Ich frage deshalb, weil ich schon mal für einen 3 Stündigen Aufenthalt, wobei ich fast 1,5 Std gewartet habe, eine Aufforderung zur Zuzahlung bekam, die nicht rechtens war.
Im September 2016 hatte ich eine Migräne mit Aura - damals meine 1. überhaupt. Die Symptome kannte ich nicht und habe sie mit einem Schlaganfall verwechselt. Krankenwagen kam (die Zuzahlung ist verständlich), brachte mich ins KH. Von 22:30 bis knapp 3 oder 4 Uhr morgens blieb ich dort in einem Aufnahmezimmer, bekam eine Infusion, Blutzucker wurde getestet. Blut abgehoben, ein MRT gemacht und das wars. Als um 23:30 meine Symptome verschwanden, ließen Sie mich noch etwas ruhen, da ich ein Mittel von ihnen nicht nehmen wollte, das gegen vermutliche Schlaganfälle wäre, daher liegen bleiben. Als ich sagte ich möchte aber nicht hier bleiben, sondern nach Hause gehen, dauerte es bis in den Morgen hinein, bis sich mal wieder jemand blicken ließ. Jetzt bekam ich ein Schreiben das sich auf den § 39 Abs. 4 sgb V bezieht. Es sind zwar nur 10 €, doch wenn sie diese unrechtens verlangen, dann seh ich das nicht ein. Deshalb: weiß da jemand besser bescheid?
p.s. ja, ich bin Volljährig
Danke
Genau das ist es ja. Ich war wenn´s hoch kommt 5 Std dort, kam in ein Behandlungsraum und Verpflegung bekam ich auch nicht. Das ist das irritierende.
Ich dachte, ich hätte in dem einen Artikel gelesen, daß es nicht auf die tatsächliche Verweildauer ankommt, sondern auf das, was die Klinikärzte für richtig hielten und nachdem Du Dich selbst entlassen hast… Aber egal: mach daraus, was Du meinst. Im übrigen ist mir unklar, wie Du auf fünf Stunden kommst.
Hallo,
na, da bist aber noch gut weggekommen mit 10,00 € denn normalerweise wären es 20,00 € gewesen, die das Krankenhaus von dir hätte verlangen können - du warst von 22:30 Uhr (1 Tag) bis 4:00 Uhr (1 Tag) im Krankenhaus. Die Zuzahlung ist pro angefangenem Kalendertag zu entrichten, ergo wären es 20,00 € gewesen.
Deine Krankenkasse musste auch für zwei volle Tage zahlen (Pauschale oder Tagessatz).
Gruss
Czauderna
Hallo,
" nur" in der Notaufnahme - es ist ein Krankenhaus und der Name Notaufnahme bedeutet nicht, dass es sich um eine ambulante Behandlung
handelt - richtig ist, dass für ambulante Behandlung keine 10,00 € zu zahlen wären, aber ambulant, war es dann hier eben nicht, auch wenn es kein Essen und kein Bett zum schlafen gab.
Gruß
Czauderna
Also ich war ja schon mehrfach mit meinem Kind in der Notaufnahme unseres KH und musste noch nie diese Krankenhauszuzahlung leisten. Mich würde jetzt wirklich interessieren, wo da die Abgrenzung ist - dass man nach der Untersuchung noch Zeit auf der Liege zur Beobachtung verbracht hat?