Muss ich die Flüssigkeiten bezahlen trotz Garantie?

Ich habe meinen BMW vor 15 Monaten gekauft mit einer 2 jährigen Premium Selection Garantie. Vor einem Monat hatte ich massiven Ölverlust bei dem Wagen und brachte ihn zu einem Händler. Es wurde ein Defekt an dem Öldruckschalter festgestellt. Nach einigen Tagen teilte man mir mit: BMW übernimmt die Reparaturkosten. Als ich den Wagen abgeholt habe, hat man mir gesagt, es gibt keine Rechnung, die übernehme BMW.

Jetzt bekomme ich plötzlich doch eine Rechnung über 140 Euro, weil sie da wohl Flüssigkeiten aufgefüllt haben (Kühler, Automatik-Öl, usw.), worum ich sie nicht gebeten habe und ich im Vorfeld auch nicht über Folgekosten aufgeklärt wurde. Bin ich dazu verpflichtet diese Rechnung zu begleichen? Denn mir wurde damals gesagt, das sei schon alles bezahlt und das Ganze ist auch schon über einen Monat her.

MOD X_Strom: Verschoben von „Auto“ nach „allgemeine Rechtsfragen“

Waren die ausgeführten Zusatzarbeiten technisch unabhängig von der Garantieleistung?
(Es könnte ja sein, dass es sich um Folgeschäden handelt, es kann auch sein, dass der Tausch von Betriebsflüssgkeiten grundsätzlich nicht von der Garantie abgedeckt ist, auch wenn dies im Rahmen des Schadens notwendige Arbeiten gewesen sind.)

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Also technisch unabhängig war der Wechsel der Flüssigkeiten nicht, und ist auch grundsätzlich nicht von der Garantie gedeckt. Es war bei der Reparatur notwendig sie zu tauschen. Ich würde mich ja auch nicht beschweren, wenn ich vorher oder bei der Abholung über mögliche Zusatzkosten aufgeklärt worden wäre. Ich wundere mich, dass die nach einem Monat plötzlich eine Rechnung schicken und zuvor hieß es die Kosten übernimmt der BMW Händler komplett, wegen der Garantie.

Jetzt kommt es auf den Wortlaut der Garantiebedingungen an, ob diese Kosten überhaupt von dir zu tragen sind.

Also spielt es keine Rolle, ob sie die zusätzlichen Kosten zuvor nicht erwähnt haben?

Mal ganz praktisch:

Du gibst das Auto ab und bittest um Reparatur. Zu dem Zeitpunkt konnte man wohl noch nicht wissen, ob der Schaden überhaupt von der Garantie gedeckt ist.
Normalerweise holt sich die Werkstatt erst eine Reparaturfreigabe vom Garantiegeber.

Ach, und da stimmt sowieso etwas nicht:

Das steht so in den Garantiebedingungen unter „Dinge, die nicht Gegenstand der Garantie sind“.

Wenn - wie du geschrieben hast - der Tausch im Rahmen der Reparatur technisch erforderlich war, muss das der Garantiegeber übernehmen.
Wenn es nicht erforderlich war - ja, warum hat es die Werkstatt dann überhaupt gemacht? Zahlen würde ich das dann natürlich nicht.

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Gut das klingt logisch. Ich werde auf die Rechnung schriftlich antworten und darauf hinweisen, dass ich nicht zahlen werde, weil sie entweder das selbst übernehmen müssen oder sie es ohne Notwenigkeit gemacht haben und ich das ohnehin nicht bezahlen muss.

Ach, bleibe doch freundlich und falle nicht gleich mit der Tür ins Haus.
Frage doch, ob die in Rechnung gestellten Arbeiten im Rahmen der Garantiearbeiten wirklich notwendig waren.

Kommt ein „Nein“, dann antworte: „Aber warum habt ihr das dann überhaupt gemacht? Ihr solltet keine Wartung durchführen, dafür habe ich keinen Auftrag erteilt.“

Kommt ein „Ja“, dann antworte: „Nach den Garantiebedingungen muss das dann doch gar nicht von MIR bezahlt werden. Habt ihr euch da vertan?“

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Vielen Dank für die Unterstützung. Gerade hat der Händler angerufen und gesagt, dass ich die Rechnung nicht begleichen muss. Ende gut, alles gut!