Muss ich den Kühlschrank ersetzen?

Habe einen Wohnwagen bei EBay verkauft,in der AUktion stand der Kühlschrank als Inventar dabei.

Vor dem Kauf ist es uns passiert das im Gefrierfach noch Essen drin war und die Sicherung des Stroms rausgesprungen ist,so das der Kühlschrank abtaute.Das haben wir aber erst am Tag gesehen als die Übergabe stattfinden sollte,es war nur ein widerlicher Gestank,der Kühlschrank wurde gesäubert(mit Sagrotan) und war aber noch vollkommen funktionstüchtig.Ich bat die Käufer erst 1 Woche später zu kommen um den Gestank wegzubekommen,doch sie waren auf dem Weg und kamen trotzdem.Sie sagten,sowas kann passieren und es machte Ihnen nichts aus.
Nach fast 2 Wochen,sagen sie auf einmal ich hätte den Kühlschrank ruiniert,denn es sei Schimmelwasser in die Kühlflüssigkeit gelaufen(hahaha) und somit wäre der Kühlschrank ruiniert,ich solle Ihnen Geld für einen „neuen“ Kühlschrank geben oder einen neuen kaufen.

Bin ich dazu verpflichtet?Der Kühlschrank war bei der Übergabe vollkommen in Ordnung,der Gestank nur im Raum!Es war kein Schimmelwasser vorhanden und wenn hätte er ja nie ins Kühlwasser(was ja aussen und hinterm/unten Kühlschrank ist!)kommen können.Für mich sieht das nur so aus als wollen die jetzt nen neuen Kühlschrank abstauben,weil sie sich vielleicht doch ekeln,wegen dem Geruch vorher und neu ist der Kühlschrank ja auch nicht gewesen(aber vollkommmen sauber!)

Und noch eine Frage,wenn sie zum Beispiel sagen würden,dann geben sie uns das Geld für den Wohnwagen wieder,wir wollen Ihn nicht mehr,muss ich Ihn dann umtauschen?Habe in der Auktion folgendes beigeschrieben:

und zum Schluß das ‚Kleingedruckte‘ : Hinweis zu Sachmängelhaftung / Gewährleistungsausschluss nach neuem Schuldrecht: Bei dieser Verkauf handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich sichere zu, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind mir keine Fehler und/oder Mängel bekannt. Als Privatperson kann ich keine weitere Garantie übernehmen. Sollten Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können (z. B. gültige Herstellergarantie), so wird dies in der Beschreibung erwähnt. Bitte kaufen Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Sollten Sie Fragen haben, einfach eine Email an mich.

Hi

Warum immer solche Romane über den Gewährleistungsausschluß?

Gewährleistung ausgeschlossen.

Die 2 Wörter ersetzen deinen ganzen Roman :wink:

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde können se hinterher gar nix mehr.
Der Kühlschrank funktionierte als er den Besitzer wechselte.
Aus die Maus.

Wie wurde er denn umschrieben? Oder einfach nur als Inventar erwähnt?
Wie weit sich Schimmel so ausbreiten kann im Kühlsystem weiß ich nicht.

Und ein Neugerät für ein Gebrauchtgerät sowieso nicht.
Da müsste ein ähnliches Gerät beschafft werden.

MfG
Lilly

Sorry Lilly ich bin erst 1 Tag online und wusste nicht wieich mich sonst ausdrücken sollte,damit es jeder versteht.Kühlschrank war nur in einer Aufzählung des ganzen Inventars dabei so:
Toaster,TV,Kühlschrank etc.

Noch die Frage ob ich den Wohnwagen zurücknehmen müsste,wenn die sagen würden,ja wenn sie das nicht machen will ich mein Geld zurück?!

Hi

Noch die Frage ob ich den Wohnwagen zurücknehmen müsste,wenn
die sagen würden,ja wenn sie das nicht machen will ich mein
Geld zurück?!

Nein. Wenn du nicht eine Rücknahme mit ihnen im Vertrag vereinbart hast dann musst du auch nichts zurücknehmen oder ersetzen.
Der Kühlschrank hat keinen Mangel da er funktioniert und sonst keine weiteren Eigenschaften über den Zustand zugesichert wurden worauf sich die Käuferseite stützen könnte.

Selbst wenn der Kühlschrank einen Tag nach dem Verkauf unerwartet auseinanderfällt, geht dich das nichts mehr an wegen dem Gewährleistungsausschluß.
Man müsste dir arglistige Täuschung nachweisen um in so einem Fall Ansprüche geltend zu machen.

MfG
Lilly

Hi,
ich sehe das genauso wie Lillian. Du hast den Wohnwagen mit einem funktionsfähigen Kühlschrank übergeben. Das mit dem Schimmel wussten sie und haben ihn trotzdem genommen. Die Gewährleistung hast du ausgeschlossen. Ich würde mich an deiner Stelle ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, ob die noch was unternehmen. Ich glaube es nicht, und wenn doch, dürften sie keine Chance haben. Ich würde weder was zahlen noch den Wohnwagen zurücknehmen.

Gruß
Nelly