Muss ich den Namen ändern?

Hallo,

mein Geschäftspartner und ich haben eine kleine Firma. Ein kleines Einzelunternehmen, also keine GmbH oder so. Diese Firma trägt unser beider Namen sowie die Branche: „Stamm & Borgstedt Internetservices“. Nun soll bald ein dritter mit einsteigen. Die Frage die sich uns nun stellt ist, ob wir nun verpflichtet sind unseren Firmennamen dahingehend zu ändern, dass er dort mit auftaucht. Wir würden nämlich -logischerweise- gerne unseren Namen dennoch so belassen…
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage

M. Borgstedt

Nein…
Hallo,

aber ein Hinweis auf GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die ihr ja damit gründet, sollte schon sein.

Gruß
Michael

bei 'personen’firmen (also auch eurem einzelunternehmen) ist es vorgeschrieben, mindestens einen ausgeschriebenen vornamen anzufuehren.
gruss - digi

Hallo,

mein Geschäftspartner und ich haben eine kleine Firma. Ein
kleines Einzelunternehmen, also keine GmbH oder so. Diese
Firma trägt unser beider Namen sowie die Branche: „Stamm &
Borgstedt Internetservices“. Nun soll bald ein dritter mit
einsteigen. Die Frage die sich uns nun stellt ist, ob wir nun
verpflichtet sind unseren Firmennamen dahingehend zu ändern,
dass er dort mit auftaucht. Wir würden nämlich
-logischerweise- gerne unseren Namen dennoch so belassen…
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage

M. Borgstedt

nein!
Hallo,

Ihr habt eine oHG (offene Handelsgesellschaft) und kein Einzelunternehmen, das mal als Hinweis.

Und was die Regelung bzgl. der Firmierung (Name des Unternehmens) bei einer oHG angeht, schauen wir doch am besten mal in das zuständige Gesetz, nämlich das HGB:

§ 19 [Firma einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft]

(1) Die Firma einer offenen Handelsgesellschaft hat den Namen
wenigstens eines der Gesellschafter mit einem das Vorhandensein
einer Gesellschaft andeutenden Zusatz oder die Namen aller
Gesellschafter zu enthalten.

(2) [Firma bei KG]

(3) Die Beifügung von Vornamen ist nicht erforderlich.

(4) Die Namen anderer Personen als der persönlich haftenden
Gesellschafter dürfen in die Firma einer offenen
Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft nicht
aufgenommen werden.

Ich denke, damit sollten alle Fragen beantwortet sein.

Gruß
Christian

nein!
Hallo Chris,

irrtum, die haben keine OHG, sondern eine GBR und die ist nicht im HGB definiert, sondern in BGB (§705)

Gruß,
Maja :smile:

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Guten Morgen,

irrtum, die haben keine OHG, sondern eine GBR

nach erneuter Lektüre des Ursprungsartikels stimme ich Dir vorbehaltlos zu. (GbR … *grusel*)

Gruß
Christian

Hallo,

danke für die Antworten und sorry, dass ich vergessen hatte zu erwähnen, dass es -noch- eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist. Danke!

Grüsse

Manuel