Muss ich die Wasserhähne an Spül-/Waschmaschine

geschlossen halten?

Hallo,

leider zickt meine Versicherung etwas herum, was das Beantworten folgender Frage angeht:

Ist ein eventueller Wasserschaden auch dann abgedeckt, wenn die Wasserhähne von Spül-/Waschmaschine offen waren? Natürlich bezieht sich meine Frage nicht auf die Zeiten in denen die Maschinen in Betrieb sind (…denn da müssen die Hähne ja logischerweise offen sein…). Aber was ist, wenn ich z.B. im Urlaub bin und ein Schlauch platzt?

Gruß

Holger

Ja, solltest du während längerer Abwesenheit schliessen , da dies ansonsten als „grobe Fahrlässigkeit“ interpretiert werden könnte und die Hausratversicherung die zahlung verweigert.
Gruss, Peter

Klar! Aber wie sieht’s generell aus?

Ja, solltest du während längerer Abwesenheit schliessen

Bei längerer Abwesenheit o.k.! Aber wie sieht’s generell aus?

Holger

Ja, solltest du während längerer Abwesenheit schliessen

Bei längerer Abwesenheit o.k.! Aber wie sieht’s generell aus?

Holger

Allgemein gesehen steht es in §7 VHB drin.
Leitungswasser ist Wasser, welches aus
a,) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen […] bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Ein geplatzer Schlauch *oder sei es auch nur porös und druchgesickert* ist ein Schlauch… und der Versicherer kann dir keine Absicht unterstellen. Denn das müsste er nachweisen… hier liegt die Beweispflicht auf Seiten des VR.
Und da das Wasser nunmal nur in den Schlauch gehört, entspricht der Austritt nicht der Bestimmung… also versichert…
Er kann aber prüfen, ob dem Schaden etwas nachgeholfen wurde.
Du musst nur im Schadenfall auch versuchen, den Schaden so gering wie mögich zu halten… also nicht den Hahn noch weiter aufdrehen etc. :wink:

In diesem Sinne…

angenehmes WE noch…

Marco

geschlossen halten?

Hallo Holger!
bei mir steht es im Mietvertrag!!!
Ich muss die Zuleitungen schliessen, wenn ich die WOhnung verlasse!!!
Ayla, die sich fragt, warum die Vermierterin das wohl so in den Vertrag geschrieben hat!!!

Weil die Gebäudeschäden nciht unbedingt durch eine Hausrat *wiederNameschonsagt* abgedeckt sind.
Des weiteren hat, leider aber war, fast die Hälfte aller Bundesbürger keine Hausrat, die zahlen könnte. Oder eine Privathaftpflicht, die ggf. einspringen könnte.
Nun stell dir mal einen Sachschaden am Gebäude vor und der Mieter hat keine dieser beiden Versicherungen… dann muss der Vermieter diese Kleinschäden *für ein Miethaus gesehen* über seine Versicherung abrechnen… vielleicht hat sie nun aber auch… um den Versicherungsbeitrag zu schonen… einen SB eingebaut…
So würde immer der SB, der wahrscheinlich solch einen Gebäudeschaden ausmachen würde… immer an ihr hängen bleiben… und zum anderen könnte dann wegen Schadenhäufigkeit der Vertrag seitens des VR gekündigt werden… und so einfach ist es dann nicht einen neuen Schutz zu erhalten.

Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben…

In diesem Sinne…

Marco

PS: Es ist übrigens noch lange kein Kündigungsgrund, wenn du mal die Wohnung kurzzeitig verlassen hast, die Waschmaschinenhähne offen waren und du dann doch aus irgendwelchen Gründen doch etwas länger wegwarst… es ist ja keine grobe Fahrlässigkeit… denn du hast ja den Hahn nicht ohne Schlauch aufgedreht und bist losgegangen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

in eigener Sache…
Also erstmal Danke Euch allen!

Meine Versicherung (BGV) hat sich inzwischen gemeldet und mir mitgeteilt (habe ich jetzt schwarz auf weiß), dass ich meine Hähne generell nicht zudrehen muss!

Voller Versicherungsschutz bei geöffneten Hähnen!

Gruß

Holger