Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Grundsteuer.
Ich habe Anfang Mai ein Haus gekauft. Es ist mein erstes.
Im KV wurde etwas vereinbart mit „Nutzen und Lasten“. Durch Umbauen des Hauses konnten wir erst am 1.11. einziehen. Jetzt erhalte ich eine E-Mail vom Verkäufer, dass ich mit Bescheid vom
15.05.2013 > 2. Quartal 29,52 €
15.08.2013 > 3. Quartal 29,52 €
15.11.2013 > 4. Quartal 29,54 €
bezahlen soll. Seh ich so nicht ganz ein. Das ich für das 4. Quartal bezahlen müsste, erscheint mir logisch. Aber richtig nutzen konnte ich das Haus ja nicht. Zumal hat der Verkäufer mir noch nicht mal ein Original vorgelegt. Find ich ja auch unverschämt.
Dann gibt es ja auch die Klausel:
Wer sein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, zahlt trotzdem die Grundsteuer für’s ganze Jahr. Die Veräußerung wirkt sich erst zum 1. Januar des nächsten Jahres steuerlich aus. Eine davon abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag hat nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berührt die Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde nicht.
Was ist nun richtig?