… ungeborenen Kindes angeben oder bekomme ich dann keinen Unterhaltsvorschuss vom Staat oder sogar Ärger? Ich lebe in Österreich und bin noch verheiratet, aber der Kindsvater ist nicht mein Ehemann will nicht angegeben werden.
Wenn Du noch verheiratet bist, dann ist lt. Gesetz Dein Ehemann auch der Kindesvater, egal wer das Kind gezeugt hat. Sollte Dein Mann einen Vaterschaftstest fordern und sich herausstellen, daß er nicht der Vater ist, dann hast Du ein Problem.
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Die Behörde die den Unterhaltsvorschuß bezahlt, möchte sich das Geld natürlich vom Kindesvater holen, dazu benötigt sie die Personalien. Du wirst zur Mithilfe verpflichtet werden.
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Das Kind hat ein Anrecht darauf zu wissen, wer seine Eltern sind.
Man kann Dich nicht zwingen den Kindesvater zu nennen, man wird Dich also nicht erschießen, Du mußt aber mit enormen Schwierigkeiten rechnen.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Hallo ,
da wird es schwierig ,da du noch verheiratet bist ist das kind „ehelich“ das heist dein ehemann ist automatisch der vater …(selbst wenn ihr im trennungsjahr wäred ist das kind ehelich )
sobald das kind beim standesamt angemeldet wird steht auch dein ehemann als vater in den papieren …er müsste theoretisch eine anfechtungsklage beim familiengericht einreichen …um als vater ausgetragen zu werden !
du musst den richtigen vater angeben -da du ja unterhaltsvorschuss beantragen möchtest …wie das wort vorschuss schon sagt -ist es ein vorschuss und das jugendamt wird sich das geld beim erzeuger wiederholen …daher muss dein ehemann eine anfechtungsklage einreichen (sonst muss er für das kind aufkommen ) und im nächsten schritt wird dann notfalls auch per vaterschaftsfeststellungsverfahren (vaterschaftstest) vom gericht angeordnet !!!diese schritte leitet dann in der regel auch das jugendamt ein !!!
erzeuger verheimlichen oder nicht anzugeben bringt gar nichts -ausser jede menge ärger ;-( .
am besten setzt du dich mal mit deinem ehemann zusammen und besprecht alles in ruhe .
Ich bin jetzt davon ausgegangen wie diese problematik hier in deutschland abläuft und geregelt wird …ich gehe aber davon aus das es in österreich nicht viel anderst sein wird !!!
alles gute und liebe grüsse nancy
Hallo,
nun wie es in Österreich ist, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings habe ich festgestellt, dass das Familienrecht Österreich-Deutschland in den meisten Fällen nur minimale Unterschiede aufweist.
In Deutschland hätte das Verschweigen folgende Konsequenzen:
Wenn Unterhaltsvorschuss unter der Angabe kassiert wird, dass der Vater nicht bekannt ist, handelt man sich - wenns raus kommt - eine saftige Strafanzeige wegen Betruges ein und muss das Geld zurückbezahlen.
Unterhaltsvorschuss wird nur einen bestimmten Zeitraum lang bezahlt. Was ist dann danach? Soll der Mutter dann „rein zufällig“ der Name des Vaters einfallen, damit sie von ihm Unterhalt für das Kind fordern kann? Spätestens dann kommt die Strafanzeige und die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses.
Du sagst, dass im fiktiven Fall die Mutter noch - nicht mit dem Kindesvater - verheiratet ist. Sollte das Kind vor Rechtskraft der Scheidung geboren werden, gilt AUTOMATISCH der Ehemann der Mutter als Vater. Also wird dieser von der Unterhaltsvorschusskasse zum Zahlen aufgefordert und wenn er sich weigert auf Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verklagt.
Der eigene Ehemann muss dann seine Vaterschaft gerichtlich anfechten. Das kostet meist eine schöne Stange Geld, da ja ein Abstammungsgutachten usw. gemacht werden muss.
Wenn er weiß, dass seine Ehefrau mit einer bestimmten Person Geschlechtsverkehr hatte, gibt er als Verdacht den Namen dieser Person an.
Das sind erst mal die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen. Die moralische Konsequenz für das Kind sollte auch überdacht werden. Schließlich will es meist ja irgendwann mal wissen, wer sein Vater ist. Zusätzlich: will die Mutter bei ihm irgendwann in Verdacht geraten, dass sie mit x-beliebigen Männern ins Bett hupft ohne deren Namen zu kennen?
Gruß