Muß ich die Kosten der Bestattung meines Halbbruders übernehmen ?

Der H.Bruder war 5 Jahre im Pflegeheim,die Rente reichte nicht aus ,es wurde ein vom Gericht bestellter Betreuer beauftragt.
Nachdem der Bruder verstorben war,war auch für die Bestattung kein Geld mehr da, seine Sterbegeldversicherung war vom Betreuer gekündigt worden. ?
Kein Taschengeld mehr vorhanden ?
Es ist auch kein Schongeld vorhanden, ?
Wir haben die Bestattung veranlasst und auch bezahlt,erhalten aber keine Auskunft wo sein Geld geblieben ist, weil ich das Erbe abgelehnt habe. ???
Ein Rechtsanwalt beauftragen bedeutet auch Kosten , ?
Wer hat Erfahrung ??

Baut Dich jetzt sicher nicht auf, aber Du hättest das Erbe bedingt (der Fachausdruck fällt mir im Moment nicht ein) annehmen sollen. Dann wäre Dir eine Übersicht über die Aktiva und Passiva vorgelegt worden, danach hättest Du entscheiden können, ob Du das Erbe antrittst oder nicht. Dass bei gerichtlichen Sachwaltern/Betreuern das Geld der Betreuten oft genug einfach in die Säckel der Betreuer verschwindet, ist kein Geheimnis, kann man sogar in der Tagespresse zeitweise lesen, wenn es gerichtsanhängig wird.

Hallo,

das:

Baut Dich jetzt sicher nicht auf, aber Du hättest das Erbe bedingt (der
Fachausdruck fällt mir im Moment nicht ein) annehmen sollen

stimmt nicht. Im Erschaftsrecht gibt es kein halb voll/halb leer, Entweder nimmt man die Erbschaft an oder schlägt sie aus.

Der einzige Ansatzpunkt wäre die gekündigte Pflegeversicherung.Hier sollte man sich an das Amtsgericht (den verantwortlichen Richter für die Betreuung) wenden und nachhaken, warum diese Versicherung gekündigt wurde . Denn shcließlich war ja mit einem Ableben zur rechnen.

Mal ehrlich. Glaubst Du, dass er von dem Taschengeld etwas ansparen konnte? Schongeld wofür? Erstmal musste er es für sich aufbrauchen. Der Betreuer macht es auch nicht für umsonst. Wenn schon die Rente und Pflegegeld nicht für das Heim reichten, liegt es nahe, das nichts mehr übrig ist. Falls doch etwas auftaucht, wird sich erstmal der Staat melden und seine Ansprüche geltend machen.

So isses.
Der Zug ist einfach abgefahren, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat. Gibt es denn irgendwelche Anhaltspunkte, dass der HB, dessen Rente nicht mal für das Heim reichte, irgendwelche Reichtümer anhäufen konnte, von denen nach Abzug der Kosten für das Heim und den Betreuer noch was für die Bestattung übrigbliebe?

Grüße

Im BGB gibt es sogar die [Beschränkung der Haftung des Erben][1].
Es besteht also durchaus die Möglichkeit ein Erbe nicht auszuschlagen und sich zunächst einen Überblick zu verschaffen. Passiert natürlich alles nicht von alleine und kostet möglicherweise auch etwas. Da muss man sich eben immer überlegen, ob der mögliche Aufwand in Relation zum Nutzen steht.

Inwiefern das sinnvoll/notwendig war, wird sich sicher nur in der Gesamtschau beurteilen lassen. Das Schonvermögen lag hier ja bei nur 2.600€. Davon abgesehen steht es einem Sozialhilfeempfänger natürlich frei auch sein Schonvermögen auszugeben. Der Betreuer kann das natürlich auch tun.

Grüße
[1]: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

Hallo und besten Dank für die Antworten und Meinungen,

aber meine Meinung nach durfte die Sterbegeldversicherung nicht vom Betreuer gekündigt werden,sondern nur für den Zweck, für die sie abgeschlossen wurde, ( Bestattung ) .! ?

Taschengeld hat er schon lange nicht mehr gebraucht und ausgegeben, ?
und das Schongeld ist doch auch nur für den Zweck gedacht, ( Bestattung ) oder ? ?

Fernando

Moin,

das sind wohl zwei Aspekte: Die Beerdigung bezahlt auf jeden Fall der letzte Angehörige, wenn sonst niemand da ist, der dafür aufkommt. Die zweite Frage ist, ob man gegen den Betreuer vorgehen kann - ohne Anwalt besteht da kaum Hoffnung auf Erfolg. Ist halt auch eine Kostenfrage.

Gruß Ralf

Hallo
Es war eine reine Sterbegeldversicherung.

Hallo,

Das ist Deine Meinung. Die Frage ist, welches Vermögen vorhanden war und da zählt eben auch eine Sterbegeldversicherung rein bzw. deren Rückkaufswert. Ist ja ne simple Lebensversicherung mit anderem Namen. Da müsste man schon die näheren Umstände kennen, um sich einer Beurteilung zu näheren. Ich meine, dass es da Urteile vom BSG und BVerwG gibt, wonach eine Kündigung möglich ist. Vielleicht ging es auch nur darum weitere Prämien zu vermeiden. Das wäre ebenfalls ein plausibler Grund, der kaum angreifbar sein dürfte. Wer nicht genug für seinen Lebensunterhalt hat, kann eben nicht erwarten, dass ihm noch der Aufbau von Vermögenspositionen aus Steuergeld bezahlt wird.

Sicher? Davon wird auch im Heim u.a. sowas wie ein Friseur oder Zuzahlungen in der GKV bezahlt. Ich schätze, dass da eher nichts übrig geblieben ist. Der Betreuer wird sich schon was einfallen lassen haben, damit der Betreute ab und zu mal einen Haarschnitt und einen neuen Schlüper bekommt. Bei diesem „Taschengeld“ handelt es sich um eine Leistung für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen. Da ist es nur folgerichtig, dass das eben nicht zum Ansparen für die Beerdigung gedacht ist. Dafür sind die Erben bzw. nächsten Angehörigen zuständig.

Nein, das ist nicht nur dafür gedacht. Es steht dem Hilfebedürftigen frei zur Verfügung. Er könnte es also auch ins Bordell tragen (lassen).

Grüße

Hallo,
es wird Dich wenig trösten, aber je nach Bundesland wärst Du so oder so ggf. Bestattungspflichtiger (in NRW zB nach § 8 Bestattungsgesetz).

Das hat mit dem Erbe oder einer Sterbegeldversicherung nur bedingt zu tun. Zwar kann sich ein Bestattungspflichtiger von einem (nicht best.pflichtigen) Erben das Geld für die Bestattung nach §1968 BGB wiederholen, aber das dauert oder scheitert in der Regel. Einen Anspruch auf Auskunft (bzw. auf die Forderung ansich) hat man unter Hinweis auf seine Bestattungspflicht sicher.

Bei der Sterbegeldversicherung käme es sehr darauf an, ob sie einen Begünstigten und eine Zweckbindung enthielt. Da die offenbar gekündigt wurde, ist das nicht relevant.

Gruß vom
Schnabel