Muss ich die Kosten für alte Küche übernehmen

Hallo Community, ich bin ab 1Mai 2016 umgezogen. Gleiches Haus und gleicher Vermieter wie zuvor. Als gegenüber die Wohnung frei wurde fragte ich die Vermieterin ob ich die Wohnung tauschen könne…

Sie sagte, dass am nächsten Tag Besichtigungstermin sei und ich könne mich anschließen. Nächsten Tag sah ich mir die Wohnung an und wollte sie haben, wenn sie nicht teurer als 50€wäre. Meine Vermieterin war sich nicht 100 % sicher…unter anderem kam die Küche des Vormieters zur Rede und ob er, wenn ich die Wohnung nehmen würde, sie verkaufen wollen würde und was er haben wollen würde. Er sagte ja und nannte mir den Preis. Ich sagte, dass der Preis wohl OK wäre und dass wir das dann klären könnten wenn ich die Wohnung nehmen würde…

Und dann begann der Ärger…Mir wurde vom Vormieter zugesagt, dass die Schlüsselübergabe spätestens am 27.05 stattfinden sollte…dann die Übergabe der Wohnung fand nie statt und die Schlüssel hatte er meiner Vermieterin am 29.05 einfach in den Briefkasten geworfen, aber das ist eine andere Sache.

Ich hatte in der Zwischenzeit mit meiner Vermieterin gesprochen und sie sagte mir, dass die Küche die summe nicht Wert sei und ich solle das mit den Vormietern bei der Übergabe klären und mich einigen.Ich war dann auch nicht mehr bereit die Summe zu zahlen und wenn er sich auf keine Einigung einlassen wollte, dann sollte sie entfernt werden.

Als wir dann am 29.05 in die Wohnung gingen war die Küche aber noch da. Ich bin davon ausgegangen, dass er sich das anders überlegt hätte und ihm der Ausbau zu umständlich sei…Ich hatte meine Küche, in der alten Wohnung auch deshalb meinen Nachmietern überlassen…

Etwa zwei Wochen später hatte ich dann einen Brief im Kasten, dass ich das Geld überweisen solle. Keine Telefonnummer, keine Adresse, sondern nur die Bankdaten. Ich konnte ihm nicht mitteilen, dass ich nicht damit einverstanden bin… Heute war dann ein Brief im Kasten von seiner Anwältin, dass ich das Geld nicht überwiesen habe und ich soll der Zahlung nachkommen.Außerdem stellt sie mir ihre Kosten in Rechnung… Ich bin absolut nicht gewillt überhaupt irgendetwas zu zahlen. Die Küchenzeile war total schmutzig, der Kühlschrank fehlte, eine Schublade ist kaputt und abgenutzt ist sie auch…und wie sieht es mit den Anwaltskosten aus? Es gibt keinen Kaufvertrag und auch keine mündliche Zusage und wenn es eine Übergabe gegeben hätte, dann hätte ich ihm auch gesagt, dass ich nicht gewillt bin sie unter den Umständen zu behalten…

Es könnte sein, dass es manchmal schwierig zu unterscheiden ist, was jemand gesagt hat und was er sagen wollte.

Die Wohnung lag gegenüber, der Auszug fand (in unserem Bundesland) an einem Brückenwochende statt. Es ist Schade, dass ihr Euch gar nicht mehr gesehen habt, zum einen wegen der Schlüssel, zum anderen damit Du ihm Deinen einseitigen Beschluss hättest mitteilen können

Ich war dann auch nicht mehr bereit die Summe zu zahlen und wenn er sich auf keine Einigung einlassen wollte, dann sollte sie entfernt werden.

Die Frage ist, ob der Vormieter davon ausgehen konnte, dass Du die Küche zu dem von Dir für OK befundenen Preis übernehmen wolltest.

So wie sich das für mich liest hast du zugestimmt, die Küche zum besprochenen Preis zu kaufen.

Es ist schließlich unrealistisch, diese Entscheidung bis zum Übergabetermin aufzuschieben, damit kann ja kein Mensch planen.

Der Vormieter geht also davon aus das ein mündlicher, bindender Kaufvertrag besteht. Die Frage ist natürlich, wie weit er bereit ist, das auch durchzuboxen. Blöde Situation.

Gruß,
Steve

Hier ist ein mündlicher Vertrag zustandegekommen:
Du hast den Preis akzeptiert für den Fall, dass du die Wohnung nehmen würdest.
Du hast die Wohnung genommen, also hast du den Preis akzeptiert.

Die Wohnungsübergabe findet zwischen Vormieter und Vermieterin statt, damit hast du also nichts zu tun.

Anscheinend hast du diese Entscheidung aber nicht mit ihm abgesprochen, d.h. du hast einseitig ein Vertragsänderung vorgenommen, über die du ihn nicht informiert hast und der er auch nicht zugestimmt hat? Dann ist weiterhin der erste, mündliche Vertrag gültig.

Das ist eine Vermutung, die du angestellt hast, die aber nicht den Fakten entspricht, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat.
An dieser Stelle hättest du dir von der Vermieterin die neue Adresse geben lassen können, um Kontakt aufzunehmen und um vom mündlichen Kaufvertrag zurückzutreten.

Warum nicht? Du wolltest den Kaufvertrag ändern, also hättest du dir seine Adresse besorgen müssen.
Die Frist für die Übernahme der Küche - dein Einzug - hast du ja auch verstreichen lassen, ohne ihn zu informieren. Dass die Küche abgenutzt ist, ist kein ausreichendes Argument um einen Vertrag einseitig aufzuheben, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Du hättest dir die Küche erst ansehen müssen, bevor du einem Preis zugestimmt hast.
Dass die Küche deinen Erwartungen nicht entspricht heißt nicht, dass der mündliche Kaufvertrag ungültig geworden ist. Ist wie beim Autokauf: Gekauft wie gesehen.

Besorg dir nun seine Adresse von der Vermieterin und versuche das im Gespräch zu klären. Schließt einen Vergleich oder einigt euch irgendwie.

Gruß, DDD

Könnte das Verlangen einer „Abstandzahlung“ für Schrott sittenwidrig sein?
Ausserdem gibt es ja noch die Gewährleistung, die offenbar nicht ausgeschlossen wurde.

Mach eine Mängelanzeige und verlange Nachbesserung/ Komplettierung.
Alternative: Rücktritt vom Kaufvertrag und Entsorgung (Fristsetzung mit Datum!) durch den Vormieter.

wie kommst du darauf, dass man das kann? ich dachte immer: vertrag ist vertrag, gilt das neuerdings nicht mehr?

Diese Ansicht vertreten wohl alle Antwortenden. Aber warum?

Ich interpretiere das eher so (gut möglich, dass ich damit falsch liege): Er hat lediglich zugestimmt, dass der Preis für die Küche angemessen ist. Dem Kauf zugestimmt hätte er, wenn er gesagt hätte, dass er sie, zu diesem Preis, auch wirklich kauft (meinetwegen auch bei der Übergabe der Wohnung).

Ich würde davon ausgehen, dass der Frager damit den „finalen Akt“ des Zustandekommens des Kaufvertrags meint (schriftlich, Handschlag o. ä.). Was sollte den sonst noch „dann geklärt werden“?

Also, warum genau ist der UP hier einen Kaufvertrag eingegangen? In wie weit spielt ein Handschlag bei so etwas eine Rolle? Ich bin zwar nicht der Frager, aber es wäre nett, wenn mir das jemand erklären würde!

Glückauf!

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Weil der Text darauf schließen lässt, dass gesagtes und gemeintes nicht immer zusammenpassen.

Der Urposter bespricht also etwas mit einer unbeteiligten Dritten (der Vermieterin, erster Satz) und interpretiert das daraus folgende Verhalten des (ahnungslosen) Vormieters als Schenkung der Küche. Die Sicht des UP passt so mit seiner Schilderung nicht überein.

Am Ende kommt es m.E. darauf an, ob „klären das später“ ein „darüber müssen wir dann noch verhandeln“ oder ein „dann gebe ich ihnen das Geld“ für den Vormieter bedeuten musste. Das können wir hier gar nicht klären.

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Ja, dieser Meinung schließe ich mich an!

Ich dachte echt, ich hätte da ein grundlegendes Verständnisproblem, was genau ein Kaufvertrag ist.

Bitte nicht falsch verstehen, das ist wichtig; auch für mich! :smile:

Die Folgen des Dialogs, wie vom Frager beschrieben, passen in der Tat nicht so ganz zum beschriebenen Dialog selber. Das war mir auch aufgefallen.

Dankeschön!

Wer sagt denn, dass der andere Vertragspartner nicht verhandlungsbereit ist?
Aber sicher hab ich mich mal wieder nicht genau genug und korrekt genug ausgedrückt.
Ein mündlicher Vertrag kann bei Zustimmung beider Vertragspartner widerrufen werden, auch geltendes Recht.

Gruß

Ich bin der Meinung, dass ich mir, um es mal auf den Punkt zu bringen, ein Angebot eingeholt habe.

Ich versuche es einmal mit meinen Augen zu erklären. :eyes:

Ich arbeite in einem Betrieb in dem täglich, sagen wir, 20Angebotsanfragen eintrudeln.Von den 20 Anfragen bekommen wir,wenns gut läuft, 3Zusagen.

Heißt das jetzt, dass mein Chef die anderen 17 alle verklagen kann?

Wenn ich einkaufen gehe, dann packe ich die Sachen in den Einkaufswagen und bekunde damit meine Absicht einen Kaufvertrag einzugehen. Kurz vor der Kasse fällt mir auf, dass ich es doch nicht haben möchte und bringe zurück ins Regal…und dann steht einer hinter mir und sagt soooo geht das aber nicht?! Sie haben überlegt das zu nehmen und müssen das jetzt kaufen?!

Wie sieht es denn mit der Vorderung der Anwältin aussieht? Da es ja keinen Kaufvertrag gibt und selbst wenn, dann muss ich doch vernünftig erstmal angemahnt werden. Wenn das nicht so ist, dann verteile ich ab morgen überall Briefe mit ner Zahlungsaufforderung, ohne Adresse usw.-und wenn die nicht zahlen,dann geh ich zum Anwalt und wälze die Kosten einfach so auf die Leute ab?!

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Nee!

Beherzige die Antwort von @odo01! Die hat Klasse und sollte funktionieren…

Glückauf!

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Etwas zu einfach gedacht.

Du hast eine Kaufabsicht geäußert und einen Preis angefragt.
Du hast einen Preis genannt bekommen und augenscheinlich akzeptiert.
Strittig ist, ob deine Aussage nur eine wohlwollende Zustimmung zum Preis war, oder schon eine Annahme des Angebotes.

Genau das dürfte der Inhalt der Gerichtsverhandlung sein, auf die du zusteuerst.

Problematisch könnte die Inbesitznahme der Küche sein.
Wenn man die Küche (zu dem Preis) nicht will, dann sagt man beim Einzug zum Vermieter: Upps, da ist ja noch eine Küche drin - mach die weg. Sicher hätte man auch den Namen und die Anschrift des Vormieters ermitteln können.
Ist in dieser Richtung etwas von deiner Seite aus passiert?

Aus Sicht des Vormieters: Da kommt jemand, der den Preis akzeptiert hat. Er übernimmt die Küche, benutzt sie, aber zahlt nicht.
Über den Wert gebrauchter Küchen gehen die Vorstellungen oft weit auseinander.

Das Leben wäre für beide einfacher gewesen, wenn der Vormieter statt dem Gang zum Anwalt den persönlichen Kontakt gesucht hätte. Und wenn der Nachmieter ebenso den Kontakt zum Vormieter aufgenommen hätte.

Hmmmm…Was würden denn die Netten Hersteller, einer Automarke aus Wolfsburg ,für nen 7ner haben wollen?Ich würde , wenn ich mir denn nächste Woche mein neues Auto kaufe, einen haben wollen, aber das besprechen wir dann, wenn es soweit ist.

TSI BlueMotion 1.2 85 5-Gang 3 18.925€

…oder hätte ich das jetzt nicht schreiben dürfen, weil ich jetzt nächste Woche von dem Werk ein Anwaltsschreiben im Kasten habe, dass ich die Summe auf Konto xy überweisen soll?Denke ich echt so umständlich???

In deinem Beispiel fehlen die Punkte:

  1. Das Fahrzeug wurde dir auf den Hof gestellt
  2. Du hast den Händler nicht kontaktiert
  3. Du hast das Fahrzeug benutzt

Es tut mir leid, aber ich kann das Verhalten von dir und dem Vormieter nicht nachvollziehen.
Spätestens zum Zeitpunkt der Erkenntnis, dass man die Küche doch nicht haben will, hätte man Kontakt zum Vormieter aufnehmen sollen. Den aber in Unkenntnis zu belassen, wohlwissend, dass der nicht mal eben die Küche auf Verdacht ausbauen wird, dürfte dich bei einer Verhandlung in Erklärungsnöte bringen.

Ist es aber nicht so, dass der Verkäufer eine Beweispflicht hat? Die hat er aber nicht,weil ich dem Kauf nicht zugestimmt habe, sondern darum gebeten habe, dass ich mich zu einem späteren Zeitpunkt(meinetwegen auch 5Minuten später)entscheide.Liegt die Pflicht bei mir, die nicht zugestimmt hat, oder liegt die Pflicht bei dem der angenommen hat ich nehme an???Ist es nicht mein Recht mir mehrere Angebote einzuholen?Muss ich wirklich jedem absagen bei dem ich lediglich ein Angebot eingeholt habe?

"Ein Angebot ist stets bindend § 145 BGB. Die Bindung an das Angebot (auch Antrag) kann aber ausgeschlossen werden (durch Floskeln, wie „freibleibend“, „ohne obligo“). Die Bindungswirkung besagt, dass der Empfänger des Angebotes jederzeit durch eine einseitige Annahmeerklärung einen Vertrag zustande kommen lassen kann. Das Angebot kann nicht mehr zurückgenommen werden. "

„und dass wir das dann klären könnten, wenn ich die Wohnung nehmen würde…“

"Es besteht auch keine Pflicht zur Annahme von Angeboten. Jeder ist in der Annahme seiner Angebote frei.(Privatautonomie)"