Muss ich die Filiale wechseln, wenn ich aus

Ich fange Anfang Mai wieder an zu arbeiten. Zuerst hatte ich ein Gespräch mit meiner Chefin, die mir eigentlich eine Halbtagsstelle verspochen hat. Nun fing sie an, das sie mich nur Stundenweise beschäftigen könnte. Zu Hause habe ich über alles nachgedacht und am nächsten Tag dort angerufen. Ich wollte natürlich dann meine Ganztagsstelle, woraufhin sie mir eine Halbtagsstelle für ein Jahr angeboten hat. Na paar Tage der Überlegung, habe ich trotzdem auf meine Arbeitsplatz bestanden. Sie meinte nur, dass in der Filiale wo ich gearbeitet habe zu viele sind und ich dann in eine andere Filiale gehen müsste, die 120 km weit entfernt ist. Kann sie es so einfach bestimmen? Ich habe eigentlich ein Vertrag wo in Hessen beschäftigt bin und nicht in Bayern. Kann ich es ablehen oder muss ich es annehmen?

Hallo Mitzekatze,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen - ich bin kein Experte auf diesem Gebiet - sorry!

VG Empire

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich würde einen Anwalt für Arbeitsrecht hierzu befragen.

Viele Grüße,
Schneemaus

Hallo Mitzekatz,

Grundsätzlich gilt: Was steht im Arbeitsvertrag !!! Ein Arbeitnehmer hat generell keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist. Der AG darf aufgrund seines Direktionsrechts bestimmen, wo er den AN einsetzt. Hierbei muss er aber soziale Gründe bei der Ermessung berücksichtigen, etwar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf o.Ä. Um hier eine Auskunft zu geben, müsstest du allerdings deine Anfrage etwas präzisier formulieren. Sie ist doch sehr widersprüchlich auch in Bezug auf die Tatsache, willst du nun den Halbtags oder Ganztags arbeiten? Habt Ihr einen Betriebsrat? - Der kann hier bestimmt unterstützend beraten.

Gruß
Milan

Hallo,

Gespräch klingt nicht nach Vertrag. Letztendlich hast du einen Anspruch auf die Stelle, die in deinem Vertrag steht. Steht da Vollzeit, muss sie dich Vollzeit beschäftigen, steht da Hessen, kann sie dich
ohne eine Änderungskündigung nicht nach Bayern schicken. Unglücklicher Anfang…kann es ein, dass du aus dem Erziehungsurlaub wieder einsteigst?
Lies dir genau den Vertrag durch bevor du weitere Schritte einleitest. Gibt es evtl. einen Betriebsrat, der vermitteln kann?

LG.

Hallo Mitzekatz,

Deine Schilderungen sind ziemlich verworren (ich fange wieder an zu arbeiten, Halbtagsstelle, dann will ich wieder ganztags).

Aufgrund des „ich fange wieder an zu arbeiten“ vermute ich jetzt einfach mal, daß Du wahrscheinlich im Mutterschaftsurlaub warst und diese Zeit Ende April 2011 endet.

Danach hast Du einen Wieder- bzw. Weiterbeschäftigungsanspruch zu den Bedingungen Deines ruhenden Arbeitsvertrages, also zu denselben Bedingungen, wie vor Deiner Mutterschaftszeit.

Anspruch heisst in diesem Falle, daß Dein Arbeitgeber Dich zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigen muß; für Dich bedeutet es aber auch, daß Du keinen Halbtagsjob verlangen kannst! Dies ist nur möglich, wenn Du darüber mit Deinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung triffst.

Dir wird also wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, daß Du ab dem 01. Mai wieder Deinen Ganztagsjob antrittst.

Das muß dann in der Filiale geschehen, für welche Du Deinen Arbeitsvertrag hast.
Deiner Schilderung nach ist die Filiale im Vertrag ganz eindeutig genannt und es gibt auch keine Öffungsklausel wie z. B. „der firmendienliche Einsatz in anderen Bereichen des Unternehmens ist nicht ausgeschlossen“.

Wenn dem so ist, ist der Arbeitgeber auch nicht berechtig Dich in eine 120 km entfernte andere Filiale zu versetzen; das geht nur mit Deiner Zustimmung.

Das geschilderte Wirrwarr lässt vermuten, daß Dich Deine Chefin zu einer Eigenkündigung bringen will.

Darauf solltest Du Dich nicht einlassen. Verlange deshalb, daß Du zu Deinen alten Konditionen, also Vollzeit, in der Filiale weiterbeschäftigt werden willst, wo Du vorher bereits warst.

Dann liegt es am Arbeitgeber ggfls. Maßnahmen zu ergreifen, um sich von Dir zu trennen. Dann hast Du jedoch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage und Anspruch auf Arbeitlosengeld.

Ich hoffe, den tatsächlichen Hintergrund Deiner Fragestellung richtig vermutet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Hallo Milan45,

danke für deine Antwort, ich habe mir mein Arbeitsvertrag durchgelesen. Im meinen Arbeitsvertrag steht, dass ich Fachgeschäft … beschäftigt werde. (§2 Tätigkeitsbereich)
aber bei
(§4 Vertragliche Vorbehlat)da steht:
das Unternehmen ist berechtigt, der Mitarbeiterin innerhlab des Unternehmens in einer anderen ihrer Vorbildung und Ihrer Fähigkeiten entsprechenden Stellung und nach vorheriger Absprache an einem anderen Ort einzusetzen.
Ich habe Erziehungsurlaub und möchte Vollzeit
arbeiten, aber nicht in einer anderen Filiale die ca. 120 km ist. Ich kann leider nicht genau aus meinen Vertrag rauslesen, ob sie es bestimmen kann oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Mitzekatz

Hallo,

danke für deine Antwort. Leider haben wir keinen Betriebsrat, daher bin ich da schon ein wenig verzweifelt. Am Anfang hieß es, es sei kein Problem und dann sind auf einmal zu viele Leute da, wurden in der Zeit wo ich Erziehungsurlaub gemacht habe 3 Mitarbeiter eingestellt.
Im meinen Arbeitsvertrag steht, dass ich Fachgeschäft (…) beschäftigt werde. (§2 Tätigkeitsbereich)
aber bei
(§4 Vertragliche Vorbehlat)da steht:
das Unternehmen ist berechtigt, der Mitarbeiterin innerhlab des Unternehmens in einer anderen ihrer Vorbildung und Ihrer Fähigkeiten entsprechenden Stellung und nach vorheriger Absprache an einem anderen Ort einzusetzen.

So wie ich es verstehe, darf sie es nicht selbst entscheiden, sondern ich muss da auch zustimmen. Wenn ich es ablehnen würde, müsste sie mich ja da beschäftigen wo ich gearbeitet habe… oder?

Hallo, ja danke für deine Antwort. Tut mir leid, ich bin momentan ein wenig durcheinander … ich hätte nie gedacht, das mein Betrieb sowas mit mir machen würde. Meine Vollzeitstelle will ich auf jeden Fall haben, nach dem ersten Gespräch habe ich schon gemerkt, dass ich nicht mehr erwünscht bin. Leider. Deswegen habe ich schon zweimal mit meiner Chefin telefoniert und meine Vollzeitstelle verlangt, bloß sie bietet mir immer was anderes an. Jetzt weiß ich wenigstens, dass Sie mich nach der Elternzeit in eine andere Filiale schicken kann. Vielen DANK :smile:

Hallo Mitzekatz,

Deine Chefin kann Dich meines Erachtens n i c h t in eine andere Filiale schicken!!!

Du hattest geschrieben, daß Dein Arbeitsvertrag auf die Filiale lautet, wo Du jetzt wieder arbeiten möchtest. Oder enthält Dein Arbeitsvertrag eine solche von mir angesprochene „Öffungsklausel“???

Da kann ich mir nicht so richtig vorstellen, weil dann der Arbeitgeber bei einer Kündigung die Sozialauswahl auf seine sämtlichen Filialen ausdehnen muß. Deswegen wird der Beschäftigungsanspruch im Regelfall auf einen bestimmten Betriebsteil (Filiale) begrenzt.

Beste Grüße

maasterp

Hi Mitzekatze,
warst Du im Mutterschutz oder weshalb schreibst Du von wieder anfangen. Wenn dem so ist, musst Du zu gleichen Bedingungen wieder eingestellt werden, wie vorher. Auf keinen Fall aber musst Du 120km in die nächste Filiale! Könnte es sein, dass man Dich evtl. auf diese Weise „entsorgen“ möchte? Wenn man ganz sicher sein will, hilft immer der Gang zum Arbeitsgericht. Da ist die Beratung kostenlos und genau. Lg.

Hallo,
über welche Arbeitszeit ist der Arbeitsvertrag und wurde ein Beschäftigungsort schriftlich vereinbart?

Trotzkopf

Hallo, ich habe eine 40 Std. Woche und einen schriftlich vereinbarten Arbeitsort.

Hallo,
dann ist der Fall doch klar, schrfiftliche Verträge gelten.
Ggf. Rechtsanwalt einschalten.

Trotzkopf

Hallo, ich habe eine 40 Std. Woche und einen schriftlich
vereinbarten Arbeitsort.

Hallo, ich kenne mich damit leider nicht genug aus, aber ich empfehle dir, dich schleunigst an einen RA zu wenden, denn es sieht mir sehr danach aus als ob die dich rausmobben will. Alles Gute…

Hallo,

ok, dann habe ich es richtig aus deinem Text gedeutet.
Absprache ist leider nicht gleichzusetzen mit nur im gegenseitigem Einverständnis. Ich bin mir nicht sicher, wie derzeit die Richter über die Zumutbarkeit einer Anfahrt zum Arbeitsplatz stehen. Es gab schon die unterschiedlichsten Urteile, daher denke ich, dass es am Besten ist, wenn du versucht mit deinem AG einen Kompromiss zu finden.
LG.

Leider hast Du nicht geschrieben, warum Du wieder anfängst zu arbeiten, bzw. ob es sich um Erziehungsurlaub handelt. Wenn ja, dann ist die Sache eindeutig, dann hast Du Anspruch auf die gleiche Stundenzahl wie vor dem Mutterschutz. Wie das mit dem Filialwechsel aussieht, kommt auch auf den Inhalt Deines Arbeitsvertrages an. Ist dort festgelegt, wo Du eingesetzt wirst? Oder kann frei über die Filiale bestimmt werden? Danach richtet sich, ob Du ablehnen kannst oder nicht. Wenn sie Dich nicht so einfach in eine andere Filiale schicken können (laut Inhalt Vertrag) müssten sie Dir eine Änderungsküngigung vorschlagen. D. h. wenn Du die veränderten Arbeitsbedingungen nicht annimmst, ist Dein altes Arbeitsverhältnis gekündigt. Wie gesagt, ich bräuchte mehr Informationen, um genau antworten zu können. Viel Glück erstmal!
Claudia