Muss ich die Grundabgaben als Mieter bezahlen?die Nebenkosten sind mir unklar

Hallo,

Kann mir jemand bei dieser frage weiter helfen?
Mir wurde ein Mietvertrag angeboten, in dem es steht, dass ich als Mieter die folgenden Nebenkosten für die Wohnung zahlen muss:
(ich würde die Wohnung privat vom Eigentümer mieten; 75,98qm in einem 6-Partaeienhaus)
-Müllabfuhr
-Straßenreinigung
-Gebäudeversicherung
-Haftpflichtversicherung
-Hausmeister/technisch
-Hausmeister Außenanlagen/Winterdienst
-Hausreinigung
-Gartenpflege
-Wasser/Kanal
-Strom
-Grundabgaben–> was sollen sie beinhalten???

–> alle diese Posten werden pro qm für die 6Wohneinheiten berechnet. Ist es so richtig überhaupt? Nur der Posten „Heizkosten“ wird nach Verbrauchswerte berechnet.

–> beim Posten „Wasser/Kanal“ ist das Warmwasser auch mit drin?? Wenn nicht, wie ergibt sich dann die Summe von 218,43 pro Jahr??? Außerdem, hat der Eigentümer mir gesagt, dass es 2 Warmwasserzähler in der Wohnung gibt:1 in der Küche und 1 im Bad und sie werden jährlich abgelesen. Warum wird dann der Posten „Wasser/Kanal“ pro qm berechnet??? Verstehe ich nicht!

Habe Angst, dass, wenn ich die Wohnung miete bei dieser Abrechnungsweise die Nebenkosten total in die Höhe schießen!!!
Bitte, hilft mir!!
Vielen Dank!!!
S.

Hallo S.,
im Prinzip ist alles korrekt aufgelistet, alle diese Nebenkosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen. Mit Grundabgaben meint er vermutlich die Grundsteuer, auch diese Umlage ist gestattet.
Die Kalt- und die Warmwasserkosten sollten nach Verbrauch (zu 70%) umgelegt werden, was ja wohl gewährleistet ist, Sie schreiben ja, dass Wasserzähler installiert sind.
Die Abrechnung von Wasser/Kanal nach qm ist allerdings rätselhaft, kann ich auch nicht verstehen, da ja nach Verbrauch abgerechnet wird. 30 % der Kosten (Wasser und Heizung) können als Grundkosten nach qm umgelegt werden, vielleicht ist das damit gemeint? Dann ist allerdings die Formulierung unkorrekt. Mein Rat: mit dem Vermieter ganz genau abklären was damit gemeint ist und danach eine unmissverständliche Formulierung in den Mietvertrag aufnehmen.
Grüße und viel Erfolg,
Zita

Hallo Zita,

Vielden Dank für deine Hilfe. Das mach ich.
Nur kurz zum Verständniss: was genau beinhalten die Grundsteuer?

Grüsse S.

Hallo S.,
die Grundsteuer wird von der jeweiligen Gemeinde an den Eigentümer berechnet. Die Höhe der Grundsteuer hängt von der Grundstücksgröße bzw. der Wohnungsgröße ab, außerdem hat jede Gemeinde unterschiedliche „Hebesätze“, diese können bei der Gemeinde erfragt werden bzw. sie werden auch von Zeit zu Zeit in den Zeitungen veröffentlicht.
Hier kann allerdings normalerweise auch kein „Schmuh“ getrieben werden, da Sie als Mieter nach Vorliegen der Nebenkostenabrechnung das Recht auf Einsicht in alle Belege haben!
Viel Erfolg.
Zita

Hallo, guten Tag
Mit den"Grundkosten" ist die Grundsteuer gemeint.Warmwasser wird mit den Heizkosten berechnet,deshalb die beiden Zähler. Wasser/Kanal sind zwei verschiedene Preise. Während das Wasser billiger ist, so ist das Awasser durch den Kanal teurer.
Die Summe von 218 € ist eher zu niedrig als zu hoch.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
die von Dir aufgeführten Posten sind korrekt. Mit Grundabgaben sind wahrscheinlich die Grundsteuer gemeint. Bei dem Posten Wasser/Kanal handelt es sich um das Abwasser und wird in der Regel nach Deinem Wasserverbrauch, also nach qbm abgerechnet und nicht nach qm.
Wenn Du 2 eigene Warmwasserzähler in Deiner Wohnung hast, gehe ich davon aus , dass der Warmwasserverbrauch über Deine Heizung abgerechnet wird.
Wenn der Betrag von 218,43€ die Betriebskosten und die Heizkosten beinhaltet, ist die Summe nicht zu hoch. Aber wenn es nur reine Betriebskosten sind finde ich das schon übertrieben hoch. Schau Dir bitte den Mietvertrag nochmal genau an.

Ich wünsche Dir viel Glück und LG minna44

Grundabgaben sind die Grundsteuer auf das Haus. 99,99% üblich bei NK.
Strom für Flur/Keller nach qm ist o.k. aber Wasser/Abwasser; ungewöhnlich

Die Gas- oder Strom- oder Ölkosten für das Aufheizen des Warmwasser wird so umgelegt.

Hallo,

Kann mir jemand bei dieser frage weiter helfen?
Mir wurde ein Mietvertrag angeboten, in dem es steht, dass ich
als Mieter die folgenden Nebenkosten für die Wohnung zahlen
muss:
(ich würde die Wohnung privat vom Eigentümer mieten; 75,98qm
in einem 6-Partaeienhaus)
-Müllabfuhr normal!!!
-Straßenreinigung normal!!!
-Gebäudeversicherung normal!!!
-Haftpflichtversicherung ist eigentlich Vermietersache (Eigentümerhaftpflicht!!!
-Hausmeister/technisch Reparaturen sind Vermietersache, genau hinsehen, was da bezahlt werden solL!!!
-Hausmeister Außenanlagen/Winterdienst normal!!!
-Hausreinigung normal, aber wenn jeder selber putzt, ist das eigentlich billiger !!!
-Gartenpflege wenn nicht schon bei Aussenanlagen mit drin??? Sonst zahlen Sie doppelt
-Wasser/Kanal
-Strom für flur???
-Grundabgaben–> was sollen sie beinhalten???
siehe oben normal!!!
–> alle diese Posten werden pro qm für die 6Wohneinheiten
berechnet. Ist es so richtig überhaupt? Nur der Posten
„Heizkosten“ wird nach Verbrauchswerte berechnet.
ja, das ist Gesetz!!!
–> beim Posten „Wasser/Kanal“ ist das Warmwasser auch mit
drin?? Wenn nicht, wie ergibt sich dann die Summe von 218,43
pro Jahr??? Alle Kosten durch Gesamt-qm-des Hauses mal Ihre qm. aber 218 pro Jahr??? Je Monat!!!

Außerdem, hat der Eigentümer mir gesagt, dass es 2

Warmwasserzähler in der Wohnung gibt:1 in der Küche und 1 im
Bad und sie werden jährlich abgelesen. Warum wird dann der
Posten „Wasser/Kanal“ pro qm berechnet??? Verstehe ich nicht!

Habe Angst, dass, wenn ich die Wohnung miete bei dieser
Abrechnungsweise die Nebenkosten total in die Höhe schießen!!!
Bitte, hilft mir!!
Vielen Dank!!!
S.

Hallo S, (wenn du schon fragen stellst, kannst wenigtens deinen namen angeben!!!)

die Angaben sind ok.
bei weitere fragen, wende dich an deinen vermieter.
b.

Hallo,

zu Deinen Fragen:

  1. Mit den Grundabgaben sind die Grundbesitzabgaben gemeint, die jeder Grundstückseigentümer zahlen muss.

  2. Ja, der Umlageschlüssel m² ist ein gültiger Umlageschlüssel für die aufgeführten Positionen.

  3. Warmwasser wird wahrscheinlich über die Heizkosten abgerechnet. Grundsätzlich werden zwischen 50 - 70% der Heiz- und Warmwasserkosten nach m² Fläche verteilt und nur der Rest der Kosten nach individuellen Verbrauch.

  4. Für Wasser und Abwasser müssten dann i. d. R. separate bzw. ein separater Zähler eingebaut sein. Ansonsten ist dann auch eine Verteilung nach Fläche möglich, nachdem der Vermieter keine Verpflichtung hat, Wasseruhren dafür einzubauen.

Am Besten richtest Du Deine Fragen aber mal an Deinen Vermieter, weil ich kann jetzt auch nur Annahmen treffen. Ggf. sonst auch mal die Abrechnung des vorherigen Mieters geben lassen.

Hallo interessent.st,

ich kann ihre Sorge verstehen.

Zunächst ein Tipp:
lassen Sie sich Nebenkosten-Abrechnungen von den Vorjahren zeigen, dann erkennen Sie, was in etwa auf Sie zukommen wird.
Lassen Sie sich die Nebenkostenabrechnung erklären.

Die aufgezählten Positionen der Betriebskosten sind meines Erachtens korrekt.

Der Abrechnung nach qm ist nicht zu beanstanden.

Unklar ist auch für mich die Abrechnung für Warm- und Kaltwasser und für das Abwasser.
Üblich ist, daß das Abwasser mengenmäßig genau wie das Leitungswasser berechnet wird (was in das Haus geleitet wird landet auch im Abwasser).
Wenn es keine Kaltwasserzähler gibt, dann ist die Abrechnung über die qm in Ordnung, es sei denn, in Ihrem Bundesland sind Wasserzähler vorgeschrieben ( so ist es z. B. in Hamburg). Allerdings frage ich mich, was dann die Warmwasserzähler sollen. Wenn das Warmwasser von der Heizanlage erwärmt wird, dann ist bei der Abrechnung der Heizkosten zu beachten, daß nicht das Warmwsser zweimal berechnet wird: erstens über die Wasserzähler und zweitens über die Heizkosten.

Worauf bezieht sich die Position 218,43 ?

  • Versuchen Sie, die Unklarheiten vor der Unterschrift unter den Mietvertrag zu klären.
  • Versuchen Sie mit Mietern zu sprechen, um zu erfahren, welche Erfahrungen die mit den Nebenkosten haben.
  • Wenn meine Erklärungen nicht ausreichen, fragen Sie gern weiter. Ich versuche zu helfen, so gut ich kann.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
die von Ihnen aufgeführten Nebenkosten sind völlig normal und somit in Ordnung. Bei den Grundabgaben handelt es sich m.E. nach um die Grundsteuer, die der Vermieter auf die Mieter umlegen kann.
(Zur Info finden Sie hier eine Aufstellung der Kosten, die der Vermieter auf seine Mieter umlegen kann: http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…)

Eine Umlegung der Kosten nach qm ist völlig normal.

Bei Wasser/Kanal handelt es sich m.E. nach um Abwasser/Kaltwasser, da es wie Sie schreiben nur zwei WARMwasserzähler in der Wohnung gibt. Da ein eigener Zähler fehlt ist es völlig legitim den Posten Wasser/Kanal nach qm umzulegen. Hier dürfte zwecks Warmwasserzählern in der Wohnung kein Warmwasser enthalten sein. Dieser Posten wird sich möglicherweise in den Heizkosten finden. Um sicher zu gehen sollten Sie hier beim Vermieter selbst nachfragen.

Hallo S.,

also prinzipiell sind diese Nebenkostenarten alle soweit korrekt.
Ausnahme sind tatsächlich diese ominösen Grundabgaben. Es muss klar definiert sein, woraus sich Nebenkosten zusammensetzen. Diese Kosten würde ich nicht akzeptieren.

In Sachen Wasser gibt es folgendes zu sagen: Vermutlich nutzt der Eigentümer zur Ermittlung und Verteilung der Heizkosten eine entsprechende Fachfirma. Da, bei zentraler Aufbereitung des Warmwassers, diese Kosten ein Teil der Heizkosten darstellen, müssen Warmwasserzähler installiert sein, um die Aufbereitungsenergie nach Verbrauch zu verteilen. Hierzu verpflichtet die Heizkostenverordnung.
Ebenso müssen diese Zähler, gem. dem Eichgesetz, innerhalb der Eichzeit liegen. Um das zu prüfen, schaut man auf die Eichplombe. Sie zeigt das Eichjahr. WWZ haben eine Eichzeit von 5 Jahren und müssen danach ausgetauscht werden. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer, der diese Kosten aber, mittels Miet- oder Wartungsverträgen, auf die Mieter umlegen darf.

Die Position Wasser/Kanal ist beinhaltet vermutlich die eigentlichen Wasser- und Abwassergebühren.
Sofern keine Kaltwasserzähler installiert sind, können diese nach qm verteilt werden. Üblicherweise werden, wenn wie bei Ihnen WWZ installiert sind, innerhalb der Heizkostenabrechnung auch gleich die Kaltwasser für Warmwasser – Kosten umgelegt, sodass im Bereich Wasser/Kanal nur noch die Differenz der Hauptwasserrechnung zu der Summe aller WWZ umgelegt werden darf.
Werden innerhalb der Heizkostenabrechnung allerdings ausschließlich die WW-Aufbereitungskosten verteilt, dann sind hier die gesamten Wasserkosten zu verteilen.

Was mir ein bisschen komisch vorkommt, sind die vielen unterschiedlichen Hausmeisterarten. Wenn diese aber alle, durch entsprechende Belege, durch den Hausbesitzer nachzuweisen sind, sind auch diese Kosten, nach qm umlagefähig.

Gruß
Weschdl