Am Montag hat unser Gas-Wasser-Installateur die Gastherme gewartet und die Anlage seit längerem in Betrieb genommen, da wir das Haus erst gekauft haben. Am Mittag habe ich starken Gasgeruch im Wohnzimmer festgestellt. Hätte der G-W-I bei der Wartung nicht feststellen müssen, dass irgendwo Gas austritt? Wenn ja, muss ich die Rechnung dafür dann überhaupt bezahlen?
es könte ja auch ein Leck an anderer Stelle sein - doch im meine, er muss im Rahmen seines Service die Dichtigkeit der Leitungen prüfen, zumal er von Ihnen sicher wusste, dass die Heizung länger nicht in Betrieb war.
zumindest sein 2. Besuch sollte unter die Gewährleistung fallen…
Hallo Heike,
es muss geklärt werden, ob es das Verschulden des Installateurs war, oder ob nachträglich eine Störung an der Therme aufgetreten ist, was durchaus passieren kann. Grade danb, wenn sie längere Zeit nicht in Betrieb war.
MfG joe
Also, wenn du ihm den Auftrag über die Gastherme warten gegeben hast und nicht, generell die gesamte Gasanlage zu prüfen, wirst du die Rechnung bezahlen müssen. Es könnte sein, dass dir der Installateur kulanter Weise etwas nachläßt, aber das muss er nicht.
mfg
Norbert
Hallo,
also das ist so:
wenn eine Gasanlage außer Betrieb war, aus welchem Grund auch immer, dann muss eine Abnahme nach TRGI erfolgen. Hierzu gehört ein Inbetriebnahme der Gasleitung, sowie Dichheitsprüfung nach TRGI. Dafür muss ein Protokoll erstellt werden, was man auch Ihnen aushändigen muss. Ist die Anlage über 12 Jahre alt, muss auch eine neue Dichheitsprüfung der gesamten Anlage durchgeführt werden. Erst wenn NACHWEISLICH diese dicht ist, kann und darf die Anlage zum Betrieb frei gegeben werden.
Wenn da nun, wie Sie schreiben, Gas austritt, da wurde hier geschlampert und somit wäre Sie im Recht dies zu bemängeln.
Aber Vorsicht, es ist auch zu prüfen ob der Installateur überhaupt die Befugnis hat, an Gasanlagen zu arbeiten, denn dieser muss beim Gasversorger Ihres Netzes eingetragen sein. Sonst würde er sich sogar strafbar machen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
n.G.
Haag
Hallo
Gastherme gewartet und die Anlage seit längerem in Betrieb genommen.
Mal ne Frage wo war das Leck im Gerät, oder in der Gasleitung. Eine Undichtigkeit im Gerät muss vom Installateur kostenlos beseitigt werden. Die Grundrechnung der Wartung muß natürlich bezahlt werden. War das Leck in der Gasleitung must du alles bezahlen, weil eine Prüfung der Gasleitung nicht Bestandteil einer Gerätewartung ist. Die Prüfung der Gasleitung hätte extra in Auftrag gegeben werden müssen.
Wie die finanzielle Regelung da gehändelt wird, kann ich leider nicht sagen, da ich zu lange aus dem Geschäftsleben raus bin. Allerdingst würde ich einen Anwalt aufsuchen und um eine entsprechende Beratung bitten!
kann ich leider nicht beantworten, ist eine Frage an den Anwalt. Damit wäre es unzulässige Rechtsberatung.
Hallo Heike, grundsätzlich muss sich ein GWI vor der Inbetriebnahme eines Gerätes davon überzeugen, dass die Gasanlage einwandfrei ist. Das heißt eine Leckagenmessung muss gemacht werden. Das sollte er schon deshalb machen, dass er etwas in der Hand hat und eine Aussage zum Zustand der Anlage machen kann. Sehr wahrscheinlich hat das Leck nichts mit der Inbetriebnahme zu tun oder ist dadurch entstanden. Ich meine die Rechnung muss bezahlt werden, da die Leistung erbracht wurde. Sicherheitshalber mit der Innung sprechen, die haben eine Beratungsstelle.
Gruß micha