Muss ich die Rechnung bezahlen?Hilfe

Habe eine Eintragung ins gelbe Branchenbuch veranlasst, Basiseintag(Adresse) kostenfrei. Allerdings habe ich blöderweise eine Telefonnummer angegeben.
Kleingedruckte übersehen, und Auftrag mit Stempel und Unterschrift raus.
Ding: vor wei Wochen kam eine Rechnung von 540€ für ein Jahr, wegen dieser Telefonnummer.Heute die Erste Mahnung, meine Chefin ist total sauer auf mich. Und der Vertrag geht über zwei Jahre, was ich im Internet rausfand.
Also mehr Kosten, muss ich alles bezahlen?
Mir droht die Kündigung, bin völlig fertig.
Kann ich mich an irgedwelche Institution wenden?

Bin ich überhaupt haftbar, bin nur Angestellte.
Habe von meiner Chefin kein ppa. oder Unterschriftsberechtigung. Bringt mich dies evtl. aus der Sache raus?

Bitte um Hilfe, jeder Hinweis könnte nützlich sein
vielen Danke schonmal

Als Angestellte ohne Unterschriftberechtigung oder ppa sind Sie rechtlich nicht haftbar zu machen. Sie können im Auftrag der Apotheke nichts bestellen.
Allerdings muss Ihre Chefin sich jetzt selbst um den Vorgang kümmern. Sie sollte Kontakt mit der Firma aufnehmen, evtl. über ihren Anwalt.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Danke schön für die schnelle Antwort.
Wie kann sich meine Chefin verhalten, wie kann sie argumentieren? Kann Sie mir was in Rechnung stellen?

Danke schön

Leider im Urlaub

Hallo.

Zuerst einmal sollte man immer alles lesen bevor man etwas unterschreibt. Auch sollte man nichts unterschreiben wenn man nicht unterschriftsberechtigt ist. Allerdings kann Ihnen genau das jetzt behilflich sein. Aber Ihre Chefin muss mitspielen. Ihre Chefin muss dem Verlag der die Rechnung stellt ein Einschreiben mit Rückschein (oder e-Mail mit Empfangsbestätigung) schicken, in dem steht das der Unterzeichner des Vertrages nicht unterschriftsberechtigt ist und deshalb kein Vertrag zustande kommen kann. Normalerweise meldet sich dann der Verlag und man einigt sich. Sollte sich der Verlag allerdings quer stellen bleibt nur der Rechtsweg offen (den der Verlag meist verliert).

Dass der Arbeitnehmer das ganze selbst bezahlt ist mir so nicht bekannt (ich würde es nicht bezahlen). Warum gleich mit Kündigung gedroht wird ist mir auch schleierhaft. Im Normalfall reicht eine Abmahnung aus (ganz ohne Strafe geht es halt auch nicht).

Hilfe gibt es bei der für Ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft. Dafür muss man allerdings Mitglied werden. Aber in der Regel beinhaltet eine solche Mitgliedschaft auch eine Berufs- und Sozialrechtsschutz (kostenlos).

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit erst einmal helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Du musst auf keinen fall haften. Deine chefin steht theooretisch in der pflicht jede von dir erledigte aufgabe zu kontrollieren. Entschuldige dich bei deiner chefin und versuche mit einem netten brief die kosten der anzeige zu minimieren.

Sorry, eine Rechtsberatung steht mir nicht zu.
Ich meine, hier ist der Gang zum Rechtsanwalt unerläßlich. Vielleicht bist Du ja auch in der Gewerkschaft, Berufsverband, Rechtsschutzversicherung?
Gruß wannsee

Hallo,
deine Frage kann ich leider nicht mit 100% Sicherheit beantworten, aber nach meinem Wissen muss der Arbeitnehmer nicht für Dinge haften, die er im Rahmen seiner Arbeit erledigt hat. Schließlich hat ihn der Arbeitgeber ja genau dafür eingestellt, dass er für den AG Aufgaben erledigt. Es sein denn, es handelt sich um Vorsatz (Sabotage etc.).
Also hier sehe ich keine Gefahr, dass du für die Kosten haftbar gemacht werden kannst. Du solltest aber mal mit deiner Chefin über deine Handlungsspielräume sprechen. Entweder kannst du selbstständig entscheiden oder sie muss jede Bestellung abzeichnen.

Viel Erfolg!

Habe eine Eintragung ins gelbe Branchenbuch veranlasst,
Basiseintag(Adresse) kostenfrei. Allerdings habe ich
blöderweise eine Telefonnummer angegeben.
Kleingedruckte übersehen, und Auftrag mit Stempel und
Unterschrift raus.
Ding: vor wei Wochen kam eine Rechnung von 540€ für ein Jahr,
wegen dieser Telefonnummer.Heute die Erste Mahnung, meine
Chefin ist total sauer auf mich. Und der Vertrag geht über
zwei Jahre, was ich im Internet rausfand.
Also mehr Kosten, muss ich alles bezahlen?

Bin ich überhaupt haftbar, bin nur Angestellte.
Habe von meiner Chefin kein ppa. oder
Unterschriftsberechtigung. Bringt mich dies evtl. aus der
Sache raus?

Da ein Dritter nicht die innerbetrieblichen Regelungen kennen kann, darf er von einem rechtsgültigen Vertrag ausgehen. Eine Kündigung rechtfertigt ein Fehler jedoch nicht, eine Abmahung jedoch schon.
Ob man aus dem Vertrag wieder raus kommt wage ich zu bezweifeln, aber da hilft eine Anfrage bei einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Evtl. kann man mit einer sofortigen Kündigung die Laufzeit verkürzen oder die Verbraucherzentrale hat schon Fälle, die ähnlich gelagert sind und kann helfen. Allgem. Vertragsrecht ist leider nicht mein Spezialgebiet.

Es tut mir leid, darauf weiss ich keine Antwort. Aber, anstatt gegen dich zu schießen, sollte deine Chefin bei ihrem Anwalt (den hat sich hoffentlich inkl. Rechtschutzversicherung als Selbständige) anrufen und den Sachverhalt schildern. Denn der kann bestimmt was machen.

Viel Glück,

Zuerst muss Ihre Chefin mit dem Adressbuchverlag die Situation klären. Als Apotheker habe ich doch sicher einen Rechtsanwalt, der das in die Hände nehmen kann. Weiter hat Ihre Chefin sicher eine Versicherung, die bei Fehlern von Mitarbeitern einspringt.
Der Verlag hat auch eine Sorgfaltspflicht, bei Aufträgen zu klären, ob Sie überhaupt berechtigt dazu sind.
Das alles ist erstmals zu klären.
Grundsätzlich bezweifele ich, dass man Sie dafür haftbar machen kann, sofern Sie „nur“ fahrlässig und nicht mit bösem Willen gehandelt haben.
Gibt es bei Ihnen eine schriftliche oder mündliche Anweisung, wonach Ihnen untersagt wurde, dass Sie keine Kosten verursachende Bestellungen tätigen dürfen? Wenn nicht, dann kann Ihre Chefin die entstandenen Kosten nicht einfordern.
Für eine Kündigung müsste allerdings eine Abmahnung zum gleichen Sachverhalt vorhergegangen sein. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage ins Auge fassen.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Also Deine Chefin könnte aus der Sache raus sein, weil Du als Vertreterin ohne Vollmacht § 164; 177,178 BGB. Die Chefin könnte also geltend machen, sie sei nicht Vertragspartnerin und trete auch in den Vertrag nicht ein.
Jetzt könnte sich die Firma an Dich halten. Allerdings nützt Dir der Vertrag (Eintrag ja nix).Also auch Widersprechen.
Ist der Hinweis auf Kostenpflichtig klar erkennbar gewesen?
Durch Mahnung nicht kirre machen lassen! Hast Du einen Rechtsschutz den einschalten. Falls ein Mahnbescheid kommt, auf jeden Fall ! Widerspruch einlegen. Ich denke man kann sich so einigen, aber nicht ganz umsonst.
Kopf hoch und trotzdem frohes Fest
fragmich46

Das kommt drauf an welcher Auftrag erteilt wurde bzw. was Du im Branchenbuch anmelden solltest
Kosten erstatten brauchst Du nur bei grober Fahrlässigkeit. Kostenbeteiligung evtl. bei leichter fahrlässigkeit.
Fragt doch erst man nach ob man zurücktreten kann von der Aktion

Guten Tag,das was da eingetragen wurde, war nicht in dem allen bekannten gelben Branchenbuch. DA wird entwerder ein Anruf vom Verlag getätigt oder ein Aussendienstmitarbeiter kommt vorbei. Und nur wegen der Telefonnr kostet es da auch kein Geld bei dem kostenfreien Eintrag