Wir haben vor zwei Monaten ein passendes Haus gefunden und uns mit den Verkäufern auf einen Preis geeinigt. In den letzten vier Wochen haben wir einen Notarvertrag aufgestellt, den der Verkäufer mehrmals geändert haben wollte. Dies wurde vom Notar auch gemacht. Kurz bevor wir den Vertrag unterschreiben konnten hat uns nun der Verkäufer mitgeteilt das er doch nicht an uns verkauft.
Jetzt kam die Rechnung vom Notar über fast 550 Euro. Müssen wir das wirklich zahlen? Bzw.alleine zahlen, obwohl wir den mündlichen Vertrag nicht gebrochen haben???
Hallo,
also ich persönlich würde dem Notar die Rechnung zurückgeben und einem 2-Zeiler dazu, dass diese Kosten der nun plötzlich verkaufsunwillige Verkäufer zu tragen hat und er die Rechnung an diesen senden möge.
Zur Absicherung würde ich hier nachsehen: http://www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz
PS: Manche Leute meinen noch immer auf anderer Leute Kosten zu „leben“…
Der Notar hält sich an seinen Auftraggeber, unabhängig ob der Erfolg eintritt bzw. unterschreiben wird. Der Entwurf kostet fast soviel wie ein unterschriebener KV.
Kostenteilung muss vorher schriftlich vereinbart sein, ansonsten Zeugensystematik.