Muss ich den Makler bezahlen?

Hi, folgender Sachverhalt liegt hier zu Gründe:

Ich bin im Begriff mir eine Wohnung zu kaufen. Die Wohnung wurde vom Eigentümer zunächst privat ausgeschrieben, woraufhin sich ein Makler bei ihm gemeldet hat. Ich betone allerdings ausdrücklich, dass der Eigentümer keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hat. Der Makler hat trotzdem ein Exposé erstellt und die Wohnung ausgeschrieben. Also schon mit Wissen des Eigentümers, aber ohne Vertrag. Der Eigentümer hat dem Makler auch ganz klar gesagt, dass er auch weiterhin versuchen wird privat zu verkaufen.

Erstmals bin ich auf die Wohnung durch das Inserat des Maklers aufmerksam geworden und habe dann auch mit dem Makler eine Besichtigung vereinbart. Der Makler hat meine Daten dann auch erfragt. Ich selbst habe aber genauso wie der Eigentümer nichts beim Makler unterschrieben.

Jetzt möchte ich die Wohnung kaufen und frage mich, warum ich den Makler bezahlen soll, wenn kein Vertag mit ihm besteht und ich betone nochmals, weder mit mir, noch mit dem Eigentümer besteht ein Vertag.

Danke für die Hilfe

Ja
Hallo!

Ich betone allerdings
ausdrücklich, dass der Eigentümer keinen Vertrag mit dem
Makler abgeschlossen hat.

Ist nicht nötig.

Erstmals bin ich auf die Wohnung durch das Inserat des Maklers
aufmerksam geworden und habe dann auch mit dem Makler eine
Besichtigung vereinbart. Der Makler hat meine Daten dann auch
erfragt.

Also hat der Makler seine Arbeit gemacht. Sicher hat Dir der Makler mitgeteilt, daß er dafür eine Courtage möchte bzw. es stand in den ausgehändigten Unterlagen. Du hast auch nicht widersprochen, als er den Besichtigungstermin ausgenacht hast, oder?

Ich selbst habe aber genauso wie der Eigentümer
nichts beim Makler unterschrieben.

Ist nicht nötig.

ich betone nochmals, weder mit mir, noch mit dem Eigentümer
besteht ein Vertag.

Doch, mit Dir besteht ein Vertrag, mündlch oder durch konkludentes Handeln geschlossen.

Der Makler hat Dir die Wohnung vermittelt. Dafür steht ihm das Vermittlerhonorar zu.

M.

D.h. also, der Vertrag ist durch das Expose, indem die Maklergebühr erwähnt ist, zustandsgekommen.

Wie sieht es aber aus, wenn nicht ich die Wohnung kaufe, sondern mein Vater für mich?

Mein Vater hatte ja keinerlei Kontakt zum Makler, hat kein Expose erhalten und ist auch nicht beim Makler gelistet. So müsste ich mir die Gebühr eigentlich sparen können.

Danke für die Antworten

D.h. also, der Vertrag ist durch das Expose, indem die
Maklergebühr erwähnt ist, zustandsgekommen.

Wie sieht es aber aus, wenn nicht ich die Wohnung kaufe,
sondern mein Vater für mich?

Mein Vater hatte ja keinerlei Kontakt zum Makler, hat kein
Expose erhalten und ist auch nicht beim Makler gelistet. So
müsste ich mir die Gebühr eigentlich sparen können.

Hi,

was würdest Du tun, wenn Du für D’eine Arbeit nicht bezahlt werden würdest?

Der Makler hat seine Arbeit getan, das was Du vor hast ist schlicht und ergreifen sich um die Zahlung drücken zu wollen.

Gruß
Tina

Wie sieht es aber aus, wenn nicht ich die Wohnung kaufe,
sondern mein Vater für mich?

Mein Vater hatte ja keinerlei Kontakt zum Makler, hat kein
Expose erhalten und ist auch nicht beim Makler gelistet. So
müsste ich mir die Gebühr eigentlich sparen können.

nö:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Ok, dass Urteil ist sehr überzeugend.

Danke für die Infos!

Grundsätzlich sollte jeder für seine Arbeit bezahlt werden, keine Frage.

Ich kenne ich in der Materie nicht aus und habe mich einfach gewundert, weil der Makler eigentlich überhaupt nichts gemacht hat.

Des scheint mir halt einfach eine Masche zu sein!

Der Eigentümer hat ja keinen Makler damit beauftragt, seine Wohnung zu verkaufen. Es war so, dass der Makler die privaten Angebote im Internet durchforstet hat und auf die Wohnung gestoßen ist. Er hat dann Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen und ihm vorgeschlagen, die Wohnung für ihn zu verkaufen. Der Eigentümer war skeptisch und meinte er wolle es eigentlich privat verkaufen und er werde auch nichts unterschreiben.

Der Makler meinte dann, dass das ok sei, er aber trotzdem mal Bilder machen werde und die Wohnung ausschreibt. Wenn man jetzt solche Urteile liest, wird einem schon klar, warum ein Makler so vorgeht. Letztendlich bekommt er sein Geld auf jeden Fall.

Bei der Besichtigung war der Makler auch nur anwesend, die Führung hat nur der Eigentümer gemacht und auch alle Fragen wurden vom Eigentümer beantwortet. Der Makler stand einfach nur rum.

Lange rede kurzer Sinn, die Makler wissen schon wie sie an ihr Geld kommen. Ich finde halt, dass das eine unverschämte Masche ist, weil nicht mit offenen Karten gespielt wird. Ich sehe vollkommen ein, einen Makler zu bezahlen, wenn ich ihn beauftrage mir eine Wohnung zu suchen, er eine findet und ich sie dann kaufe. Aber so viel Geld, nur für Bilder machen…

Naja, ich bezahle es und gut :smile:

Trotzdem auch dir danke für die Antwort!

Hi,

ein Makler hat die Aufgabe Käufer und Verkäufer zusammenzubringen.

Das hat er im geschilderten Fall gemacht, somit ist seine Provision auch fällig.

Gruß
Tina

ein Makler hat die Aufgabe Käufer und Verkäufer
zusammenzubringen.

Das hat er im geschilderten Fall gemacht, somit ist seine
Provision auch fällig.

Hallo, das zwar schon, aber ich verstehe auch ein bisschen den Unmut des Threadstellers.
Normalerweise muß man den Makler dann auch für sich arbeiten lassen, wenn man ihn bezahlt. Das heißt, zuerst muß er die Immobilie so vermarkten, daß meine Wünsche angesprochen werden und ich auf das Objekt aufmerksam werde und Kauflust bekomme. Dann muß der Makler den Eigentümer so beraten, daß ich als Käufer das Objekt zu einem reellen Marktpreis bekomme und nicht zum emotionalen Wunschpreis des Eigentümers. Schließlich ist der Makler ja auch mein vertraglicher Partner, mein Dienstleister. Dann muß er mir alle Infos und alle Unterlagen besorgen, die ich benötige und sich auch um alle erforderlichen Termine kümmern und mir entsprechend beistehen. Wenn er all dies tut, mache ich mit dem Makler einen richtig guten Deal und er ist seine Provision mehr als wert.

2 Like

Hallo
das ist immer die gleiche Frage. Sie sind auf das Inserat des Maklers auf die Wohnung aufmerksam geworden und haben auch die Dienstleistung einer Besichtigung in Anspruch genommen. Der Amkler hat das Objekt beworben welches wirkliche Unsummen verschlingt und wollen nun dann doch direkt bei dem Eigentümer kaufen. Gegenfrage wenn Sie zu einem Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen dann müssen Sie auch zahlen oder ? wenn Sie einen Architekten in Anspruch nehmen wer zahlt dann ?

Andere Frage wenn Sie an Weihnachten in einer kalten Wohnung sitzen und einen Heizungsbauer informieren dann sind Sie sicherlich heilfroh wenn Ihnen geholfen wird oder ? Komisch das immer die große Debatte los geht um die Provision… Wenn Sie einene guten Makler haben wird dieser alle Arbeiten und alle schriftlichen Sachen für Sie übernehmen. Ansonsten ganz heißer Tipp lieber Privat suchen, denn Sie haben Ihre Daten hinterlegt und der Kontakt ist nachweisbar über den Makler gekommen. Selbst wenn Sie sich heimlich mit dem Eigentümer einigen kann der Makler auch per Klage seine Provision einklagen und das meist mit Erfolg;o)

Lg Nina

*lach* Gegenfrage für wie doof hälst Du den Makler bzw die Richter ? Ich habe auch nach fast einem Jahr meine Provision bekommen, weil halt nachweisbar der Kontakt durch mich zustande gekommen war. Viel Spaß dabei ;o)

Lg Nina

1 Like

Grundsätzlich haben meine Vorposter recht, allerdings wird es schwer zu beweisen sein, dass der Eigentümer und der Makler ein geschäftsverhältnis haben. Wenn der potenzielle Käufer mit dem Eigentümer das ganze bespricht und beide meinen, dass sie sich NICHT durch den Makler zusammen geführt haben, wird es ohne schriftliche Dokumentationen schwierig sein das Ganze zu beweisen.

Da keine Unterschrift vom Eigentümer da ist, kann man einfach widersprechen.

Ich würde sagen, dass der Makler ohne die Unterschrift vom Eigentümer um seine Courtage bangen müsste :smile:

Gruss John Doe

Grundsätzlich haben meine Vorposter recht, allerdings wird es
schwer zu beweisen sein, dass der Eigentümer und der Makler
ein geschäftsverhältnis haben.

Das ist auch nicht notwendig. Anders als bei einer Vermietung kann beim Verkauf ein Makler auch ohne Geschäftsverhältnis zum Eigentümer tätig werden.

Wenn der potenzielle Käufer mit
dem Eigentümer das ganze bespricht und beide meinen, dass sie
sich NICHT durch den Makler zusammen geführt haben

… dann kann der Makler klagen, und die beiden können sich überlegen, ob sie sich eines Prozessbetrugs und einer Falschaussage strafbar machen wollen. Mal abgesehen davon, dass kriminelles Verhalten und eine „Ich lüge, bis sich die Balken biegen, um das meiste für mich rauszuholen“-Mentalität nicht gerade anständig ist.

wird es
ohne schriftliche Dokumentationen schwierig sein das Ganze zu
beweisen.

Der Makler wird eventuell Zeugen dafür haben, dass es einen Termin mit dem Käufer gab.

Ich würde sagen, dass der Makler ohne die Unterschrift vom
Eigentümer um seine Courtage bangen müsste

Der Makler braucht keine Unterschrift vom Eigentümer.

Die meisten Makler lassen sich eine Unterschrift vom Interessenten geben, weil sie wissen, daß es viele Kriminelle gibt, die sie hier abzocken wollen. Aber brauchen tun sie auch die nicht. Es genügt, vor Gericht überzeugend darzulegen zu machen, daß der Kontakt über den Makler zustandekam und der Käufer sich der Courtage bewusst war. Dazu reichen Zeugen, Verbindungsnachweise (komisch, der Makler hat dreimal mit einem Menschen telefoniert, der behauptet, mit ihm nie Kontakt gehabt zu haben?) und dergleichen mehr …

Ich würde es mir echt überlegen, ob ich da als Käufer lüge. Der dicke Hund kommt am Ende nach.

Gruß,
Max

Des scheint mir halt einfach eine Masche zu sein!

Dass die Wohnung der Vater kauft? Stimmt. Mit dem Trick versuchen Käufer immer wieder, Makler übers Ohr zu hauen. Diese Masche ist sooooo alt …

Der Eigentümer hat ja keinen Makler damit beauftragt, seine
Wohnung zu verkaufen.

Ist nicht notwendig. Ein Makler ist ein Vermittler und kann auch ohne Auftrag des Eigentümers arbeiten.

Bei der Besichtigung war der Makler auch nur anwesend, die
Führung hat nur der Eigentümer gemacht und auch alle Fragen
wurden vom Eigentümer beantwortet. Der Makler stand einfach
nur rum.

Er hat das getan, was sein Job ist: Er hat den Kontakt vermittelt.

Ich finde halt, dass das eine unverschämte Masche
ist

Warum antwortest Du dann auf eine Anzeige eines Maklers? Es gibt auch Privatanzeigen. Aber erst die Musik zu bestellen und dann nicht bezahlen zu wollen ist dreist.

weil nicht mit offenen Karten gespielt wird.

Doch, hat er. Er hat eine Anzeige geschaltet, in der stand, daß er für eine Courtage eine Wohnung vermittelt. Und das hat er getan.

Aber so viel Geld, nur für Bilder machen…

Es ist ein Erfolgshonorar. Für den Kaufabschluß.

Gruß,
Max

Wie gesagt, grundsätzlich hast du mit jedem Punkt recht.

Nur falls es vor das Gericht gehen sollte, und der Makler weder eine Unterschrift vom ET noch eine vom Kunden hat, wird es schwierig sein, das ganze zu beweisen.

Ich weiß nicht wie du es machst Max, aber wo ich früher gemakelt habe, hatte ich bei Verkäufen mit Sicherheit keine weiteren Kunden o. ä. die unparteiisch als Zeugen aussagen könnten.

Und wenn jemand mit einem Makler 3 mal telefoniert, heißt es noch lange nicht, dass es sich um das bestimmte Objekt handelt.

Gruss John

Nur falls es vor das Gericht gehen sollte, und der Makler
weder eine Unterschrift vom ET

Er braucht keine Unterschrift vom ET. Die ist völlig irrelevant.

Und wenn jemand mit einem Makler 3 mal telefoniert, heißt es
noch lange nicht, dass es sich um das bestimmte Objekt
handelt.

In der Regel sind Richter nicht doof und glauben nicht jedes Märchen, das man ihnen erzählt. :smile: Vor allem, wennes um ein ein so altbekannte Masche wie Makler-um-Courtage-prellen geht …

Gruß,
Max