Hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin etwas verzweifelt. Und zwar geht es darum, mein Vater ist verstorben und ich bin Alleinerbin. da ich aber seid 12 jahren kein Kontakt zu meinem Vater hatte wurde er ohne meine Kenntniss beerdigt. Jetzt habe ich einen Brief vom Anwalt der Freundin bekommen mit der Rechnung des Beerdigungsinstituts. Die Rechnung beläuft sich auf 7000€. Ich bin bereit alle notwendigen kosten zu tragen, aber nicht für Blumen , Danksagungen, Briefmarken, Leichenschmaus, Orgelspieler, Totenbild etc. Meine frage also, bin ich verpflichtet alle kosten zu tragen oder nur die notwendigen?
Vielen Dank
Hallo,
zunächst möchte ich sagen das ich keinerlei Rechtsauskünfte geben kann und darf. Was ich Ihnen schreibe nehmen Sie daher bitte als Empfehlung an.
Sie sind als direkter Nachkomme die Bestattungspflichtige Person. Dies übrigens unabhängig vom Erbe. Sprich sollten Sie ein Erbe ausschlagen, so entbindet Sie dies nicht von der Bestattungspflicht.
Sollten Sie noch Geschwister haben, so sind Sie alle zu gleichen Teilen Bestattungsplichtig!
Wenn nun, mangels Kontakt, eine dritte Person die Beerdigung bestellt kann diese die Kosten von der
Bestattungspflichtigen Person wieder einholen,
hierbei werden werden die Kosten für ein dem Verstorbenen angemessenes Begräbnis veranschlagt. Sollte ihr Vater also recht bescheiden gelebt haben und die Freundinn hat nun eine Bestattung bestellt die der eines Prominenten gleicht, so müssen diese „Mehrkosten“ nícht getragen werden.
Da diese Thematik recht komplex und verwirrend sein kann empfehle ich Ihnen das Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ansonsten wünsch ich Ihnen alle gute und verbleibe
mit freunlichen Grüßen
J. Stroink
Soweit das Erbe nicht zur
Deckung der Nachlaßverbindlichketien ausreicht, sollten Sie das Erbe ausschlagen.
Hallo,
das ist eine rechtliche Frage, dazu müßten die Experten von der juristischen Seite etwas sagen.
Ich kenne mich mehr mit den Abläufen des Beerdigungsrituals, der Trauerfeier und dem Drumherum aus.
Vermuten würde ich, dass die Erben für den Großteil der Beerdigungskosten aufkommen müssen - erst recht, wenn das Erbe diese Kosten übersteigt.
Gruß, S. Lütteke
Ersteinmal überprüfen,ob es sich wirklich lohnt das Erbe anzunehmen.Nicht das Sie hinterher nur Schulden erben.Ich gehe davon aus,die Freundin Ihres Vaters hat die Beerdigung abgewickelt…und somit unterschrieben d.h. die Musik bestellt.Hat Ihr Vater seine Beerdigung in dieser Form per Testament so festgelegt? Wenn nicht hätte diese Frau den Aufwand mit Ihnen absprechen müssen.Ich denke Sie haben gute Chancen, nur die Grund Beerdigung zu bezahlen.