Muss ich der Vermietung erlauben, das Sie Mietinteressenten die Wohnung zeigt, solange Wir noch drinnen wohnen?

Guten Morgen

Mein Freund und ich möchten in ein Haus umziehen und haben die Wohnung zum 31.03. gekündigt.
Nun bekamen Wir per Mail ein Schreiben von der Vermietung, das Sie gern die Wohnung besichtigen möchte wegen Mietschäden und aber auch die Wohnung neuen Mietinteressenten zeigen möchte. Dies wäre aber einen anderthalben Monat zu früh.
Müssen wir dem zusagen, bzw. unsere Zusage geben?

Ich sehe da kein Problem drin, solange es nicht 10 Mietinteressenten sind sie verteilt über die Woche kommen.
Ich würde jedoch von vorne rein vorgeben, wann das möglich ist und wie lange die rein dürfen, z.B. max. 10 min.

Hallo!

ja, müsst ihr. Es muss rechtzeitig vorher angekündigt werden, zu angemessenen Uhrzeiten/Wochentagen stattfinden und darf auch nicht belästigend sein, durch zu viele Personen oder mehrere Besuchstermine.

Und sein Schlafzimmer als Beispiel muss man sicherlich auch nicht „freigeben“. Fotos im Rahmen so einer Besichtigung darf und sollte man auch untersagen.

Aber grundsätzlich steht dem Vermieter auch während der Mietzeit ein solches Recht zu, sich vom Zustand der Baulichkeit einen Überblick zu verschaffen.
Und hier ist gekündigt, auch da hat er ein Recht darauf, zügig und direkt im Anschluss neu zu vermieten. Dazu gehört dann auch eine Besichtigung während die alten Mieter noch drin wohnen.

Info: http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

MfG
duck313

Leider wissen wir nicht, wieviel da kommen sollen, da Sie Interessenten einladen möchte.
Aber wäre dies nicht ein wenig zu früh, da wir Ende März ausziehen und Sie Anfang Februar die Interessenten zeigen möchte.

Also kann ich sagen, wieviel wir als Interessenten haben möchten, die die Wohnung sich anschauen?
Da wir uns aufteilen müssen durch unsere Hunde, da Sie ungern fremde Leute sehen möchten. Heißt Sie bellen dann sehr, da Sie auch aus schlechter Haltung sind :frowning:

Ja, du musst auch Anfang Februar schon Leute reinlassen. Du musst auch bedenken, dass die ja auch eventuell ihre alte Wohnung erst noch kündigen müssen. Und dein Vermieter will ja nahtlos weitervermieten und Mietausfall vermeiden.

Mehr wie 2x die Woche für 30 - 45 Minuten mit Termin musst du nicht dulden. Auch brauchst du nicht alle gleichzeitig reinlassen. Immer nur so viele, dass du ein Auge auf deine Sachen haben kannst :wink:

Dieser Punkt ist rechtlich umstritten, d.h. es ist nicht eindeutig geregelt, ob dem Vermieter - ohne Vorliegen weiterer Gründe - mit Regelmäßigkeit ein Recht zusteht, die Wohnung auf den Zustand hin zu überprüfen.

In dem konkreten Fall steht ihm - wie schon erwähnt - aufgrund der Kündigung ein Recht auf Besichtigung zu (um die Wohnung den Mietinteressenten zu zeigen, zur Vorbereitung von Modernisierungen / Instandhaltungen, zum Ablesen der Messvorrichtungen, und natürlich auch um die Wohnung Kaufinteressenten zu zeigen)

Gruß
HH