Muss ich die Einkommenssteuer in D-Land zahlen?

Sehr geehrte Experten und Expertinnen,

ich bin wohnhaft in Köln und lebe mit meiner Frau zusammen in einer Wohnung. Nun habe ich von dem Schweizer Nationalfond in der Schweiz zur Durchführung einer wissenschaftlichen Forschung eine Stelle an der Universität bekommen. Ich werde dann zwar Angestellter an der Uni sein, besitze aber rein rechtlich keine leitente Funktion. Ich muss auf jeden Fall die Schweizer Steuern zahlen und werde auch in der Schweiz krankenversichert sein. Da die Stelle sehr zeitintensiv ist, werde ich mir auch eine kleine Wohnung in Luzern mieten. Da meine Frau aber beruflich in Köln noch für die weiteren zwei Jahre gebunden ist, muss ich immer am Wochenende nach Köln pendeln. Ich beabsichtige nun entweder die Wohnung in Köln komplett abzumelden, obwohl ich auch teilweise dort wohnen würde, oder sie als Zweitwohnung anzumelden. Und genau hier frage ich mich, ob ich die Einkommenssteuer, oder sonst irgendeine deutsche Steuer, bezahlen muss? Insgesamt werde ich weit über 60 Tage im Jahr in der Schweiz bleiben. Wenn ich nun laut DBA keine Einkommenssteuer bezahlen muss, wie und wo kann ich nachweißen, dass ich mehr als 60 Tage in der Schweiz lebe? Ich bitte um eine verständliche Antwort, da mir die bisherigen Antworten in den Foren nicht weitergeholfnen haben.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Lieber Austrom,

vorweg: ich bin Steuerfachwirtin und habe daher eine fundierte Steuerausbildung, d.h., ich weiß sehr wohl von was ich rede, ich kann und werde aber niemanden hier im Forum steuerlich beraten. Steuerliche Beratung mit einer abschließenden Rechtssicherheit ist ausschließlich durch die individuelle Beratung einer Steuerkanzlei möglich (d.h.: wenn Du von einer Steuerkanzlei falsch beraten wirst, dann haftet die Kanzlei für die Falschberatung und die Dir entstehenden Mehrsteuern). Nachfolgend mein Wissensstand:

Grundsätzlich gilt:

Alle Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, d.h., dass ALLE (auch ausländische) Einkünfte in Deutschland versteuert werden müssen.

Parallel hierzu gibt es das Schweizer Steuerrecht das besagt, dass alle Einkünfte - unabhängig vom Wohnsitz - die in der Schweiz erwirtschaftet werden, auch in der Schweiz versteuert werden müssen.

Somit würde Dein Gehalt doppelt besteuert werden, und damit das nicht passiert, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das Fall für Fall regelt, wer wann welche Einkünfte besteuern darf.

In Deinem Fall liegen m.E. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vor, damit gelten die §§ 15-18 des DBA Schweiz und dabei insbesondere die §§ 15 (unselbständige Arbeit) und evtl. 19 (öffentlicher Dienst). Die §§ 15a Grenzgänger, 16 Aufsichtsrat und Verwaltungsrat, 17 Künstler, Sportler und 18 Ruhegehälter können m.E. ausgenommen werden.

§ 15 besagt, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im ENTSTEHUNGSLAND (=Schweiz) versteuert werden. D.h., zu zahlst schweizer Einkommensteuer.

§ 19 besagt das selbe, also ist es unerheblich, ob es sich bei Dir um eine private Uni oder um eine staatliche handelt.

Das DBA steht über dem deutschen Steuerrecht und hebelt somit den Grundsatz der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland aus, d.h., dass Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit in Deutschland jetzt NICHT mehr versteuert werden, ABER:

Nachdem in Deutschland ja folgende Regelung gilt: Je höher meine GESAMT-Einkünfte sind, umso höher wird auch mein Steuersatz, unterliegen die Schweizer Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, d.h., dass die Einkommensteuer auf Deine weiteren Einkünfte (bei Zusammenveranlagung mit Deiner Frau auch deren Einkünfte) so berechnet werden, als ob Du die Bezüge in Deutschland versteuern müsstest. Sprich: Die schweizer Einkünfte erhöhen den Steuersatz auf Deine/Eure weiteren Einkünfte, insbesondere die Steuer auf den Lohn Deiner Frau.

Also Vorsicht, wenn Deine Frau die Lohnsteuerklasse 3 wählt, werdet Ihr bei einer gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung mit einer Nachzahlung rechnen müssen, da der unterjährige Lohnsteuerabzug Deiner Frau dann zu niedrig ist (die Lohnsteuerklasse 3 geht davon aus, dass der andere Ehepartner KEINE Einkünfte hat, nur dann ist der unterjährige Steuerabzug i.O.)!

Für die Zweitwohnung in der Schweiz kannst Du natürlich Werbungskosten (doppelte Haushaltsführung) abziehen, also fleisig Belege sammeln und am besten eine Aufstellung über die Gesamtkosten (inkl. regelmäßige Familienheimfahrten etc.) erstellen.

Der Nachweis, wieviele Tage Du in der Schweiz lebst ist in Deinem Fall unerheblich, da Du den Hauptinteressenspunkt Deines Lebens (=Familie, Ehefrau) in Deutschland lässt und damit Dein Wohnsitz (siehe ganz oben) in Deutschland bleibt. Der Nachweis wäre nur dann wichtig, wenn Du nachweisen möchtest, dass Du in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hast und daher in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig wärst.

Oh Gott, mein Text ist wieder ewig lang geworden, tut mir leid, aber das deutsche Steuergesetzt lässt sich leider nicht in 2 Sätzen offenlegen.

Kurz und bündig:

Die Einkünfte sind in der Schweiz steuerpflichtig und in Deutschland steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz (in Deutschland) auf Deine/Eure weiteren Einkünfte.

Wenn es sich bei Deinem Gehalt um größere Beträge handelt, würde ich die Beratung durch eine Steuerkanzlei empfehlen. Es gibt noch viele Spielereien (z.B. getrennte Veranlagung, Verlegung Wohnsitz…) wo Du Dir vielleicht etwas sparen könntest. Die Kosten für den Steuerberater kannst Du als Werbungskosten abziehen, da sie direkt einer Einkunftsart zurechenbar sind, gilt hier das Abzugsverbot der Steuerberatungskosten NICHT.

Falls Du Rückfragen hast, bitte gerne! Ich hoffe, ich konnte etwas Klarsicht in Deine Gedanken bringen.

Viele Grüße und alles Gute im neuen Job
barthiline

Liebe Barthiline,

ich muss mich vorweg für die sehr freundliche, klare und ausführliche Nachricht herzlich bedanken! Es hat mir an einigen Punkten doch sehr geholfen etwas Klarheit in meinem Fall gebracht.
Dennoch hätte ich zwei kleine Nachfragen bezüglich des Progressionsvorbehalts. Ich habe in Deutschland keine weiteren Einkünfte und werde auch keine haben, wenn ich in der Schweiz arbeiten werde. Mein Einkommen ist nicht sonderlich hoch, aber dennoch fast doppelt soch hoch wie das meiner Frau (Lehrerin im Referendariat). Wenn ich Dich richtig verstanden habe, muss ich zwar in meinem Fall keine Einkommenssteuer bezahlen, aber der Steuersatz für meine Frau, je nachdem welche Lohnsteuer wir dann für Sie und mich nehmen, wird dann insgesamt höher. Muss ich überhaupt eine Steuerklasse auswählen, wenn ich die nicht die Einkommenssteuer bezahlen muss. Wenn ja: Eine pauschale Überlegung meinerseits wäre hier Klasse 3 für mich und Klasse 5 für sie, da ich ja in diesem Fall mehr verdiene.
Wenn ich keine Einkommenssteuer bezahlen muss, mein Steuersatz sich aber erhöht, was muss ich dann überhaupt genau zahlen?
Die andere Frage ist bezüglich der Überlegung, mich komplett aus der Wohnung in Deutschland abzumelden und meine Frau aber trotzdem regelmäßig zu besuchen. Dann hätte ich überhaupt keine Steuern zu bezahlen. Welche Nachteile hätte das für mich oder für meine Frau?
Vielen vielen Dank schonmal im Voraus!!!
Austrom

Lieber Austrom,

vorab: ich stelle nachfolgend die Berechnung der Steuern in einer absolut verkürzten Version dar. Natürlich gibt es Werbungskosten, Sonderausgaben etc. zu berücksichtigen, aber das würde meine Erläuterungen nur ungut aufblähen.

Vereinfacht kannst Du wie folgt rechnen:

In der Schweiz:

Hier behält Dein Arbeitgeber nach Schweizer Recht die Steuer von Deinem Arbeitslohn ein. Du musst in der Schweiz keine deutsche Lohnsteuerkarte abgeben. Wenn Du das Gefühl hast, dass die schweizer Steuer zu hoch ist, dann musst Du in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben und einen Antrag auf Erstattung der zuviel bezahlten schweizer Steuer stellen. Bei diesem Thema kann Dir aber die Personalabteilung Deines zukünftigen Arbeitgebers sicher weiterhelfen.

In Deutschland:

Der Regelfall ist, dass Du weiterhin zusammen mit Deiner Frau eine gemeinsame Steuererklärung abgibst und Ihr zusammen veranlagt werdet. Dann wird gerechnet:

Deine Einkünfte (inkl. Schweiz)

  • Einkünfte Deiner Frau
    =Summe aller Einkünfte
    Nach dieser Summe wird der Steuersatz ermittelt

weiter:

Deine steuerpflichtigen (deutschen) Einkünfte (= 0)

  • Einkünfte Deiner Frau
    = Summe der steuerpflichtigen Einkünfte
    x Steuersatz (wie oben ermittelt)
    = Steuer in Deutschland

Fazit: Die Einkünfte Deiner Frau werden erhöht besteuert; da Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, ist Dein Steueranteil an der gemeinsamen Steuerlast gleich Null.

Variante:

Wenn Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt (Ehegatten geben IMMER eine gemeinsame Steuererklärung ab), aber ein Kreuz bei „Antrag auf getrennte Steuerveranlagung“ setzt, wird wie folgt gerechnet:

Steuerberechnung Ehemann:

Summe Deiner Einkünfte (inkl. Schweiz)
Nach dieser Summe wird DEIN Steuersatz ermittelt

weiter:

Deine steuerpflichtigen (deutschen) Einkünfte (= 0)
x Steuersatz (wie oben ermittelt)
= Steuer in Deutschland

Da Deine steuerpflichtigen Einkünfte gleich Null sind, ist Deine Steuer somit auch Null.

Steuerberechnung Ehefrau:

Summe ihrer Einkünfte
Nach dieser Summe wird IHR Steuersatz ermittelt

weiter:

ihre steuerpflichtigen Einkünfte
x Steuersatz (wie oben ermittelt)
= Steuer in Deutschland

Da ihre steuerpflichtigen Einkünfte sehr niedrig sind, wird auch ihr Steuersatz sehr niedrig sein und damit nicht sehr viel bzw. viell. sogar keine Steuer anfallen.

Vermutlich zahlt Ihr mit der getrennten Veranlagung in Summe die wenigsten Steuern, weil dann Dein Progressionsvorbehalt ihre Steuer nicht erhöht. Aber das muss man im Einzelfall berechnen. Meist können die handelsüblichen Softwareprogramme zur Erstellung der Steuererklärung eine Vergleichsrechnung zwischen beiden Varianten erstellen.

Zum Thema Lohnsteuerklassenwahl:

Du musst in der Schweiz keine deutsche Lohnsteuerkarte abgeben. D.h., dass Du zwar eine Lohnsteuerkarte bekommst, diese aber „in der Schublade“ behältst und es damit auch kein Problem wäre, wenn Du eine sehr ungünstige Steuerklasse (z.B. 5) wählen würdest.
Aber: Wenn Du z.B. 5 nimmst, bekommt Deine Frau 3, was ihr zwar unterjährig ein tolles Nettogehalt erbringt, aber evtl. am Jahresende bei der Steuererklärung eine Nachzahlung einfahren könnte. Sinnvoller ist es daher, 2 x 4 zu nehmen. Das ist das goldene Mittelmaß und wird in 99% der Fälle allen gerecht.

Die Lohnsteuerklassenwahl hat ausschließlich einen Einfluss auf die unterjährige Berechnung der Lohnsteuerabzüge durch den Arbeitgeber. Am Jahresende bei der Steuererklärung wird immer ganz neutral gerechnet. Eine falsche Wahl ist daher nicht endgültig eine verlorene Steuer oder ein endgültiger Steuervorteil! Sie kann maximal einen unterjährigen Liquiditätsvor- oder -nachteil bringen.

Zum Thema Wohnsitz:

Das Steuerrecht spricht nicht vom Wohnsitz im Sinne des Einwohnermeldeamts (1., 2., 3., Wohnsitz etc.), sondern vom steuerlichen Wohnsitz (=Lebensmittelpunkt).
D.h., dass, wenn Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt, Du immer in Deutschland steuerpflichtig bist, auch wenn Du nur den 2. oder 3. oder gar keinen Wohnsitz in Deutschland hast. Lebensmittelpunkt ist Deine Familie, da müsstest Du schon behaupten, dass Ihr getrennt lebt, Du mit Deiner Frau und Deinem früheren Umfeld nichts mehr zu tun haben willst und Du in Deutschland überhaupt nicht mehr gemeldet bist, dann wärst Du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig … Aber das ist schon sehr weit hergeholt. Also die reine Ummeldung bringt steuerlich nichts. Maximal könnte sie Dir eine Ersparnis bei der Zweitwohnungssteuer bringen (gibt es sowas in der Schweiz?? Da kenne ich mich leider nicht aus).

Und vorab: Auch die Staatsbürgerschaft ist für die Steuerberechnung total unerheblich.

Ich hoffe, ich habe Dich nicht weiter verwirrt! :smile:

Liebe Grüße
barthiline

Liebe barthiline

ich kann gar nicht zum Ausdruck bringen wie sehr ich Dir danke… Jetzt habe ich endlich eine klare Orientierung bekommen und kann anhand deiner Erläuterungen mich weiter in die Thematik vertiefen. Vor allem der Hinweis, dass das Abmelden der Wohnung keine Rolle spielt, sondern der „Lebensmittelpunkt“ in Deutschland gezählt wird, ist sehr wichtig, da ich das bisher sonst nirgendwo lesen konnte. Und da wir auch ein sehr glückliches und junges Ehepaar sind, ist es auch nicht so „schön“ zu behaupten, dass wir fortan nun getrennt leben möchten.
Die Wahl der Steuerklassen muss ich einfach mal genauestens mir anschauen. Zur Zeit bin befinde ich mich, ebenfalls zu Forschungszwecken, auf den Philippinen und habe die Nachricht praktisch per Mail bekommen, weshalb ich mich einfach mal schnell über die erste Schritte im Februar nächsten Jahres informieren wollte. Daher danke ich dir auch an dieser Stelle vielmals!
Ob ich eine Zweitwohnungssteuer in der Schweiz zahlen muss, weiß ich leider auch noch nicht. Insgesamt wird von meinem Gehalt im Kanton Luzern ca. 15 % Steuern abgezogen (ohne Krankenkasse). Dass ist zwar innerhalb der Schweiz noch recht hoch, gemessen an Deutschland ist es aber dennoch niedrig. :smile:

Viele liebe Grüße,
Austrom

Lieber Austrom,

es freut mich, wenn ich Dir/Euch etwas weiterhelfen konnte. Ich bin auch seit ein paar Jahren verheiratet und auch ich könnte mir nicht vorstellen, alleine aus steuerlichen Gründen zu behaupten, mit meinem Mann in Trennung zu leben … Vor allem, wenn man z.B. durch ein einfaches Kreuz (getrennte Veranlagung) zu einem ähnlichen Ergebnis kommen kann (Steuer bei Dir Null und bei Deiner Frau exakt so hoch, als wie wenn Ihr nicht verheiratet sein würdet).

Das mit den steuerlichen Fachbegriffen ist oft dumm. Da gibt es viele Begriffe, die landläufig etwas ganz anderes bedeuten als im Steuerrecht! Das verwirrt den Laien oft schnell. Natürlich stehen die Definitionen für diese Begriffe alle im Gesetz, aber man muss erst einmal daran denken, nach einer Definition zu suchen!

Ich finde es toll, wenn Ihr zwei - trotz dieser ja scheinbar häufigen - räumlichen Trennung eine so gute Ehe führt!

Ich wünsche Euch alles Gute und wenn Du nochmal Fragen hast: Einfach melden!

Liebe Grüße, auch an Deine Frau
barthiline

Hallo

ich habe eine ähnliche Frage, vielleicht kann mir auch jemand helfe. Ich bin Studentin in Deutschland und werde ein bezahltes Praktikum (schreiben der Bachelor- Arbeit) in Liechtenstein machen. Dies geht 6 Monate lang und für diese Zeit werde ich in der Schweiz wohnen. Das ich Steuern in der Schweiz zahlen muss ist mir schon klar aber muss ich als Student auch in Deutschland steuern zahlen??? Denn wenn das der Fall wäre, müsste ich monatilich draufzahlen und dass macht ja iwie keinen Sinn.
Hoffe es kann mir jemand helfen bin für alle Tips dankbar

Viele Grüße