Muß ich den Revisionsschacht am Kanal-Hausanschluss bezahlen?

Die Gemeinde hat in unserer Straße einen neuen Mischwasserkanal mit Hausanschlüssen und Revisionsschächten bauen lassen.?

Eine Bürgerinformationsversammlung wurde durchgeführt. Baukosten wurden nur ganz grob bekannt gegeben. Ich wohne in der Altstadt mit Fachwerkhäusern in geschlossener Reihenhaus-Bauweise. Die Häuser stehen direkt auf der Grenze zum Gehweg. Die Stadtwerke haben im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg) unmittelbar am Bordstein den Revisionsschacht aus Kunststoff gesetzt. Diesen soll ich jetzt bezahlen, obwohl hier täglich LKWs, Busse und Paketdienste drüber fahren oder Parken. Sämtliche Schäden am Schacht und den Anschlüssen wären dann meine Sache. Das kann doch nicht sein.Des Weiteren steht in der Abwassersatzung, dass der Schacht auf dem privaten Grundstück , außerhalb des Gebäudes gesetzt werden muss. Für unseren Fall ist das ja nun mal nicht möglich. Wir wurden auch nicht in der Versammlung darüber informiert. Ich habe in meinem Hausflur eine Revisionsöffnung, die zum Spülen oder Kamerabefahrung genutzt werden kann. Diese wurde mir jedoch nicht anerkannt, da sie nicht ausserhalb des Gebäudes und daher nicht zugänglich sei. Ich will den Schacht außerhalb des Hauses nicht bezahlen. Wie soll ich mich verhalten, wer hat diese Situation schon durchgemacht? Wer kann mir gute Ratschläge oder Urteile usw. geben? Im Voraus schon mal vielen Dank.

Wenn du im Verband Wohneigentum wärest, könntest du dich an die wenden, weil du wahrscheinlich auch nicht der einzige Betroffene bist. Und die kümmern sich auch um solche Sachen, gerade wenn es mehrere Leute betrifft. Bei uns sind zwar auch Revisionsschächte vorgeschrieben, und unser Haus steht nicht mal auf der Grenze, aber der Abstand zur Grenze ist zu klein, deshalb haben die Stadtwerke gesagt, dass sie dann von einem Revisionsschacht absehen. Im Haus haben wir auch keinen, das fehlt mir noch! Das ist aber wohl abhängig von der Gemeinde.
Kannst du dich nicht mit den anderen Betroffenen zusammentun, wenn du schon sagst, dass auch eine Bürgerinformationsversammlung stattgefunden hat? Vielleicht hat einer eine Rechtsschutzversicherung und kann sich vom Anwalt beraten lassen. Oder du trittst dem Verband Wohneigentum bei und lässt dich dort beraten. :slight_smile: Bei uns liegt der Jahresbeitrag bei 37 Euro, es ist aber sehr unterschiedlich von Gemeinschaft zu Gemeinschaft, manche bieten mehr an, nehmen dann aber auch höhere Beiträge.

Vielen Dank. Das ist eine gute Idee. Ich werde mich mit der Nachbarschaft besprechen.