Hallo,
Neu errichtetes Haus des Nachbarn hat jetzt eine Luftwärmepumpe.
Die Ausseneinheit wurde gegenüber unserer Hauswand ( Wohnzimmer, oben Schlaf und Kinderzimmer )errichtet.
Wir halten das gesumme und gedröhne nicht mehr aus.
Auf der Anlage steht nipe 10-8 und 64 dBA.
Wir wohnen in einem Dorf in sehr ruhiger Gegend.
Der Nachbar interessiert sich nicht im geringsten für unser Problem.
Er hört die Anlage nicht in seinem Haus.
Also, reden bringt hier gar nichts mehr.
Er hätte die Ausseneinheit nach hinten stellen können, da da das nächste Grundstück erst 20 m. Weiter beginnt, aber stellt diese genau in unsere Richtung, vor unsere Ruheräume und Terasse ( wir können warscheinlich im Sommer nicht einmal draußen sitzen bei dem Lärm).
Zwischen seiner Hauswand und unserer Hauswand sind es 10 Meter Abstand.
Ist das Recht hier auf unserer Seite?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.
Moin,
Das ist der Pegel direkt am Gerät bei voller Leistung, grob gesagt. In 10 Metern Anstand sind es laut Datenblatt dann nur noch so um die 36 dBA, wenn ich die richtige Type erwischt habe. Soweit die Theorie. Das wäre leise genug.
In der Praxis kommt es jedoch vor, dass durch die bauliche Umgebung der Lärm nicht das macht, was er theoretisch machen sollte, es kommt zu Reflexionen, die lokal höhere Schaltleistungspegel erreichen können.
Das hilft natürlich nicht weiter.
Ihr müsst eine Schallmessung vornehmen lassen, dann habt ihr Klarheit. Liegen die Werte im erlaubten Bereich, dann habt ihr rechtlich wenig Chancen.
Ein wenig mehr dazu findet ihr unter: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/klimawandel/laermschutz_bei_luftwaermepumpen.pdf
Die Grenzwerte hänge auch davon ab, ob man in einem reinen Wohngebiet oder Mischgebiet wohnt. Ein Dorf ist meist Mischgebiet (bitte korrigieren, wenn falsch). Dann müsst ihr einen Pegel von 40 oder 45 dBA akzeptieren. Ohne Messung geht da aber gar nichts. Die subjektive Belästigung ist eine andere Baustelle, zu der ich nichts sagen kann.
Es kann natürlich auch falsch aufgebaute Systeme geben, die akustisch nicht gut entkoppelt wurden. Dann überträgt sich zusätzlich Körperschall auf andere Bauteile (Haus, WP-Fundament) und erzeugt unnötige Geräusche.
Das mit dem Recht ist eine zweischneidige Sache, denn die neuesten Energieeinsparverordnungen führen sehr stark in Richtung Strom. Da es ein Neubau ist, gibt es da strenge Auflagen seitens des Heizungssystems. Man wird fast schon gezwungen, eine Wärmepumpe zu nehmen, wenn andere Alternativen kaum zur Verfügung stehen.
Siehe dazu auch: http://www.123recht.net/Laermbelaestigung-durch-Nachbars-Waermepumpe-__f173773.html Oder auch http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/index.php/aktuelle-gerichtsurteile
Das kann bei einem Split Gerät zu Schwierigkeiten führen. Das Außengerät sollte nicht mehr als 15 Meter Leitungslänge vom Innengerät aufgestellt werden, je kürzer, desto besser. Ob das bauseits hätte bei der Konstruktion mit eingeplant werden können, kann ich nicht beurteilen.
Nun, da erzeugt die WP meist nur Warmwasser und läuft die meiste Zeit gar nicht. Im Winter hält man sich auch meist innerhalb eines Hauses auf. Es kann natürlich auch sein, dass ihr euch jetzt auf das Geräusch eingeschossen habt und überempfindlich reagiert.
Ulrich
Vielen dank schon einmal für die Antwort.
Auf das Geräusch eingeschossen haben wir uns nicht.
Wir sind Geräusche gewohnt, haben zwei kleine Kinder.
Wir können uns weder im Wohnzimmer einmal in Ruhe unterhalten,
Unsere Mutter passt nicht mehr auf, wenn wir mal ausser Haus sind, denn sie schläft dann hier und kommt wegen dem nächtlichen Dröhnen( trotz geschlossener Fenster und runter gelassenen Aussenrolläden) nicht zur Ruhe.
Unsere Tochter kriecht wieder jede Nacht zu uns, weil es laut ist und sie nicht schlafen kann.
Wir haben versucht, dies in " guter Nachbarschaft" zu klären, aber was wir sagen, interessiert den Nachbarn nicht.
Hallo,
Tja, das weiss man so nicht!
Zuerst benötigt man eine Lärmmessung. So grob kann man die auch mal selbst vornehmen um abschätzen zu können in welchem Bereich man liegt. Weiter kommt man dann aber nur mit der Messung eines amtlich anerkannten Sachverständigen.
Die genauen Grenzwerte sind zudem je nach Bundesland noch etwas unterschiedlich. Auch da können wir dir so nicht weiter helfen. es kann auch noch auf Gemeindeebene andere Vorschriften geben, z.B. ein Kurort möchte es leiser haben als sonst üblich.
MfG Peter(TOO)
Was würde so ein sachverständigergutachten kosten?
Moin,
Wir bauen gerade und unser neue Heim werden auch eine WP aufstellen, aber einen anderen Typ. In der kleinen Siedlung hat jemand eine WP (mit ca. 7 oder kW), die wir auf ganz kurzer Distanz (grob 2 Meter) mal probe gehört haben. Die Geräusche sind subjektiv okay (ein gut vernehmbares Rauschen), Was ich nicht nachvollziehen kann, ist das, was du „dröhnen“ nennst. Die Ventilatoren erzeugen Geräusche, aber eben wie Ventilatoren, so in Richtung Rauschen. Dröhnen klingt so nach Körperschall von Bauteilen, die eigentlich keinen Schall erzeugen dürften. Das könnte auf einen mangelhaften Aufbau hindeuten. So eine WP muss auf deutlich sichtbaren Gummipuffern stehen, das ist das Minimum: https://www.klimacorner.de/documents/image/10/1033/Daempfungssockel.JPG (die sind aber schon recht groß)
Bei geschlossenen Fenstern dürfte das keinesfalls mehr so hörbar sein, wie du es schilderst.
Zu den Größenordnungen: aus https://www.energieheld.de/heizung/waermepumpe/luft-wasser-waermepumpe/lautstaerke
Eine Luftwärmepumpe, die innen installiert wurde, verfügt über einen
Schallleistungspegel von 48-57 Dezibel. Eine außen installierte
Luftwärmepumpe bewegt sich schalltechnisch zwischen 56 und 64
Dezibel Geräuschemission. Dies entspricht in etwa den üblichen
Geräuschen in einer Wohnung. Die Lautstärke eines Kühlschranks wird
nicht wesentlich leiser sein.
Die Nibe gelten nun nicht gerade als exorbitante Krachmacher. Was die Kosten betrifft, musst du dir ein Angebot erstellen lassen, denn Anfahrten etc. lassen sich nicht so pauschal kalkulieren. Mein Bauch sagt aber, dass eine kleinere 3 stellige Euro Summe dabei heraus kommt.
Ulrich
Ach, wenn es z.B. 1.000 € kostet dann nimmst Du den „unerträglichen Lärm“ lieber hin ?
Frage halt bei einem Gutachter nach, was ein allgemeines Vorgespräch vor Ort bei dir kostet , wo man eine erste Schallmessung durchführt.
Die würde nämlich schon Ansatzpunkte ergeben, ob es zu laut ist und man detaillierte Messung machen muss.
Die TA-Luft (Technische Anleitung Luft) hat für solche Anlagen Höchstwerte an Schall je nach Wohngebiet und dann nach Tag und Nacht. Nachts sind die Tageswerte nochmals abgesenkt.
Würden diese Werte nicht eingehalten, dann müsste der Nachbar nachbessern, letztlich sogar die Anlage abbauen oder umsetzen.
Notfalls muss man ihn verklagen.
MfG
duck313
Danke schon einmal für die ausführlichen Antworten.
Ja, das Dröhnen nehmen wir im Haus so wahr.
Wenn man draussen steht, hört es sich so an, als wenn ein riesiger Trockner läuft, und das, wenn wir Fenster öffnen, denn, es ist direkt auf unser Haus gerichtet.
Dies haben die Nachbarn so entschieden, damit sie auf ihrer Terasse im Sommer Ruhe haben.
Da sie die Anlage auch im Sommer zum kühlen der Raumluft verwenden.
Wir werden es dann ja nicht mehr aushalten im Garten oder auf der Terasse zu sitzen, denn genau dort gegenüber steht ja das Gerät.
Das total Verrückte an der Sache ist auch noch, dass, als wir vor 3 Jahren hier gebaut haben, wir uns wegen der Lärmbelästigung der späteren Nachbarn gegen eine Luftwärmepumpe entschieden haben.
MfG
Und: um nochmal auf die geantworteten 15 Meter maximum Entfernung zurück zukommen,
Es wären bis um die Ecke grade 8 meter.
Hallo Mila,
verständlich, dass Geräusche störend wirken, vor allem, wenn sie vorher - so wie das Haus - nicht vorhanden waren.
In Österreich muss - bevor ein Haus gebaut werden darf - alles (inklusive Wärmeversorgung, …)auf dem Tisch liegen und die Nachbarn können, bzw. sollen und müssen das auch sehen und eventuelle Bedenken äußern.Eine Unterschrift ihrerseits bedeutet, dass sie einverstanden sind und sich auch später nicht mehr dagegen aussprechen können („Das haben wir doch nciht gewusst…!“).
Ist das in Deutschland anders? Oder wurde die Wärmepumpe erst nachträglich eingebaut, sprich die Wärmeversorgung geändert?
Gruß
dafy
ja -andere Länder…
Danke Peter für deine Antwort.
Nein, ich würde den Lärm dann auch nicht hinnehmen!
Ich habe hier ja nicht meine Frage reingestellt um nur mal einige Antworten zu bekommen, sondern, weil wir es richtig machen wollen und soweit es möglich ist, auch Streit zu vermeiden.
Wir sind nun mal richtig verzweifelt und wissen nicht, wie wir vorgehen sollen.
Und ja, wir sind eine junge Familie, die grad vor 3 Jahren gebaut haben und nichts aus einer Portokasse bezahlen können.
Darum auch die Frage nach evt. Kosten.
MfG
Upps, das war für duck313
Hallo hawethie,
danke für den Hinweis!
Bin ich froh, dass es bei uns in Österreich vorweg schon Entscheidungen miteinander gibt und nicht erst nachher die Probleme massiv eintrudeln…
Aja, nach dem Fertigstellen des Ganzen gibt bei uns die Kolladierung (Fertigstellungsmeldung der angezeigten Baumaßnahmen) und im Rahmen dessen wird von der Baubehörde sehr genau unter die Lupe genommen, was errichtet/verändert wurde. So soll verhindert werden, dass jemand etwas abseits des eingereichten und von allen Beteiligten genehmigten Bauplans gemacht hat…
Gruß
dafy
Moin,
Mhhh, so sollte sich das eigentlich nicht anhören.
Stimmt. Danke, daran habe ich nicht gedacht. Wir werden eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen (müssen), aber im Sommer macht man Fenster auf. Jedenfalls gerne und mehr als im Winter. Einerseits sparen aber dann kühlen auf diese Art? Egal, aber leider um so lästiger für euch.
Die EnEV 2016 lässt brutal grüßen. Strom aus erneuerbaren Quellen sitzt da auf Platz 1 in der Liste.
Abschließend kann ich euch nur den Tipp geben, den rechtlichen Weg zu gehen, auch wenn das in einer solchen Nachbarschaft meist zum darauf folgenden Maschendrahtzaun-Thema werden kann. Das ist etwas, worauf ihr euch einstellen solltet. Da deinem Bekunden nach allerdings die mündlichen Verhandlungen gescheitert oder eine Weiterführung sinnlos sind, bleibt fast nur noch der Klageweg übrig. Es gäbe da noch vor dem Klageweg die Möglichkeit, eine Schiedsstelle anzurufen: https://www.nachbarrecht.com/thema/schlichtungsverfahren-nachbarrecht.html , die auf mündliche Verhandlungen setzen und ganz ohne die große Jura-Keule auskommen. Es entstehen auch da Kosten, aber deutlich geringer als bei einem Rechtsstreit vor Gericht. Vielleicht lässt sich das dann auch ohne Schall-Gutachten lösen, indem der Schiedsmann sich das mal anhört und dann als Vermittelr auftritt. Einen Anruf wäre das wert.
Da haben wir übrigens auch mal angerufen, weil unser Nachbar seine Hecke über die Maßen hat hoch wachsen lassen. Das erledigte sich dann aber halbwegs ohne Eingriffe und Intervention des Schiedsmannes. Irgendwann fand er sie nicht mehr toll und sie wurde ein wenig gekürzt. Thema für uns da erledigt, aber die WP lässt sich so leicht nicht mit der Schere bearbeiten
Der Lärm einer WP lässt sich kaum vorher auf dem grünen Tisch in einer konkreten Aufstellsituation berechnen und gegen mögliche Konstruktionsfehler ist auch niemand gefeit. Mit „das haben wir aber nicht gewusst“ ist es auch nicht getan, da die technischen Parameter in diesem Fall in Ordnung sind. Lärmprobleme entstehen durch die konkrete örtliche Ausgestaltung der Bebauung und der Umgebung.
Ulrich
Hallo Mila,
auch wenn der Rechtsweg unter Nachbarn selten schön ist, würde ich mir zunächst anwaltliche Hilfe suchen.
Am Ende muss das anscheinend ohnehin zivilrechtlich geklärt werden, wenn ihr da noch länger wohnen bleiben wollt.
Für die Beurteilung der Störung ist nicht nur die Einhaltung der Grenzwerte der bereits genannten TA Lärm ausschlaggebend, sondern die Beurteilung des Einzelfalls. Es kann daher auch sinnvoll sein zumindest eine Begutachtung der Situation vornehmen zu lassen. Das muss ja noch kein vollständiges Lärmgutachten sein. Das wird später wahrscheinlich durch einen gerichtlich bestellten Gutachter gemacht. Um das Gericht von der Notwendigkeit eines Gutachtens zu überzeugen, kann aber eben eine neutrale Beurteilung schon helfen.
Also schlicht zum Anwalt und lasst euch beraten. Der kann auch sagen, welche Begutachtung Sinn macht und welche nicht. Einfach den Schallpegel in der Luft messen reicht schonmal nicht.
Viel Erfolg
Der Völler
PS: Wenn es was neues gibt, schreib es ruhig hier rein. Wüsste gern was raus kommt.
In D „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“.
Mach ich, danke.
Hallo,
bevor man hier Geld beim Anwalt lässt, könnte man mal das örtliche Bauordnungsamt - das je nach Bundesland anders heißen kann - bzw. dessen Ordnungsdienst bitten, sich das ganze mal anzusehen. Die Mitarbeiter sehen sich die Bauakte an und kommen in der Regel auch kostenlos raus, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Dann weiß man wenigstens schonmal, ob das lärmende Ding wirklich baugenehmigungskonform aufgestellt wurde. Zur Lärmemmission sagen die ohne Messung allerdings auch nix.
Gruß vom
Schnabel