Muss ich die whg nach 2 jahren (wurde frisch renoviert übergeben) komplett von einem fachbetrieb mac

in meinem mietvertrag steht dass der mieter bei auszug die wohmung von einem fachbetrieb renovieren lassen muss. darf er dasß ich wohne bis zum auszug 2 jahre in der whg. muss ich alles streichen lassen? ausser normale gebrauchsspuren (löcher in decke von lampen) ist nichts kapput oder beschädigt.

Huhu,

weuß zwar nicht was genau in dein Vertrag steht, aber diese Klausel dürfte ungültig sein, diese Bedeutet, dass sämlticher Klauseln nach den AGB Gesetz ungültig sind, wenn diese vorliegt. Wenn nein ist zumidest die Klausel über die Schöhnheitsreperatur ungültig und du musst nichts machen,

Genaueres kann man nur sagen, wenn man den gesammten Passus kennt.

Hallo Fuessle,

in meinem mietvertrag steht dass der mieter bei auszug die
wohmung von einem fachbetrieb renovieren lassen muss.

darf er
dasß ich wohne bis zum auszug 2 jahre in der whg. muss ich
alles streichen lassen? ausser normale gebrauchsspuren (löcher
in decke von lampen) ist nichts kapput oder beschädigt.

lies mal bitte das hier:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoe…

uns das hier:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoe…

Sollte für ausreichend Beantwortung reichen.

Gruß

BHShuber

In einem Formularmietvertrag wäre sowohl die Vorgabe „Fachbetrieb“ wie „bei Auszug“ unwirksam vereinbart.

Allein deshalb schuldest du überhaupt keine Renovierung - da kommt es darauf garnicht mehr an, dass sie nach 2 Jahren üblicher Nutzung noch gar nicht erforderlich sein dürfte :smile:

G imager