Wir wohnen seit 2,5 Jahren in einem Miethaus mit 6 Parteien. Die Hausordnung wird üblicherweise im wöchentlichen Wechsel mit den Nachbarn auf gleicher Ebene durchgeführt - die große HO im 6-Wochen-Takt.
Seit diesem Jahr haben relativ neue Mieter unter uns angefangen, sich mit deren Gegenüber wegen angeblich nicht durchgeführter HO zu streiten.
Das Resultat dessen ist nun, dass Anfang März ein Schreiben des Vermieters im Briefkasten lag, in welchem „auf mehrfachen Wunsch der Mieterschaft“ (die restlichen 5 Mietparteien hätten bereits zugesagt) die Hausreinigung nun durch eine externe Firma durchgeführt werden soll.
In betreffendem Schreiben sollten wir unsere Zustimmung durch Unterschrift bekunden.
Da der Vermieter kurz darauf eh im Hause war, habe ich mich mit ihm darüber unterhalten, dass wir die Hausordung selbst durchführen möchten, da die NK ein unüberschaubares Ausmaß annehmen, und ich mich in absehbarer Zeit im Mutterschutz befinde, somit das Einkommen sinkt und wir keine zusätzlichen Kosten übernehmen möchten.
Am heutigen Tag - knapp 1 Monat später, finde ich ein Schreiben des Vermieters in der Post, dass die Eigentümer die künftige Reinigung durch eine Fremdfirma beschlossen haben, und ab Juli die neue Miete mit gestiegenen NK zu zahlen ist.
Mietvertrag:
Der MV ist ein vorgefertigter Vordruck zum Ausfüllen - wie man ihn wohl überall findet.
Anlage 1: Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten:
darunter unter Punkt Nr. 9: die Kosten der Gebäudereinigung
Anlage 2: Hausordnung: Unterpunkt I. 2.: Umfang und Durchführung der Reinigungspflicht durch die Mieter im Wechsel
Kann ich mich nun gegen diese Regelung der Reinigung wenden, oder gilt in diesem Fall das Mehrheitsprinzip und wir sind überstimmt und müssen uns fügen?