Hallo ihr Lieben,
ich wohne seit knapp einem Jahr in meiner eigenen Wohnung, habe bereits aber auch den Mietvertrag wieder gekündigt. Heute stand meine Vermieterin vor der Tür und meinte, dass noch in dieser Woche oder Anfang nächster Woche ein Bekannter von denen kommt um die Wartung durchzuführen. Ich müsste dann mal eben auf die Schnelle ca 100€ parat haben - habe aber vorher keinen schriftlichen Bescheid o.Ä. bekommen. Die Frage ist, ob ich diese 100€ trotzdem zahlen muss, auch wenn ich in 1 1/2 Monaten aus der Wohnung ausziehe und ich mir nichteinmal sicher bin, ob die Wartung vorheriges Jahr durchgeführt wurde.
Vielen Dank schoneinmal im Vorraus und liebe Grüße.
Nekke
Moin!
Meine Mieter (so ist auch das Recht dazu) zahlen für Kosten, die für Unterhalt und Reparatur der VAILLANT-Gastherme entstehen. Dazu gehört natürlich auch die Wartung.
Aber die macht ein Vertragpartner, eine Fachfirma mit für diese Geräte ausgebildeten Mechanikern. Und es gibt dafür auch eine ordentliche Quittung.
Wenn da „ein Bekannter“ kommt, den würde ich noch nicht mal in die Wohnung reinlassen, denn so lange ICH (Beispiel!) damit zu tun hätte, würde ich nicht wollen, daß da irgendeiner an der Gastherme rumpfuscht! Und ohne Gesellenbrief und spezieller AUsbildung an solchen Geräten schon gar nicht. Und vielleicht auch noch ohne Quittung?
NeeNe…
Hmm Danke, aber muss das dann nicht der Vermieter oder zumindest diese Firma ankündigen ? (Terminabsprache) Meine Vermieterin meinte ich hätte dann und dann da zu sein und er würde noch diese Woche (!) vorbeikommen. Nur die Frage ist wie ich auch das Geld auftreibe, ich wusste bis heute ja nichteinmal was davon. Und meine Vermieterin meinte es würde bis zu 100€ kosten. Ich weiß aber auch nicht, ob die Wartung letztes Jahr durchgeführt wurde. Wie finde ich das denn raus und ändert sich dann was an der Lage ?
Hallo
Sowas ist meist in den Mietverträgen geregelt. Entweder verrechnet der Vermieter das durch die Nebenkosten oder der Mieter ist selber verantwortlich dafür.
Wie das bei dir ist kann ich leider nicht sagen.
MfG
Nelsont
Hallo Nekke,
daß Sie die Wartung selbst direkt bezahlen ist nicht korrekt.
Der Vermieter hat in Vorlage zu gehen, denn er erhält ja von Ihnen eine Nebenkostenvorauszahlung. Das hat den Zweck, daß die NK nach dem Verteilungsschlüssel und nach Nutzungsdauer (z.B. bei Mieterwechsel oder Änderung der Personenzahl) aufgeteilt werden.
Wartungskosten werden bei einer ordentlichen Nebenkostenabrechnung, die jährlich abgerechnet wird in die NK-Abrechnung mit einbezogen - Reparaturen gehen zu Lasten des Vermieters.
Wenn Sie nun in 1 1/2 Monaten ausziehen, kann Ihnen der Vermieter, wenn er korrekt ist nur die anteiligen Wartungskosten (keine Reparatur !) für die Restzeit berechnen. Der Rest geht zu Lasten des Nachmieters in dessen (nachfolgenden) NK-Abrechnungszeitraum.
Das ist hat etwas Buchhaltung.
Beste Grüße
hardy
hallo,
was heißt " Bekannter " ???
Das muss ein Fachmann machen mit ordendlicher Rechnung, und das müssen sie nicht bezahlen.
lisa
Moin!
Ja, es muß eine Terminvereinbarung gemacht werden.
Die Wartungskosten können auch (so mache ich das seit Jahrzehnten) in der Jahres-Endabrchnung erscheinen.
Es ist unerheblich, ob letztes Jahr oder in 2012 eine Wartung stattfand. Es geht allein jetzt um 2011 und das ist defacto so, daß Ihnen diese Jahreswartung 2011 berechnet werden kann.
Es ändert sich nichts an der Sachlage
Gruß
MK