Muss ich die Sanierung in Kauf nehmen, wenn

… ich das sonderkündigunsrecht in Anspruch genommen habe? Ziehen zum 01.03.13 aus und der Verwalter möchte trotzdem Sanieren solange wir noch drin sind. Er meinte das Sonderkündigungsrecht hätte sich nur auf die Mieterhöhung bezogen

Hallo,
selbst wenn Sie der Modernisierung nicht explizit widersprochen haben, sondern nur der Mieterhöhung, hat er keine Zustimmung zur Sanierung und kann Sie nicht zwingen, in Ihre Wohnung zu gelangen.
Sie sind während Ihrer Kündigungsfrist geschützt. Der Vermieter kann erst nach Auszug die Sanierung in Ihrer Wohnung durchführen.
Das schließt aber nicht aus, dass er außerhalb Ihrer Wohnung beginnt, mit allen Nachteilen für Sie. Hier haben Sie ein Minderungsrecht bei Beeinträchtigungen, die eine vertragsgemäße Nutzung Ihrer Wohnung nicht zulassen.
Das müssen Sie aber schriftlich mitteilen mit Fristsetzung zur Abstellung und dann aber auch die Miete kürzen.
Gruß suver