Hallo zusammen,
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage:
in meiner Firma findet jeden Freitag bei den Geschäftsleitern und Prokuristen eine „Würstelrunde“ statt, d.h. die Herren lassen sich Weißwürste und Brezen servieren. Das zubereiten und servieren fällt mir und meiner Kollegin zu. Wir sind beide Sachbearbeiterin an der Zentrale (manchmal halt mehr Servicekräfte)
Bisher hat die Firma die Würste immer bezahlt, seit letzter Woche zahlen die Herren selber. Damit ist es eine private Veranstaltung aus meiner Sicht.
Da diese Tätigkeit nicht in unserer Jobbeschreibung steht und von uns nur stillschweigend „hingenommen“ wird, um Ärger zu vermeiden, möchte ich nun wissen, ob wir die private Würstelrunde weiter bedienen müssen oder ob eine Verweigerung möglich wäre.
Wichtig wäre zu wissen, ob es als Arbeitsverweigerung gelten würde und Konsequenzen zur Folge hätte.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Vali