Muss ich die Fehlersuche am Trockner bezahlen, wenn der Fehler weder gefunden noch repariert wurde?

muss ich die Fehlersuche am Wäschetrockner bezahlen, wenn der Fehler von der Firma weder gefunden noch repariert wurde?

Hallo Waltraud. Vielen Dank für Deine Frage. Bitte lies Dir nachfolgendes durch und schau was für Dich in Frage kommt. Ich denke da steht die Antwort auf Deine Frage und ich hoffe Dir geholfen zu haben. Falls noch etwas unklar ist melde Dich ruhig

Gruß Tom

Ratgeber

So vermeiden Sie Ärger mit Handwerkern
24. April 2004 00.00 Uhr
Ihr Recht als Kunde
Die Waschmaschine streikt, der Fernseher funktioniert nicht, das Abflussrohr hat ein Leck oder ein Umbau steht ins Haus - da muss ein Fachmann ran. In der Not kann man aber schnell mal an ein schwarzes Schaf der Branche geraten, Kleingedrucktes überlesen oder sich zu einem dubiosen Vertrag drängen lassen. Damit Sie nicht erst aus Schaden klug werden, hier die wichtigsten Fragen und Antworten: -
Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen? Nur, wenn der Handwerker oder Kundendienst vorher unmissverständlich mitgeteilt hat, dass er Geld dafür will. -
Kann ich auch einen Festpreis für meinen Auftrag vereinbaren? Ja. Das hat den Vorteil, dass man hinterher nicht um den Lohn „feilschen“ muss. Und es ist dann schwerer „unvorhergesehene Arbeiten“ abzurechnen. Will der Handwerker sich nicht auf einen Festpreis einlassen, kann man zumindest eine Preisobergrenze festlegen. -
Was kann ich tun, damit ich später nicht um zusätzliche Kosten streiten muss? Am besten den Arbeitsumfang mit dem Handwerker vor Auftragserteilung so konkret wie möglich vor Ort genau besprechen und schriftlich festhalten. -
Muss ich akzeptieren, wenn die Kosten höher als der Kostenvoranschlag sind? Nicht, wenn die tatsächlichen Kosten den im Kostenvoranschlag geschätzten Betrag wesentlich überschreiten und der Auftragnehmer Sie nicht vorher darüber informiert hat. Als „unwesentliche Überschreitung“ haben die Gerichte eine Kostensteigerung von 10 bis 20 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 25 Prozent angesehen. -
Muss ich die Arbeitszeit bezahlen, wenn der Handwerker oder Kundendienstmonteur die Ursache des Defekts nach z. B. einer Stunde nicht gefunden hat und aufgibt? Nein, es sei denn, die Fehlersuche ist im Rahmen eines vereinbarten Kostenvoranschlages zu zahlen. Grundsätzlich schließen Sie mit dem Handwerker einen Werksvertrag ab, und danach schuldet er den Erfolg seiner Arbeit. Kein Erfolg, kein Geld! -
Was tun, wenn die Firma fehlerhaft gearbeitet hat? Dann sollten Sie das dem Handwerker spätestens bei der Abnahme seiner Arbeit sagen und die Bezahlung der Rechnung ganz oder teilweise verweigern, je nach Umfang des Mangels. -
Kann ich Mängel auch später monieren? Ja, aber daran denken: Die Verjährungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Arbeit akzeptiert haben. -
Wie sind die Verjährungsfristen? Grundsätzlich gilt für werkvertragliche Mängelansprüche eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Sie gilt vor allem bei Reparaturverträgen (z. B. am Auto, an einer Stereoanlage oder Waschmaschine) und bei mangelhaften Wartungsarbeiten (z. B. an Heizanlagen). Für Mängel an Bauwerken sind es fünf Jahre! -
Muss ich die angefangene Stunde voll bezahlen? Eine Klausel nach der jede angebrochene halbe Stunde als volle halbe Stunde in Rechnung gestellt wird, ist unwirksam (Landgericht Düsseldorf: Az: 12 0 292/87). Gegen eine geringfügige Aufrundung z. B. auf volle fünf Minuten, wird allerdings nichts einzuwenden sein. -
Mehr Tipps und Infos gibt die Broschüre „Handwerker und Kundendienste“ der Verbraucherzentrale NRW zu bestellen beim Zentralversand Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf, Telefon 0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235

Nein, sowas wird nach Erfolg bezahlt!
Kein erfolg, kein Lohn!

muss ich die Fehlersuche am Wäschetrockner bezahlen, wenn der
Fehler von der Firma weder gefunden noch repariert wurde?

hallo
ich würde mal sagen von ja , da sie ja den auftrag erteilt haben den trockner nachzuschauen.´was hatder trockner für einen fehler? was hat die firma dazu gesagt warum sie den fehler nicht gefunden haben und auch nicht rpariert?
konnen sie mir das noch mal schreiben
mfg

hallo,
bin kein Anwalt…
der Monteur hat zwar gearbeitet :wink: , aber keine Leistung erbracht, daher würde ich die nicht erbrachte Leistung auch nicht bezahlen. ( Wenn, ich als Monteur den Fehler nicht finde, kommt ein Kollege , oder wir berechnen nix als Firma. ) Du könntest dich auch in Streitfällen an die örtliche Handwerkskammer wenden und dort freundlich nachfragen…vielleicht kennt man ja die firma dort bereits …
viel Erfolg
Michael