Muss ich die Tapete/Styropor beimAuszug entfernen?

Hallo
Wir wollten unsere WG auflösunen und heute war so eine Frau da, die sich mal die Wohnung angeguckt hat und meinte was wir noch alles machen müssen.

Sie meinte dass ich die Tapete entfernen muss
und die Styroporplatten, die an der Decke sind entfernen muss, die aber schon lange vor mir da waren (also als die wg gegründet wurde))

Ansich müssen die wände doch nur weiß gestrichen werden und das ist auch total bescheuert, weil die ja die wände eh aufreisen müssen weil sie die stromleitungen neu machen müsse.

Und muss ich die Stroporplatten wirklich entfernen ? Es gibt noch Fotos von der WG wo zu sehen ist dass beim „Erstbezug“ diese noch vorhanden waren

natürlich - Übergabeprotokolle werden gemacht damit diese Eingehalten werden
bauliche veränderungen müssen schriftlich genehmigt werden
sonst muss eben das zeug von der decke runter
es mussten auch schon Leute Fließen entfernen obwohl diese die wohnung aufwerteten
also nicht mosern sondern handeln

Hallo,

es ist entscheidend was im Vertrag steht zu den Styroporplatten. Sind die nicht erwähnt kann man diese dran lassen, da ja beim Einzug vorhanden und damit Eigentum vom Vermieter sind.

Tapeten abreißen ist ein Wunschgedanke der Dame, das brauchen sie nicht machen.

Gruß

Hallo,

wenn sowiso klar ist, dass die gesamte Wohnung saniert wird (mit Wände aufreißen), müsstest du eigendlich gar nichts machen.

Heutzutage üblich ist, dass der Nachmieter tapeziert und streicht. Im Mietvertrag kann aber eine andere Regel sein.

Da die Decke schon beim Einzug so war, musst du m. E. nichts machen. Wenn du die Styroporplatten beseitigst, geht die Decke wahrscheinlich ganz kaputt. Deshalb Finger weg!

Gruß Knarf

Hallo Loading,
die Forderungen der Frau, die zwecks Besichtigung da war, sind allesamt unberechtigt.
Nach dem neuen Mietrecht brauchen Sie die Wohnung nur BESENREIN übergeben. Fertigen Sie auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll mit Zeugen an !
Da will Sie jemand offensichtlich über den Tisch ziehen…
MfG USKO

Hallo,

Fuer eine abschließende Antwort fehlen hier einige Informationen. Was steht im Uebergabeprotokoll bzgl der Platten? Was steht im Mietverträge bzgl Abnahme?

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo Loading,

schauen Sie doch in Ihren Mietvertrag, dort wurde sicher festgehalten was Sie zum Auszug alles machen müssen. Gab es bei Einzug ein Übernahmeprotokoll? Falls ja, dann haben Sie den Zustand bei Beginn des Mietverhältnisses. Falls nein hat der Vermieter was versäumt.
Wenn das Styropor vorher da war, müssen Sie es auch nicht entfernen.

Das mit der zukünftigen Reparatur hat nichts zu sagen -wenn Arbeiten von Ihrer Seite aus fällig werden müssen Sie das machen.
Die Frage ist, wie sieht die Wohnung heute aus? Müssen Schönheitsreparaturen gemacht werden und wurden diese von Anfang an vertraglich vereinbart, dann müssen diese auch ausgeführt werden.

Gruß Fred

Nach einem Urteil des BGH müssen Mieter bei Auszug die Tapeten nicht entfernen:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

http://www.frag-einen-anwalt.de/Tapeten-entfernen-be…

Anders sieht es aus bei dem Styropor unter der Decke. Hier kann der Vermieter einen Rückbau/die Entfernung verlangen, wenn die Platten von Ihnen geklebt wurden. Da dies aber nicht so war, Sie die bereits in der Wohnung bei Einzug vorfanden, müssen Sie die nicht entfernen. Zeigen Sie der Hausverwalterin die Fotos als Beweis.

Hallo Loading,
zunächst hilft in solchen Fällen mal ein Blick in den Mietvertrag weiter. Da sollte etwas zun Zustand der Räume bei Übergabe drinstehen. Tapeten braucht Ihr sicher nicht entfernen, aber wie Du schon sagst, es wäre Unsinn die Wände zu streichen, wenn tatsächlich Baumassnahmen durchgeführt werden.
Daher würde ich dem Vermieter vorschlagen, die Farbe für den Anstrich nach den Neuerungen zu besorgen um so das Anstreichen zu vermeiden. Bei einem Gespräch lässt sich sicher eine für beide Seiten vernünftigen Ergebnis erreichen.
Viel Glück dabei und beste Grüße, Huber Steiger.

Wenn die Platten vorher da waren, könnte man sich darauf berufen. Das Überstereichen wäre auch in Ordnung, wenn die Tapeten nicht beschädigt sind.

MfG

Es gibt kein Übergabeprotokol und im vertrag steht besenrein

Hallo Loading,

grundsätzlich gilt : Die Mietsache wird so verlassen, wie diese übernommen wurde. In Ihrem Fall frisch gestrichen und gereinigt. Basta !

Ich habe inzwischen den Eindruck dass Vermieter, die an WGs vermieten, sich besonders dreist aufführen, weil sie es mit in dieser Hinsicht ziemlich unerfahrenen jungen Leuten ja machen können.
Zumindest versuchen es ziemlich oft, wie ich es hier im Forum ab und an lese.

Also wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt der erste Abschnitt.

BG
hardy

hallo,
wenn nachgewiesen werden kann, das die Platten schon drin waren,muss man diese auch nicht entfernen.
Bei den Tapeten,je nachdem was im Vertrag steht,müssen sie entfernt werden

Hallo,

Da der Vertrag ausschlaggebend ist, muessen Sie hier auch keine Tapeten, Einbauten wie Styropor ausbauen. Dies wuerde ich so dem Vermieter mitteilen. Auf was bezieht sich denn die Dame?

Lieben Gruss

mitredenwill

Es gibt kein Übergabeprotokol und im vertrag steht besenrein

Sofern Sie keine Verpflichtung zur Entfernung der Deckenverkleidung übernommen haben, geht Sie diese Decke auch nichts an!

Wenn die Platten schon beim Einzug vorhanden waren, müssen die NICHT entfernt werden. Versuch mal ob ihr das damalige Übergabeprotokoll findet, da müßte das eigentlich drin stehen. Wände streichen - weiß- JA!!

Hallo,

ich würde dem Vermieter dies so mitteilen und die Fotos vom Einzug in Kopie beifügen.

Um die Malerarbeiten werden Sie aber nicht umzu kommen, selbst wenn es später durch Arbeiten an den Stromleitungen eigentlich hinfällig wäre. Dies ist allein die Entscheidung des Vermieters. Fragen Sie doch mal freundich nach, ob er gegen Zahlung der Kosten für die Farbe darauf verzichtet. Dann haben Sie zumindest die Arbeitszeit gespart.

Hallo,
was steht denn im Mietvertrag? Ist da eine Renovierung aufgeführt? Wenn nein müsst Ihr überhaupt nix machen, ausser es ist ein offensichtlicher Mangel. Wenn ja, muss genau aufgeführt sein, was ihr machen müsst. Lasst Euch nicht einschüchtern, notfalls den Mieterschutzbund einschalten, ist nicht sehr teuer. Viel Glück.

MfG
murmeltier