Muss ich der Fremdreinigung zustimmen?

Wir wohnen seit 2,5 Jahren in einem Miethaus mit 6 Parteien. Die Hausordnung wird üblicherweise im wöchentlichen Wechsel mit den Nachbarn auf gleicher Ebene durchgeführt - die große HO im 6-Wochen-Takt.

Seit diesem Jahr haben relativ neue Mieter unter uns angefangen, sich mit deren Gegenüber wegen angeblich nicht durchgeführter HO zu streiten.
Das Resultat dessen ist nun, dass Anfang März ein Schreiben des Vermieters im Briefkasten lag, in welchem „auf mehrfachen Wunsch der Mieterschaft“ (die restlichen 5 Mietparteien hätten bereits zugesagt) die Hausreinigung nun durch eine externe Firma durchgeführt werden soll.
In betreffendem Schreiben sollten wir unsere Zustimmung durch Unterschrift bekunden.

Da der Vermieter kurz darauf eh im Hause war, habe ich mich mit ihm darüber unterhalten, dass wir die Hausordung selbst durchführen möchten, da die NK ein unüberschaubares Ausmaß annehmen, und ich mich in absehbarer Zeit im Mutterschutz befinde, somit das Einkommen sinkt und wir keine zusätzlichen Kosten übernehmen möchten.

Am heutigen Tag - knapp 1 Monat später, finde ich ein Schreiben des Vermieters in der Post, dass die Eigentümer die künftige Reinigung durch eine Fremdfirma beschlossen haben, und ab Juli die neue Miete mit gestiegenen NK zu zahlen ist.

Mietvertrag:
Der MV ist ein vorgefertigter Vordruck zum Ausfüllen - wie man ihn wohl überall findet.

Anlage 1: Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten:
darunter unter Punkt Nr. 9: die Kosten der Gebäudereinigung

Anlage 2: Hausordnung: Unterpunkt I. 2.: Umfang und Durchführung der Reinigungspflicht durch die Mieter im Wechsel

Kann ich mich nun gegen diese Regelung der Reinigung wenden, oder gilt in diesem Fall das Mehrheitsprinzip und wir sind überstimmt und müssen uns fügen?

Hallo, guten Tag
Leider müssen Sie sich fügen oder Ausziehen.Das ist ein Kündigungsgrund.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Firefly,

das ist eine nicht leicht zu beantwortende Frage, die ich nicht verbindlich beantworten kann.
Nach meiner Kenntnis kann es keinen Mehrheitsbeschluß von Mietern zum Ändern der Mietverträge geben, denn darum geht es hier.
Ich meine, daß die Anlage 2 des Mietvertrags Vorrang vor der Anlage 1 hat, da sie die speziellere Regelung beinhaltet. Dementsprechend kann der Vermieter den Vertrag nicht einseitig ändern. Der gewünschten Änderung haben Sie ja hoffentlich nicht zugestimmt.
Sie sollten also die Zustimmung/Unterschrift verweigern, bzw. dem Schreiben schriftlich mit Hinweis auf den Mietvertrag widersprechen und Ihrer Reinigungspflicht weiter nachkommen.

Mein Rat stützt sich auch auf das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes von 2007.
Dort heißt es unter dem Stichwort „Treppenreinigung“:
„… Ohne vertragliche Vereinbarung muß grundsätzlich der Vermieter putzen (lassen)…“. Da Sie eine vertragliche Vereinbarung haben, sind Sie in der Pflicht zur Reinigung.

Dort heißt es weiter unter dem Stichwort „Änderung des Mietvertrages“:
„Ist ein Mietvertrag abgeschlossen, so können die vertraglichen Vereinbarungen weder vom Mieter noch vom Vermieter einseitig gegen den Willen des anderen abgeändert werden. Nur im gegenseitigen Einvernehmen kann der Mietvertrag geändert werden…“. Nach diesen Ausführungen ist Ihre Position eindeutig günstig.

Im Streitfall müssen Sie sich ggf. rechtlichen Rat beim Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt holen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Sie können selber reinigen.Erst mal weil das seit Ihrem Einzug immer so war und zum 2., weil das auch im Mietvertrag so steht, auch wenn für Gebäudereinigung das nochmal steht. Einseitig ohne ihreZustimmung kann das der Vermiternicht ändern!
Sie müssen jetzt nur an den Vermieter schreiben (das Sie einen Termin zum Reinigen benannt haben möchten und die Reinigungsfrima dann nicht. Wenn das klappt, ok. wennnicht müssen Sie aufpassen bei der NKAbrecuhznug und den Betrag abziehen! Und per Forma so wie bisher weiterputzen, auch wenn die Firma das auch macht. Teilen Sie die Putztage so dem Vermiter mit ( wie das alle 6 oder 4Wochen für Sie immer war, also Freitag oder Samstag , wennSie dran waren!!)

Vielen Dank für die umfangreiche und schnelle Beantwortung! Ich war mir nicht sicher ob sich die Anlage 1 nicht negativ für uns auswirkt, aber dem ist dann wohl nicht so.

Beste Grüße

Guten Tag!
Verstehe ich es richtig, dass Ihnen ein neuer Mietvertrag vorgelegt wurde? Wenn ja, warum?
Hatten sie noch keinen oder sind nur die relevanten Punkte dort nicht eingeschrieben?

Zu dem kann der Vermieter nur eine der genannten Pflichten nehmen, d.h. entweder die Regelung , dass alle Parteien im Wechsel die HO machen oder eine umlagefähige ein zu setzende Person.
Vllt. bieten sie Ihre Dienste zur wöchentlichen HO an, natürlich gegen angemessen Bezahlung!
L.G. Jihet