Muss ich den Handwerker des Vermieters beauftragen

Hallo,

muss ich den Handwerker beauftragen welcher immer für meinen Vermieter tätig ist?

Bei mir ist momentan folgende Situation:

Durch mein Eigenverschulden ist an meinem WC ein ganzes Stück heraus gebrochen. Ich habe mit meiner Versicherungen gesprochen welche den Schaden übernimmt, ich solle lediglich einen Kostenvoranschlag und Bilder des Schadens übermitteln.
Ich habe diesen Schaden dann meiner Vermieterin gemeldet, sie hatte mich gebeten, mich direkt mit der Sanitärfirma XY in Verbindung zu setzen welche in „unserem“ Haus immer die Installationen macht.
Es dauert dann ca. 6 Wochen und mehrere Anrufe bis ich dann endlich mal einen Kostenvoranschlag hatte welche mir dann fast noch die Schuhe auusgezogen hat.
Nun stelle ich mir die Frage muss ich diese Firma beauftragen weil sie sämtliche Installationen in unserem Haus macht oder kann ich das hier freiwählen da ich bzw. meine Versicherung das bezahlen?

Ich weiß das sich jetzt viele Fragen was das soll wenn es eh die Versicherung bezahlt. Es geht mir schlicht und ergreifend ums Prinzip… Ich unterstütze solche Firmen nicht die mir zusichern den Kostenvoranschlag in den nächsten 2 Tagen zukommen zu lassen es aber erst nach 5 Wochen schaffen und mir dann so eine hohrende Summe unterbreiten.

Wie ist hier die rechtliche Lage?

MfG
Mump3l