Muß ich den Unterhalt für die Kinder nachzahlen ?

Ich bin seit 2 Jahren geschieden, habe aus 1. Ehe 2 Kinder für die ich Unterhalt gezahlt habe zu 100%. Mittlerweile habe ich mit meiner neuen Partnerin ein Kind. Aufgrund dessen bin ich nicht mehr in der Lage den vollen Unterhalt für die Kinder aus 1. Ehe zu zahlen. Selbstbehalt 950€. Es wurde prozentual aufgeteilt. Muß ich denn irgendwann mal, wenn die Kinder nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, nachzahlen ? Bitte um Antwort.
Danke im voraus.

Tut mir leid mit unterhalt kenn ich mich nicht aus. :frowning:

Hallo,

auch mein Mann war in dieser Situation. Nun sind die Kinder aus erster Ehe erwachsen und NEIN, er musste nie etwas nachzahlen. Ich weiß leider nicht, ob sich rechtlich seither was geändert hat, aber ich glaube es eigentlich nicht.
Immerhin zahlen Sie ja, wenn auch nicht den vollständigen Satz. Dies beweist ihren Zahlungswillen und wenn Sie nicht ausreichend verdienen, um jedem Kind den vollen Satz zu zahlen, kann Ihnen daraus niemand einen Vorwurf machen.

LG, Conny

hallo Unbekannter,
ich weiß nicht, wie du auf mich gekommen bist, denn ich habe keine Ahnung. Ich bin Privatperson und bin niemals in einer ähnlichen Situation wie du gewesen. Tut mir leid, aber ich kann dir ganz gewiss nicht weiterhelfen.
Alles Gute

Hallo,

sorry, da habe ich gar keine Ahnung von. Ich weiß leider nicht, wie die Anfrage bei mir landen konnte. Viel Erfolg bei der Suche nach der Antwort.
Herzlichen GRuß
c. Heer

Hallo

also so wie ich das sehe, müssen Sie meines Erachtens den Unterhalt nicht nachzahlen…da ich mir aber nun nicht sicher bin möchte ich Sie bitten hier sich von einem anderen Experten sich eine andere Meinung einzuholen. Wenn das alles nicht hilft demnächst einen termin bei einem Anwalt für Familienrecht kantaktieren wenn es finanziell drin ist…Ansonsten rate ich Íhnen noch an sich mit Ihrer Ex Frau zu einigen. (Falls das Geht)

Viel Erfolg dabei

Mit freundlichen Grüßen

Di Capo

Hallo erstmal,
ich kann nur von mir erzählen. Ich konnte zwei Jahre lang nur den Mindestsatz zahlen.Die Differrenz summierte sich und ich muß jetzt den Rückstand abbezahlen.Zusätzlich zu dem laufenden Unterhalt versteht sich. Du kannst damit rechnen das man spätestens zum 18. Geburtstag deiner Kinder auf dich zu kommt. Hängt auch ein wenig von deiner EX ab. Bei mir ist richtig Alarm gemacht worden. So mit Pfändung. Das Beste wäre wenn du alles was du hast,dir neu anschaffst,auf deine neue Frau machst. So das du nie was besitzt.