Muss ich die Nachschulung wirklich machen?

Ich fahre spätabends eine Straße in Ohrnberg entlang. Ich wohne dort nicht und kenne mich dementsprechend nicht besonders gut aus.
Vor mir sehe ich, wie die Polizei Blitzer aufgestellt hat. Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, passiere ich ohne Probleme.
20 Meter weiter komme ich an eine Kreuzung, bei der mir dichtes Gebüsch die Sicht verdeckt.
Zudem glaube ich in der Dunkelheit das „Vorfahrt gewähren“-Schild übersehen zu haben. Ich fahre geradeaus weiter, weshalb der Fahrer der von links (aus der Vorfahrtsstraße) kam, abbremsen musste.
Die Polizei hat alles gesehen und hält mich an.
Ich erkläre dir Situation, und durfte weiter fahren.
Ich weiß nicht, ob die Polizisten wussten, dass ich in der Probezeit bin, aber eine Woche später bekomme ich einen Brief der mich über einen Punkt in Flensburg informiert und mich zur Führerscheinabgabe sowie Nachschulung zwingt.

Kann ich irgendetwas tun, um dies mit den verbundenen Kosten zu verhindern?

Freunden von mir passiert es andauernd, das sie eine kleine Gasse übersehen an der Rechts vor Links gilt, und sie jemandem unabsichtlich die Vorfahrt klauen.
Nur haben die eben nicht das Pech, dass die Polizei sie dabei sieht… =(

Solange sie das Verkehrszeichen hätten sehen können, genügt die Möglichkeit zur Kenntnisnahme. Sie haben durch Ihr fahrlässiges Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen und dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Die Zuwiderhandlung wird als schwerwiegend eingestuft, weil es ein Vorfahrsfehler war, sodass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Insoweit erscheint der Bescheid erst mal rechtmäßig. In welcher Höhe wurde die Geldbuße festgesetzt? Was wird Ihnen in dem Schreiben konkret vorgeworfen (Tatbestandsnummer)?

Musste den Führerschein zur Verwahrung abgeben und ein Bußgeld von 80 Euro zahlen.
Hinzu kommen die Kosten der Nachschulung.

Hallo darkangel9434,

leider führt jede dokumentierte Vorfahrtsmissachtung zur Nachschulung mit allen Nachteilen. Auch ein Einspruch hätte keine aufschiebende Wirkung. Also Augen zu und durch die finanzielle und zeitliche Hürde…
MFG
Michael G.

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Erstmal die frage hielt der andere auch an???

also dem den du die vorfahrt genommen hast war dieser

fahrer mit dir und der polizei vorort???

das weiteren sehr wichtig schau nochmal genau nach dem

vorfahrt achten schild ist dies deutlich zuerkennen???

oder ist es druch die hecke die in der fahrbahn

reinwächst verdeckt???

was haben dich die herrn gefragt???

was hast du gesagt???

erstmal für die zukumpft halte immer dein mund

antworte nur auf wichtige fragen

wenn du dir unsicher bist musst du nicht antworten

sag nur das besprech ich mit mein anwalt und wichtig

unterschreibe nie etwas auch bei der polizei nicht

wenn du nicht 100% recht hast.

sag du unterschreibst nur das du jetzt zu diesem

(unfall,vorfall) keine angaben machst und das du ein

anwalt dazu beauftragst das muss die polizei so hin

nehmen.

für dich auch wichtig werde mitglied im ADAC und mache

dort gleich den rechtschutz da ist schonmal der anwalt

kostenlos grade wenn du viel fährst.

Also so wie Sie mir das geschildert haben, kann es nicht abgelaufen sein. Bevor Sie einen Punkt kassieren und eine Nachschulung angeordnet wird, muss es zu einer Anzeige gekommen sein. Das heisst, Sie müssen zu dem Vorwurf der Anzeige gehört werden. Dann äußern Sie sich oder auch nicht. Danach wird weiter entschieden was folgt. das ganze dauert rund mindestens 4-6 Wochen. Wenn dann entschieden worden ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Soviel zum Ablauf des Verfahrens. Zur Tat nur soviel: Unkenntnis der Straße oder Gegend ist natürlich kein Entschuldigungsgrund für ein Fehlverhalten. Allerdings sollte das Vorfahrt Achten Schild durch Bäume oder Büsche so verdeckt werden, dass man es schlecht einsehen kann besteht durchaus Chance bei einem Widerspruch. Dazu wäre es sehr hilfreich man hätte ein Foto aus Fahrersicht von der Kreuzung.
Mit freundlichen Grüßen
hummelpiet

Das Auto war pechschwarz und auch schwer in der Dunkelheit zu sehen, aber der Fahrer sah, dass ich dabei war ihm die Vorfahrt zu nehmen und hat wegen mir abgebremst.
Kein Unfall -
Die Polizei hat das aus wenigen Metern Entfernung beobachtet und mich dann angehalten.
Danke für die Tipps!

Hi. Diesen Fall habe ich noch nie gehabt. Sieh zu dass du zum Anwalt für Verkehrsrecht gehst.

Gruß

Robert

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Hi. Hierbei kann ich Dir nicht weiterhelfen. Mein Rat: Sieh zu, dass du einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht besuchst. Gegen ein Amt alleine anzugehen ist keine tolle idee. Viel glück.

Gruß

Robert

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Guten Abend,
na ja, ich glaube diese Sache musst du als Erfahrung einfach abhaken und als „dumm gelaufen“ abstempeln.
Gegen diese Maßnahmen kann man nichts mehr machen, es sei denn du legst Widerspruch ein, nimmst dir einen Rechtsanwalt und möchtest den Klageweg beschreiten.
Ich denke nicht, dass du dagegen ankommst, da dich die Polizei gesehen hat und die Situation sicher noch anders empfunden hast, als du als beteiligter Fahrzeugführer. Die „Außenstehenden“ wollen dir sicherlich keine reinwürgen und haben die Sache einfach als gefährlicher gesehen, als du es selsbt einschätzt.
Ich kann dir leider nicht viel weiter helfen.

Gruß

Hallo darkangel, leider muss ich Dir mitteilen, dass Du verm. um die Nachschulung nicht drum rum kommst. Hätte Dir gerne ne bessere Antwort gegeben. Falls Du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen, denn gleich den Führerschein abgeben, wenn es so war wie Du erzählst, erscheint mir recht hart. Viele Grüsse Gropperle
Ich fahre spätabends eine Straße in Ohrnberg entlang. Ich
wohne dort nicht und kenne mich dementsprechend nicht
besonders gut aus.
Vor mir sehe ich, wie die Polizei Blitzer aufgestellt hat. Da
ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, passiere ich
ohne Probleme.
20 Meter weiter komme ich an eine Kreuzung, bei der mir
dichtes Gebüsch die Sicht verdeckt.
Zudem glaube ich in der Dunkelheit das „Vorfahrt
gewähren“-Schild übersehen zu haben. Ich fahre geradeaus
weiter, weshalb der Fahrer der von links (aus der
Vorfahrtsstraße) kam, abbremsen musste.
Die Polizei hat alles gesehen und hält mich an.
Ich erkläre dir Situation, und durfte weiter fahren.
Ich weiß nicht, ob die Polizisten wussten, dass ich in der
Probezeit bin, aber eine Woche später bekomme ich einen Brief
der mich über einen Punkt in Flensburg informiert und mich zur
Führerscheinabgabe sowie Nachschulung zwingt.

Kann ich irgendetwas tun, um dies mit den verbundenen Kosten
zu verhindern?

Freunden von mir passiert es andauernd, das sie eine kleine
Gasse übersehen an der Rechts vor Links gilt, und sie jemandem
unabsichtlich die Vorfahrt klauen.
Nur haben die eben nicht das Pech, dass die Polizei sie dabei
sieht… =(

Wenn Sie lediglich die Vorfahrt eines bevorrechtigten Fahrzeuges missachtet haben, sodass der andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde, wird regelmäßig kein Bußgeld in Höhe von 80 Euro erhoben. Hier wäre ein Bußgeld von 25 Euro angemessen und damit wohl auch die Anordnung der Nachschulung nicht gerechtfertigt. Vermutlich wird Ihnen mehr vorgeworfen, als Sie geschrieben haben oder sind in der Vergangenheit auffällig gewesen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Antworten weitergeholfen zu haben.

Die Tatsache, dass ich mich momentan noch in der Probezeit befinde und für diesen Verstoß einen Punkt in Flensburg erhalten habe, wurde die Nachschulung automatisch angeordnet.
Mit dem Bußgeldkatalog kenne ich mich nicht aus, und mir wurde eine Strafe von 80 Euro auferlegt.
In der Vergangenheit hatte ich noch nie Auffälligkeiten, da ich den Führerschein erst seit einem knappen Jahr besitze.

wenn die zeugen die Polizei ist… oh dann hast Du schlechte karten das gegenteil zu beweisen…

Rechtsmittel solltest Du aber trotzdem in anspruch nehmen… ( Anwalt und dann vor Gericht gehen )