Hallo,
Mieter ist bereits ausgezogen und die Jahresabrechnung soll an seine neue Anschrift geschickt werden.
Muss die Abrechnung per Einschreiben geschickt werden?
Danke
nur wenn der Vermieter glaubt, dass der Ex-Mieter behaupten wird das nicht erhalten zu haben… ansonsten „Gesetz“ gibt es dafürt sicher keines.