Muss ich den Makler trotzdem bezahlen oder nicht?

Hallo,
wie ist es, wenn man zuerst einen Termin mit einem Makler ausgemacht, damit er einem eine Wohnung zeigt, man danach jedoch sieht, dass die Wohnung auch direkt vom Vermieter im selben Portal geposted worden ist. Man kann doch den Termin beim Makler absagen und direkt einen Termin mit dem Vermieter ausmachen, oder? Was denkt Ihr? Hat der Makler dann trotzdem das Recht Provision zu verlangen, auch wenn man nichts unterschrieben hat? Danke im voraus

Wenn er keine Leistung erbracht hat kann er auch keine Abrechnen. Wenn kein vertrag vbesteht.

hallo,

die leistung eines maklers liegt aber nicht nur im „zeigen“ - erfolgsfälle zur provisionsberechnung können unter umständen anders gewertet werden - siehe genaueres hierzu z.b. bei http://www.juraforum.de/lexikon/Maklerprovision%20-%…

maßgeblich dürfte sein, was im maklervertrag steht, und b) inwieweit hier eine fehlende „ursächlichkeit“ gegeben ist.

saludos, borito

Danke, würde ich eigentlich auch so sehen.

Es gbt auch noch den Nachweismakler.

Was bedeutet das?

Der Nachweismakler muss nur den Nachweis erbringen, dass er dem Kunden die Gelegenheit gegeben hat, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten.
Er führt denn auch selber keine Verkaufsverhandlungen.
In der Regel bekommt der Nachweismakler vom Verkäufer bzw.Vermieter
einen Auftrag dazu.

Danke, würde ich eigentlich auch so sehen.

Ist aber unter Umständen falsch. Der Makler verdient sich seime Courtage, indem er die Möglichkeit eines Vertragsabschlußes nachweist. Das kann z. B. geschehen, indem er dir Unterlagen zur Wohnung zuschickt.

Daß die gleiche Wohnung auch vom Vermieter angeboten wird, hat derjenige u.U. ja erst dadurch festgestellt, daß er vom Makler die genauen Adressdaten erhalten hat.

Gruß,
Max

wie ist es, wenn man zuerst einen Termin mit einem Makler ausgemacht,

Damit ist der Maklervertrag geschlossen.

ausmachen, oder? Was denkt Ihr? Hat der Makler dann trotzdem
das Recht Provision zu verlangen, auch wenn man nichts unterschrieben hat?

Davon würde ich ausgehen.

Moin,

wie ist es, wenn man zuerst einen Termin mit einem Makler
ausgemacht, damit er einem eine Wohnung zeigt,

wenn er Dich auf die Wohnung aufmerksam gemacht hat, Dir also Daten dazu zur Verfügung gestellt hat, ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Du wirst den Makler also bezahlen müssen wenn DU das Haus kaufst.
Das wird ein Richter auch so sehen.
Ob das nun Moralisch oder Ok oder sonstewas ist, sei dahigestellt, formaljuristisch sieht es aber nun mal so aus.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden und sind dann genauso gültig.

Gandalf

Hallo,

anders könnte es evtl. sein, wenn du die Anzeige des Eigentümers bereits entdeckt und mit diesem Kontakt aufgenommen hattest, bevor du dasselbe Objekt, welches du erst nachträglich als dasselbe erkanntest, per Makler fandest.

LG
sine

  • die sich sehr wundert, dass Makler noch eine Existenzberechtigung finden *aus-dem-staunen-nicht-rauskomm*
  • die sich sehr wundert, dass Makler noch eine
    Existenzberechtigung finden *aus-dem-staunen-nicht-rauskomm*
  • vielleicht weil man nicht in der Nähe wohnt und somit Besichtigungstermine nicht wahrnehmen kann
  • vielleicht weil man keinen Bock mehr hat mit Hinz und Kunz Besichtungstermine auszumachen und die dann nicht erscheinen
  • vielleicht weil einem Hinz und Kunz bei der Besichtigung einfach nur noch auf den Geist gehen mit ihren Forderungen
  • vielleicht weil man ganz einfach keine Zeit hat
  • vielleicht weil ein erfahrener Makler bei der Prüfung von Mietinteressen oder Kaufinteressenten besser einschätzen (oder überprüfen) kann ob der Interessent auch zahlt
  • oder noch einfacher, die Arbeit die der Makler damit hat möchte man selbst nicht tun und ist bereit dafür zu zahlen und wenn jemand genau dieses Objekt mieten oder kaufen will soll er das gefälligst auch tun

Grüße
Bröselchen

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  • die sich sehr wundert, dass Makler noch eine
    Existenzberechtigung finden *aus-dem-staunen-nicht-rauskomm*

Leider gibt es viele inkompete Makler, die sich nicht einmal die Mühe machen, sich über die angebotene Immobilie vor dem Besichtigungstermin zu informieren. Die sind nun wirklich fehl am Platz.