Muss ich die Kaution zahlen?

Als ich vor 4 Jahren in meine Wohnung gezogen bin, sollte ich 2 Kaltmieten a 280€ Kaution zahlen. Mit einer Mitarbeiterin des Vermieters traf ich telefonisch das Abkommen, eine Kaution zu zahlen und eine, durch selbstübernommene Tapezier- und Malerarbeiten, erlassen zu bekommen. Nun haben wir einen neuen Vermieter, der die Mietverträge unverändert übernommen hat und natürlich diese eine Kaution nicht verbuchen kann. Also rief ich beim vorigen Vermieter an, um mir dieses Abkommen schriftlich bestätigen zu lassen. Leider arbeitet diese Mitarbeiterin nicht mehr dort und der Vermieter kann nicht nachvollziehen, ob dies so stimmt. Das Einzige, was ich habe ist das Übergabeprotokoll vom damaligen Hausmeister, indem steht: „Fußboden ist neu, Wände und Decken müssen gestrichen werden.“ Wer ist nun im Recht, muss ich meinem neuen Vermieter die Kaution (eine Kaltmiete) noch zahlen?

Hallo Anju,

so leid es mir tut, aber wenn nichts schriftliches vorliegt wirst Du die restliche Kaution noch zahlen müssen!
Nur das Übergabeprotokoll reicht leider nicht aus.
Das ein Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt ist heute ja gang und gebe, weil man ja laut Mietvertrag eh dazu verpflichtet ist alle 3 - 5 Jahre die einzelnen Räume zu renovieren. Du wohnst jetzt 4 Jahre drin, da könnte der Vermieter (egal ob neu oder alt!) ja argumentieren, dass Du das schon abgewohnt hast und er diese Sicherheit haben möchte, dazu ist er gesetzlich gesehen im Recht!! Fernmündliche Absprachen gelten leider nicht, das steht auch im Mietvertrag drin…Bitte immer alles schriftlich machen!!

Und da die Verträge wo drinsteht „bei Einzug unrenoviert übernommen und bei Auszug ist es Renoviert zu übergeben“ gesetzeswidrig sind, würde es auch nichts bringen mit dem neuen Vermieter eine Abmachung zu treffen, dass Du bei Auszug unrenoviert übergeben darfst, weil das ist vom Gesetz so vorgesehen. Nur wenn Du eine vollständig renovierte Wohnung erhalten hast, mußte Du sie auch renoviert zurück geben!! Ansonsten nicht.
Aber egal wie Du es drehst und wendest an der Zahlung wirst Du nicht vorbeikommen. Das wäre nur auf Kulanzbasis vom neuen Vermieter
Alles Gute. Hase1

Hallo Hase…
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Natürlich ist sie anders als erhofft :smile:, jedoch hast du mir sehr geholfen. War mir auf jeden Fall ein Lehre. Vielen Dank nochmal…