Muss ich die Bedienung für den Chef spielen?

Hallo zusammen,

ich habe eine arbeitsrechtliche Frage:

in meiner Firma findet jeden Freitag bei den Geschäftsleitern und Prokuristen eine „Würstelrunde“ statt, d.h. die Herren lassen sich Weißwürste und Brezen servieren. Das zubereiten und servieren fällt mir und meiner Kollegin zu. Wir sind beide Sachbearbeiterin an der Zentrale (manchmal halt mehr Servicekräfte)

Bisher hat die Firma die Würste immer bezahlt, seit letzter Woche zahlen die Herren selber. Damit ist es eine private Veranstaltung aus meiner Sicht.

Da diese Tätigkeit nicht in unserer Jobbeschreibung steht und von uns nur stillschweigend „hingenommen“ wird, um Ärger zu vermeiden, möchte ich nun wissen, ob wir die private Würstelrunde weiter bedienen müssen oder ob eine Verweigerung möglich wäre.

Wichtig wäre zu wissen, ob es als Arbeitsverweigerung gelten würde und Konsequenzen zur Folge hätte.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Vali

Hallo, da wäre erst einmal zu klären, ob diese anspruchsvolle Arbeit in die Arbeitszeit fällt und für Euch bezahlte Zeit darstellt. Ist dem nicht so, dann könnt Ihr die Würstelrunde verweigern. Fällt die Würstelrunde in die Arbeitszeit, dann wäre zu prüfen, ob dieser Servicedienst laut Arbeitsvertrag zu Euren Aufgaben gehört. Ich weiß ja nicht wie groß das Unternehmen ist, aber sollte es einen Betriebsrat geben, dann würde ich den Fall dort besprechen.

Wir sind beide

Sachbearbeiterin an der Zentrale (manchmal halt mehr
Servicekräfte)

Bisher hat die Firma die Würste immer bezahlt, seit letzter
Woche zahlen die Herren selber. Damit ist es eine private
Veranstaltung aus meiner Sicht.

Da diese Tätigkeit nicht in unserer Jobbeschreibung steht und
von uns nur stillschweigend „hingenommen“ wird, um Ärger zu
vermeiden, möchte ich nun wissen, ob wir die private
Würstelrunde weiter bedienen müssen oder ob eine Verweigerung
möglich wäre.

Wichtig wäre zu wissen, ob es als Arbeitsverweigerung gelten
würde und Konsequenzen zur Folge hätte.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Vali

Hallo Vali,

ich fürchte ich kann da so nicht weiter helfen. Ich nehme an, es handelt sich eine Art Arbeitsessen, bei dem die Herren/Damen sich geschäftlich austauschen, auch wenn sie die Würste nun allein zahlen.
Wer deckt denn bei Euch sonst die Konferenzräume ein für Besprechungen und Konferenzen? Meines Wissens gehört das oftmals zur Aufgabenstellung des Sekretariats. Gehört Ihr zum Sekretariat? Und würdet Ihr sagen ‚kocht euch doch euren Kaffee alleine bzw. macht euch die Würstel selbst heiß‘? Ihr würdet sicher nicht so reagieren, wenn es nicht anderweitige Differenzen gäbe - also kleine Besprechung mit Kollegin und Chef anberaumen und Differenzen klären. Vielleicht können die Sekretärinnen der einzelnen Herren sich auch beim Würstel-Wärmen abwechseln.

Hallo Vali,

da sicher die „Bedienungstätigkeit“ weder im Arbeitsvertrag noch in der - wenn vorhanden - Stellenbeschreibung oder Arbeitsplatzbeschreibung steht ist eine Verweigerung diese Tätigkeit weiterhin auszuführen rein rechtlich möglich.
Vor allem wenn das sich nun als „privates Weißwurstessen“ entwicklt hat.
Wenn das auch noch außerhalb der bezahlten Arbeitszeit stattfindet auf jeden Fall.
Doch ob es sehr klug ist, auch in Bezug auf die weitere Beschäftigung, absolut oder nur in Bezug auf die „Stimmung“ am Arbeitsplatz ist zu überlegen.

Es hat sich ja eine gewisse „Gewöhnung“ des Ablaufes ergeben. Wenn die Arbeitsbedingungen - Arbeitsinhalte und Bezahlung usw. - stimmen ist sicher zu überlegen ob mann eventuell bei einer Weigerung nach einer neuen Arbeitsmöglichkeit suchen muß.

Gruß Josef

Hallo Valli,
da bin ich total verunsichert… und kann leider nicht weiterhelfen.

LG

ich habe eine arbeitsrechtliche Frage:

in meiner Firma findet jeden Freitag bei den Geschäftsleitern
und Prokuristen eine „Würstelrunde“ statt, d.h. die Herren
lassen sich Weißwürste und Brezen servieren. Das zubereiten
und servieren fällt mir und meiner Kollegin zu. Wir sind beide
Sachbearbeiterin an der Zentrale (manchmal halt mehr
Servicekräfte)

Bisher hat die Firma die Würste immer bezahlt, seit letzter
Woche zahlen die Herren selber. Damit ist es eine private
Veranstaltung aus meiner Sicht.

Da diese Tätigkeit nicht in unserer Jobbeschreibung steht und
von uns nur stillschweigend „hingenommen“ wird, um Ärger zu
vermeiden, möchte ich nun wissen, ob wir die private
Würstelrunde weiter bedienen müssen oder ob eine Verweigerung
möglich wäre.

Wichtig wäre zu wissen, ob es als Arbeitsverweigerung gelten
würde und Konsequenzen zur Folge hätte.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Vali

Hallo Vali,

ich kann Dir hier leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Wenn Du da 100% sicher gehen möchtest rate ich Dir Dich an einen Anwalt zu wenden. Wäre ja blöd wenn Du wegen einer falschen Auskunft Deinen Job verlierst oder so.

Viele Grüße
Manuela

Hallo,

das ist nicht ganz einfach. Falls ihr einen Betriebsrat habt, würde ich mich erst einmal an den wenden. Wenn nicht, würde ich es über die Gewerkschaft versuchen.

Viel Erfolg.

Gruß Bukatcho.

Hallo zusammen,

ich habe eine arbeitsrechtliche Frage:

in meiner Firma findet jeden Freitag bei den Geschäftsleitern
und Prokuristen eine „Würstelrunde“ statt, d.h. die Herren
lassen sich Weißwürste und Brezen servieren. Das zubereiten
und servieren fällt mir und meiner Kollegin zu. Wir sind beide
Sachbearbeiterin an der Zentrale (manchmal halt mehr
Servicekräfte)

Bisher hat die Firma die Würste immer bezahlt, seit letzter
Woche zahlen die Herren selber. Damit ist es eine private
Veranstaltung aus meiner Sicht.

Da diese Tätigkeit nicht in unserer Jobbeschreibung steht und
von uns nur stillschweigend „hingenommen“ wird, um Ärger zu
vermeiden, möchte ich nun wissen, ob wir die private
Würstelrunde weiter bedienen müssen oder ob eine Verweigerung
möglich wäre.

Wichtig wäre zu wissen, ob es als Arbeitsverweigerung gelten
würde und Konsequenzen zur Folge hätte.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Vali

Wenn es sich dabei ausschließlich um eine private Veranstaltung handelt, kannst du die Bedienung verweigern.

Arbeitsrechtliche Folgen hat dies dann nicht. Da wie du es schon gesagt hast, dies nicht zu deinen Aufgaben gehört.

arbeitsrechtliche Frage:

in meiner Firma findet jeden Freitag bei den Geschäftsleitern
und Prokuristen eine „Würstelrunde“ statt, d.h. die Herren
lassen sich Weißwürste und Brezen servieren. Das zubereiten
und servieren fällt mir und meiner Kollegin zu. Wir sind beide
Sachbearbeiterin an der Zentrale (manchmal halt mehr
Servicekräfte)

Bisher hat die Firma die Würste immer bezahlt, seit letzter
Woche zahlen die Herren selber. Damit ist es eine private
Veranstaltung aus meiner Sicht.

Da diese Tätigkeit nicht in unserer Jobbeschreibung steht und
von uns nur stillschweigend „hingenommen“ wird, um Ärger zu
vermeiden, möchte ich nun wissen, ob wir die private
Würstelrunde weiter bedienen müssen oder ob eine Verweigerung
möglich wäre.

Wichtig wäre zu wissen, ob es als Arbeitsverweigerung gelten
würde und Konsequenzen zur Folge hätte.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Vali

Ich sehe nicht so das Problem darin, jetzt hinzugehen und auf deinen Arbeitsvertrag zu verweisen in dem wohl auch steht, dass du als Sachbearbeiterin eingestellt wurdest. Auch wäre relevant zu wissen ob in deinem Arbeitsvertrag steht, dass andere zumutbare Arbeiten von dir verrichtet werden dürfen bzw. können?
Wenn ja, müsste man sich über die Zumutbarkeit Gedanken machen. Aber da ihr ja auch irgendwo als Servicekräfte regelmäßig arbeitet, sehe ich hier auch wenig Chancen.
Wer letztendlich für die Dienstleistung bezahlt, die ihr verrichten müsst, sollte nicht maßgebend sein für euch als Arbeitnehmer, daher ist wer was bezahlt eigentlich egal. Hier wäre eher die Frage, ob es nicht ein Geldwerter vorteil für die Herren ist:wink:

LG

Hallo Vali, hierzu kann ich Dir leider keine rechtliche Antwort geben. Wenn alles andere stimmt am Arbeitsplatz hätte ich pers. kein Problem ab und zu oder auch einmal pro Woche Servicekraft zu spielen. HG

Hallo,

in unserem Betrieb bereitet die Sachbearbeiterin auch für Veranstaltungen oder sonstiges „Häppchen“ vor.
Ich vermute mal nicht, dass es „arbeitsrechtlich“ ok ist, aber man sollte sich überlegen, ob ein Widerspruch sich lohnt.
Ich bin aber kein Experte im Arbeitsrecht.

vg

Hallo Valentina,

sorry, dass ich mich erts jetzt melde, war bis heute krank. Ich kann dir da leider nichts zu sagen. Normalerweise bin ich der Meinung, wenn es nicht in deiner Stellenbeschreibung steht, ist es auch nicht deine Aufgabe.

Gruß
okwk

Hi,

Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, aber ich war einer zeit lang Krank.

Also, Grundsätzlich muss du das nicht. Aber, es gibt urteile wobei es kann zugemutet werden wenn mann als Sekretarin eingestellt ist und dem Direkten chef ein wenig unterstutzung geben müssen.

Also, eigentlich müss du das nicht machen. Frage: Was ist wenn du dich bei semmel aufschneiden dich schneiden tust? Gilt das dann als Arbeitsunfall? wahrscheinlich Nicht! Versuch mal auf die Arbeitssicherheits schiene aus die sache diplomatisch zu kommen.

Am sonsten, fragen Betriebsrat oder Gewerkschaft.

Grüß

Woody