Muss ich die Werkstattrechnung bezahlen?

Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Muss ich eine Werkstattrechnung bezahlen, wenn die Werkstatt den Fehler nicht behoben hat?

Also es geht konkret um die Baterielampe die sporadisch aufgeleuchtet ist und mir hat die BWM Fachwerkstatt gesagt, die Lichtmaschine wäre defekt. Diese wurde getauscht (für über 600€) aber nach einem Tag war das gleiche Problem wieder da. Ich habe sofort angerufen um das Problem zu melden. Als ich nachgefragt hatte, ob denn nun wieder die alte, ja nicht defekte Lichtmaschine, wieder eingebaut wird, verneinte dies die Dame der Rezeption da das Teil schon wieder an BMW geschickt wurde. Muss ich trotzdem die neue Lichtmaschine bezahlen, obwohl diese offensichtlich nicht der Auslöser des Problems war???

Danke für Eure Tipps

Gute Frage,
Ich würde erstmal grundsätzlich die alte Lichtmaschine verlangen, denn das ist
ja deine. Aber auch nicht irgendeine sondern deine und die dann prüfen lassen.
Wenn deine Lampe heute noch leuchtet, war ja wohl die Lichtmaschine nicht das
Problem und der Fehler existiert noch. Daher würde ich nicht bezajlen. Ich würde
An deine Stelle auch pers. hinfahren und mich nicht bon irgend einer Sekretärin
abfertigen lassen. Und bestehe unbedingt auf die alte Lima. Hol dir vorher die genauen
technischen Daten deiner Lima, nicht das sie dir irgend eine andrehen wollen.
MfG Uwe

Ich würde noch mal mit dem Werkstattmeister sprechen.
Ganz um die Zahlung wirst Du nicht herumkommen. Wenn Du zahlst, solltest Du das „Unter Vorbehalt“ tun, d.h. Vermerk auf der Rechnung. Bei 600 € würde ich schon erwägen eine Rechtsanwalt einzuschalten. Das würde ich bei dem Gespräch mit dem Meister auch durchblicken lassen. Meist werden die dann etwas kooperativer.
Viel Glück.
Koschka

Hallo BMW-Fahrer,

ganz eindeutig NEIN!!
Allerdings müsste ausgeschlossen sein, daß es nicht doch (auch) mit der Lichtmaschine zusammen hing. Wenn das Batterielämpchen aufleuchtet, indiziert das eben einen Defekt der Lichtmaschine. Es kann aber auch der Laderegler oder sehr wahrscheinlich einfach nur eine Kabelverbindung sein, die einen Wackelkontakt hatte. Ich würde der Werkstatt eine Nachfrist setzen, den Fehler nun endlich sachgerecht zu finden und beseitigen - das ist schon möglich - zB durch Auslesen des Fehlerprotokollspeichers - und dann unter Anrechnung des Mehrwertes der neuen Lichtmaschine - falls dieses für Dich interessant ist, z.B. weil du noch vor hast das Auto sehr lange zu fahren - eine kulante Gesamtabrechnung zu erstellen.
Wenn man einen Auftrag an die Werkstatt gibt, den Fehler XY zu beseitigen (nicht nur danach zu suchen!!!) und es wurde nicht gemacht, also wie der Jurist sagt, der Erfolg wird weiterhin geschuldet, dann ist der Werkvertrag nicht erfüllt und es kann keine Bezahlung verlangt werden. Allerdings könnte in den AGBs stehen - andernfalls wären die ja bekloppt - daß stets für den Zeitaufwand der Suche zu bezahlen ist. Also AGBs verlangen!!
Wie alt ist den das Fahrzeug und war es die erste Lichtmaschine? Ist es ein Ersterhand-Auto?
Du kannst auch auf dem Forum „Motor-Talk“ unter deinem Modell mal nachfragen - dort herrscht eine sehr hohe Schwarmintelligenz. Zudem kannst Du denn Fall bei ZDF-WISO für deren Werkstatterxperten melden - ich könnte mir gut vorstellen, daß die den Fall aufgreifen!!

Tschüß Orakeleos

Also ich würde an deiner Stelle auf dein Nachbesserungsrecht pochen. Im Klartext, haben die ja den Fehler falsch analysiert, du als Laie musst dich darauf verlassen, dass sie recht haben. Also so lange nachfragen bis der Fehler wirklich behoben ist. Wenn dass der Fall ist musst du vermutlich schon für die Reparatur bezahlen, sofern kein Garantiefall vorliegt, aber eben nur, wenn die etwas hilfreiches machen, abspeisen lassen würde ich mich dagegen nicht

Hallo,

wenn es nicht an der Lichtmaschine lag, dann muss die Rechnung nicht bezahlt werden! Hat man den Fehlerspeicher ausgelesen, das Protokoll übergeben? Wie kommt man darauf, dass es die Lichtmaschine gewesen sein sollte (Fehleranalyse)?

Was will denn BMW mit der (angeblich) defekten Lichtmschine? :0 Und innerhalb eines Tages verschickt? Es stinkt! Man hat Anspruch auf das ausgebaute Teil - nicht locker lassen!

Ist der Rechnungsbetrag schon bezahlt? Ist ein Neuteil berechnet und verbaut? BWM Fachwerkstatt … Wie kommt man zu diesem Titel?

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Halte mich/uns auf dem Laufenden!

VG Stella

ps. In welcher Stadt ist die besagte BMW Fachwerkstatt?

Hallo…schwer zu sagen:

Da ich Laie bin antworte ich mal dementsprechend :smile: Ich denke, dass auf jeden Fall mal die AgB´s zählen die der Laden bestimmt hat. Bei Auftraggebung weiß ich ja nicht, ob da schriftlich was festgehalten wurde wo schwarz auf weiß die Vorgehensweise bzw die Arbeitsschritte festgehalten wurden. Du hast ja die neue Lichtmaschine bekommen und jetzt auch im Auto. Somit ist der Vertrag erfüllt und abgeschlossen. Dass jetzt feststeht, dass es die Lichtmaschine nicht war zweifel ich an der fachmännischen Beratung und würde eher auf diesem Wege verfahren…also sich an die oberen Herrschaften wenden und dort den Vorgang erläutern bzw. auch Geld zurück fordern. Auf jeden Fall das Schreiben von dem Auftrag dabei IN KOPIE!!! BMW legt, nach meiner Erfahrung, sehr viel Wert auf Kundendienst und hat diesen unter Aufsicht. Aber wo kein Kläger (DU) da auch kein Richter.

LG Tanti32

Hi,

war beim Wegfahren aus der Werkstatt (nach der angebl. Reparatur) alles in Ordnung, hat die Kontrollleuchte nicht mehr aufgeleuchtet? Dann wurde der Schaden ja beseitigt. Hast du das dann bestätigt?

Dann liegt nämlich ein neu aufgetretener Schaden vor. Pech gehabt. Sprich die Werkstatt auf eine Kulanzleistung an!

Gruß Nikodemo

@ sg1gater
Hallo, wie ich sehe, hast Du einige verwertbare Tipps erhalten. Klasse fände ich, wenn Du uns über den aktuellen Stand infomierst. Auch hatte Dir in meinem Beitrag einige Fragen gestellt; kannst Du darauf bitte antworten. Vor allem würde mich interessieren, um welche Werksatt es sich handelt.

@Tanti32
@Nikodemo
Sorry, aber Eure Beträge helfen nicht weiter. Im Gegenteil, Ihr verunsichert nur mit reinem Nonsens!

Viele Grüße, Stella

Hierzu habe ich leider kein Fachwissen.

Beste Grüße
larissima