Ich habe 2011 meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Auf der Nebenkostenabrechnung war jedoch die falsche Adresse angegeben. Dann habe ich an meinen Vermieter einen Brief geschrieben, dass auf der NK-Abrechnung doch bitte die richtige Adresse angegeben werden soll. Ich habe bisher 01.2012 noch immer keine korrekte NK-Abrechnung erhalten. Es handelt sich um das Abrechnungsjahr 2009 und ich wohne nicht mehr in der betroffenen Wohnung, Briefversand ist jedoch sichergestellt. Muss ich bezahlen?
Hallo schworzonoggor (oder Schwarzenegger ?),
grundsätzlich ist die Abrechnung für 2009 spätestens am 31.12.2010 zuzustellen. Wenn der Vermieter das nicht schafft, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen (es gibt dabei Ausnahmen, aber die sind sehr eng gefaßt und dürften hier nicht greifen).
Aber
wenn er versucht hat, die Abrechnung in 2010 zuzustellen und Sie nicht erreichen konnte, weil Sie keine korrekte Anschrift hinterlassen haben, dann kann die Zustellfrist verlängert werden.
Mein Rat: Widersprechen Sie der Abrechnung mit der Begründung, daß sie zu spät zugestellt wurde. Verweisen Sie dabei auf § 556 (3) BGB und weisen Sie außerdem auf die Fehler in der Abrechnung hin. Sollte sich bei der Korrektur der Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, haben Sie Anspruch auf den Betrag.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Werter Fragesteller!
Es gilt: „Der Vermieter muß spätestens nach 12 Monaten eine gültige Betriebskostenabrechnung (BKA) nach Ende eines Abrechnungsjahres an den (die) Mieter ausgegeben haben.“
Sie Müssen gar nichts bezahlen, so wie Sie den Vorgang geschildert haben. Auch alle Vorauszahlungen, die Sie noch nicht geleistet haben, müssen Sie nicht leisten.
Alles klar?
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
Also, wenn Sie die NK erhalten hanben und dies auch noch bestätigt haben, haben sie die Abrechung erhalten. Auch wenn die Adresse falsch war, dies ist unwichtig. Sie haben erhalten (wie auch immer und haben das schriftlich bestätigt). >Das ist wie einschrieben >Rückschen.
Wenn Sie 2009 in 2011 erhalten haben, ist das zu spät. 2009 muss späzestens 31.12.2010 zugegangen sein, jedoch nicht 2011. Dann müssen Sie nicht bezhalne, jedoch nicht wegebn der Adresse, sondern weil zu spät zugestellt!! (12 Monate hat der Vermieter Zeit)
Hallo,
rein rechtlich zahlen ja, da Du jedoch bis heute noch keine weitere Zahlungsaufforderung erhalten hast, solltest Du keine schlafenden Hunde wecken. Also erst einmal abwarten.
Gruß
Udo
Leider kenne ich mich in diesem Themen Gebiet nicht aus.
Entscheidend ist die rechtzeitige Zustellung.
Es ist kein formeller Mangel einer Abrechnung, daß die falsche Adresse eingedruckt ist.
Sie müssen zahlen.
Tut mir Leid, das ist eine Frage, die ein Anwalt sicher besser beantworten kann als ich.
MfG
HAllo,
wenn die Abrechnung ankommt, musst du zahlen, denn die Nebenkosten sind ja durch dich entstanden. Wenn die Abrechnung nicht korrekt ist, kannst du Einspruch erheben, uund musst slange nicht zahlen, wie die Abrechnung nicht korrekt ist.
lg
clc
Hallo,dazu kann ich leider nichts sagen.Wende Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale.Die kann Dir wohl kompetente Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen,karlhans35.
Hallo!
Bin zwar KEIN Experte , antworte aber dennoch.
Wenn du dort gewohnt hast und NK verursacht hast , mußt du natürlich auch dann die angefallenen NK für den Zeitraum zahlen.
Das da nicht die richtige Adresse von dir drauf steht ist irrelevant. Der Brief mit der Abrechnung hat dich ja auch erreicht , gelle?
Allerdings sollte ein jeder die einzelnen Posten auf der Abrechnung gewissenhaft prüfen , denn die " 2te-Miete") kann schnell undurchsichtig und damit teuer werden.
Sie muß aber so aufgeschlüsselt sein , damit auch ein Mieter die Abrechnung versteht , wenn er keine Leuchte in der Schule war. Sie muss verständlich sein.
Die Äusserung „ich wohne schließlich nicht mehr da und deshalb muss ich auch nix mehr zahlen“ zählt so nicht.
Dein Vermieter kann sich einen Titel sichern und dann bist du 20 Jahre haftbar!
Vogelstrauß-Politik hilft da wenig!
Ciao Schworzonggor,
bei begründetem Wiederspruch verlängert sich die Frist um ein Jahr.
War die Rechungsanschrift falsch oder war der Abrechungsgegenstand (Wohung) falsch bezeichnet?
Sollten noch rechtskräftige Forderungen bestehen solltest dem Vermieter deine aktuelle und offizielle Adresse mitteilen. Ansonsten könnte der Vermieter ein Inkasso-Unternehmen mit der Suche beauftragen. Die Kosten könnten zusätzlich auf dich zu kommen.
Soweit zum worst case
cumar
Guten Tag!
die nicht korrekte Anschrift ist kein Grund tatsächliche Kosten nicht zu begleichen.
Aber was anderes könnte interessant sein. Wann ist Ihnen die Abrechnung 2009 zu gegangen? Lt. rechtlichen Vorgaben muss eine Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungsperiode zu gegangen sein, d.h. die Abrechnung für 2009 muss bis spätestens 31.12.2010 bei Ihnen eingegangen sein.
L.G.
Hallo,
m. E. kannst du die NK-Abrechnung 2009 ablehnen, wenn du eine Nachzahlung machen muss.
Die 2009er-Abrechnung hätte m. W. bis spätestens 31.12.2011 bei dir eingehen müssen.
MfG
Knarf