Hallo,
wenn du seinerzeit den Mietvertrag mit unterschrieben hast, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Miete zu zahlen. Als du damals ausgezogen bist, hättest du „schriftlich“ kündigen müssen. Ich kann es nicht oft genug sagen. Solche Sachen unbedingt schriftlich machen, damit man etwas in der Hand hat. Sprich mit dem Vermieter, ob es möglich ist, dass du einen Nachmieter für die Wohnung stellst. Wenn er darauf besteht, dass du die Miete zahlst dann sofort SCHRIFTLICH kündigen damit wenigstens die Frist von 3 Monaten einbehalten wird. Wie ist es denn mit dem Mitbewohner, hat der ordentlich gekündigt? Es tut mir leid, aber der Mieter ist im Recht, wenn er von Dir weiterhin die Miete verlangt, da du den Mietvertrag ja nicht gekündigt hast.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben und verbleibe
MfG
Sabine Kruse