Muss ich die Partnerin angeben

Muss ich die Partnerin angeben bei meiner Unterhaltsangelegenheit…ich meine damit den Vordruck vom Jugendamt ???

Der Vordruck heißt :Über meine Persönliche & Wirtschaftliche Verhältnisse und die Spalte wo ich diese Angaben tätigen soll heißt : Unterhaltsberechtigte Angehörige und sonstige Personen im Haushalt.

Meine Partnerin bekommt ALG I

Ich danke Euch schon mal vorab…bin nämlich gerade am ausfüllen.

Bei den Jugendamtern ist Vorsicht angesagt.

Die machen sich das mit der Kindesunterhaltsberechnung recht einfach.

Durchschnittliches Nettoeinkommen incl. Sonderlestungen (Prämie, Schichtzuschläge, Weihnachs- und Urlaubsgeld minus 900,- Selbstbehalt -fertig-

Werbungskosten, Mieten größer 360,- €, Schulden für das neue Auto, dass dich täglich zur Arbeit bringt finden in den Berechnungen oft keine Berücksichtigung.

Das mit der Freundin würde ich erst einmal nicht erwähnen. Einfach den Bescheid abwarten und ggf. Widerspruch einreichen.

Schönen Restsonntag

Gruß blackdaniel

Also soll ich in dem Vordruck den mir das Jugendamt geschickt hat meine Partnerin, die mit in dem Haushalt wohnt sowie im Mietvertrag mit steht nicht erwähnen ?

MFG

Der Wissbegieriege

Wenn die Freundin ihrem offiziellen Wohnsitz bei dir hat, Ihr den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet habt, dann na sonst nicht

Du muß sie ja nicht unterstützen, da sie ja ALG I bezieht.

Un der und wie lange sonst bei dir wohnt ist Privatsache.

Heißt also Freundin rein in die Spalte…
Rechnen Sie ihr ALG I dann auch an zwecks meinen Unterhaltsverflichtungen ???

Wie verhält sich das eigendlich,da ich und meine partnerin ein gemeinsames kind haben ?

Fragen über Fragen :smile:))))

hallo,

nein du musst deine partnerin nicht angeben …

unterhaltsberechtigte angehörige wären nur …wenn du deine partnerin heiratest oder ein kind was du mit ihr machen würdest

„freundinen sind nicht unterhaltsberechtigt“

Danke für Deine Antwort…aber ich habe mit meiner neuen Partnerin ein gemeinsames Kind :smile:

Muss ich meine Partnerin somit angeben und würd dann Ihr ALG I auch in meine Finanzelle Situation angerechnet ?

MFG

ok in diesem fall musst du die beiden mit angeben allerding ist es egal woher deine partnerin geld bekommt …denn schliesslich muss sie ja nich für den unterhalt deines ersten kindes aufkommen…

Würd mir aber Ihr ALG I Bezug zur Last geleg…???

MFG

ihr alg 1 bezug wird dir nicht zu lasst gelegt …sie hat ja im endeffekt nichts mit deinem ersten kind zu tun

Hallo,

sorry, dass mit dem gemeinsamen Kind hättest Du mir vorher schreiben sollen.

Da sieht die Unterhaltsberechnung ganz anders aus. Das Einkommen von Dir ist ja nicht so groß, dass Du das in der Tabelle stehende Kindesunterhalt in voller Höhe zahlen kannst. Das mit dem Kind musst Du selbstverständlich mit angeben.

Es liegt somit ein Magelfall vor.

sicher mußt du das angeben , du hast dann ein selbsterhalt von 798 liegt. Das ist eine eheähnliche gemeinschaft,da geht man davon aus das du weniger miete ,stromkosten ect. hast . Weil du dir mit deiner partnerin die wohnkosten teilst.

Hallo,
der Fragebogen ist eine freiwillige Selbstauskunft.
Das JA möchte natürlich wissen, ob sich andere Personen in dem Haushalt befinden und zur Minderung von Miet-und sonstigen Kosten beitragen und damit die
Unterhaltskosten beeinflussen.

Mit Gruß