Muss ich die renovierungskosten bezahlen?

hallo, hoffe jemand kann mir helfen! habe mich vor einiger zeit von meiner freundin getrennt und bin in eine neue wohnung gezogen! sie ist in der alten wohnung geblieben! jetzt hat sie sich entschieden auszuziehen! jetzt verlangt sie von mir das ich die hälfte der renovierungskosten, zum weißen der wohnung, bezahlen soll! ist das richtig so? danke stefan

Hallo Stefan,

ich bin nur in Arbeitsrecht (Österreich) einigermaßen firm, aber ich versuche es trotzdem.

Wenn Du den Mietvertrag seinerzeit mitunterschrieben hast, dann ist es schon möglich, dass Du mithaftest, obwohl Du nicht mehr dort wohnst.

Allerdings ist die Frage, was mit Renovierung gemeint ist. Nach dem neuen Mietrechtsgesetz (Österreich) ist die „Renovierungspflicht“ für Mieter seit ca. einem Jahr sehr eingeschränkt worden. DIE WOHNUNG MUSS BEI AUSZUG NICHT MEHR GEWEISSIGT (ausgemalt) WERDEN, auch wenn es noch im Vertrag steht. Allerdings darf der Mieter auch keine Löcher in der Wänden (Bilder usw.) hinterlassen und sie muss sauber (besenrein)und in gleicher Qualität wieder bewohnbar sein. Ein gewisses Mass an „abwohnen“ fällt unter die normale Nutzung und muss auch nicht repariert werden. Vielleicht weiß das Deine Exfreundin noch nicht.

Weiters habt Ihr wahrscheinlich bei Einzug auch eine Kaution hinterlegen müssen (meistens 2 oder 3 Miethöhen inkl. Betriebskosten). Wenn Du damals die Hälfte davon übernommen hast, gelten folgende Informationen auch für Dich: der Vermieter kann diese Kaution bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung (in Österreich bis spätestens Mai)einbehalten. Er kann die Betriebskosten-Nachzahlung davon abziehen und vielleicht versucht er auch, noch mehr in Abzug zu bringen für „Renovierung“. Da muss die Mieterin (die Exfreundin) zum Mieterschutzverband gehen und die helfen ihr beim Einspruch. Sobald der Vermieter die Kaution zurückzahlt, muss Dir Deine Exfreundin Deinen Anteil auch zurückgeben.

Jedenfalls ist es sehr ungewöhnlich, dass so hohe Renovierungskosten angefallen sind, dass die Kaution dafür nicht ausreicht. Es sei denn, Ihr seid Messies (das ist eine Krankheit und muss psychologisch behandelt werden, der Hausarzt hilft da weiter) oder habt wirklich stark gewütet.

Auf jeden Fall kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass eine reine Freundschaft/Lebensgemeinschaft ohne Ehevertrag und ohne Verlobung keine automatischen Verpflichtungen mit sich zieht, also auch nicht die Verpflichtung, nach Auflösung der Beziehung für irgendetwas mit zu zahlen. Die Verlobung wird, soweit ich weiß, als Eheversprechen ausgelegt, das könnte verpflichtend sein. Da wäre es fein, wenn das hier im Forum auch ein Jurist bestätigen könnte, sicherheitshalber.

Natürlich wäre es aber von Dir fair, die Verantwortung mit zu tragen, wenn Du wirklich selber auch viel kaputt gemacht oder verschmutzt hast in der Wohnung und Dein bezahlter Kautions-Anteil für die Reparaturen bzw. Reinigung nicht reicht. Wenn nur Du für die Beschädigungen verantwortlich bist und Deine Exfreundin immer pfleglich mit den Dingen umgegangen ist, kann sie Dich eventuell haftbar machen (so ähnlich wie wenn Du Vater ihres Kindes wärst und Dich aus dem Staub gemacht hättest).

Aber vielleicht geht es hier sowieso nur um die Unkenntnis, was der Vermieter verlangen kann und was nicht. Da gilt die oben erklärte Richtlinie und es hilft (Euch beiden) der Mieterschutzverband.

Ich hoffe, dass Dir die Info ein wenig weiterhilft!
lg Barbara

leider kann ich keine verlässliche antwort geben. Meine einschätzung ist aber, dass ein teil des aufwandes für die renovierung aus der zeit des gemeinsamen bewohnens der wohnung stammen und eine beteiligung daran nur recht und billig wäre. Habe auf die schnelle keine quelle für diese einschätzung gefunden.
Gruß

Moin!

Bist Du offiziell (schriftlich) aus dem Mietvertrag entlassen?

Falls Nein: Habt Ihr untereinander eine schriftliche Vereinbarung geschlossen?

Falls wieder Nein: Zahlen!

Gruß,

JP

Hallo, das richtet sich danach, auf welchen Namen der Mietvertrag abgeschlossen wurde
Gruß GEK

Hallo Stefan,

Also wenn du ausgezogen bist und dein vermieter dich entlastet hat aus dem Mietverhältnis, dann hat leider deine exfreundin Pech gehabt, da sie denn Auszug selber zu verantworten hat. Stell dir vor, sie hätte noch einige Jahre dort gewohnt mit neuem partner und zieht nach Jahren erst aus und die Wohnung ist verwüstet.
Du must nix an sie zahlen!

Wenn sie Stress machen sollte und du dich weigerst er zu zahlen muss sie einen Anwalt einschalten und das wird sie nicht machen.
Gruß un viel erfolg mit neuer Partnerin :smile:

vor einiger
zeit von meiner freundin getrennt und bin in eine neue wohnung
gezogen! sie ist in der alten wohnung geblieben! jetzt verlangt sie von mir das
ich die hälfte der renovierungskosten
bezahlen soll! ist das richtig so? danke stefan

hallo stefan

aus meiner sicht ist relevant, ob du auch mieter warst. das wurde teilweise ungefragt vorausgesetzt. wenn es die alleinige wohnung deiner freundin war, dann hast du mit den kosten nichts zu tun, außer du hättest sie freiwillig übernommen.

wenn ihr beide mieter gewesen seid, dann müsst ihr diese kosten natürlich auch aufteilen. außer die sache ist verjährt!?

falls ihr verlobt gewesen seid, macht es aus meiner sicht keinen unterschied, da die verlobung nur hinsichtlich der noch zu schließenden ehe bedeutsam ist (vgl. http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/… )anders wäre es nur, wenn deine freundin die wohnung nur hat weißen lassen, weil sie fest davon ausgegangen ist, dass ihr die ehe schließt oder ähnliches
davon hast du aber bisher nichts geschrieben

hoffe ich konnte etwas helfen
LG