Meine Nachbarin unter mir arbeitet in Nachtschicht. Wenn sie freie Tage hat schläft sie auch tagsüber und poltert nachts in der Wohnung herum. Ich weiß nicht was sie macht, ob sie putzt oder die Wohnung umräumt, da der Fußboden in der gesamten Wohnung gefliest ist ist es sehr laut. Ich liege dann wach, bekomme Herzrasen und kann nicht mehr einschlafen. Habe sie bereits darauf angesprochen, sie tat so als wüßte sie nicht wovon ich rede. Muß ich das so hinehmen oder was kann ich da noch unternehmen?.
Schon mal vielen Dank für eventuelle Antworten.
Hallo sanakara,
ich kann Dich gut verstehen. Sowas ist lästig und kann einen in den Wahnsinn treiben.
Da die Dame in Nachtschicht arbeitet, wird sie in der Nacht alles erledigen, was andere Personen tagsüber machen. Ihr ganzer Rhythmus ist umgestellt. Und nachts ist das Haus eben hellhöriger.
Versuche dich doch ein wenig mit ihr anzufreunden und mach ihr klar, dass Du Verständnis für sie hast. Sie aber dafür etwas rücksichtsvoller sein soll.
Du könntest ja den ersten Schritt machen und ihr ein paar Tigertatzen-Hausschuhe kaufen. Die gibts schon ganz billig und vielleicht eine gute Investition in deine Nachtruhe. Immer wenn sie sie trägt, wird sie an Dich denken.
Zum Glück wohnt sie unter Dir. Über Dir wäre noch schlimmer. Glaub mir… Du sagst, dass die ganze Wohnung gefliest ist? Dann wird es für die Nachbarin auch nicht leicht sein. Stell Dir vor, Du kommst von der Nachtschicht und musst aufräumen, etwas zu essen kochen… jeder Stuhl, der weggeschoben wird, hört sich nachts an, wie ein kleines Erdbeben.
Mein Rat: Freunde Dich mit ihr an. Du wirst sehen, dass Du mehr Verständnis für sie hast und sie wird mehr Rücksicht auf Dich nehmen. Deine Probleme werden sich in Luft auflösen.
Wenn Du Krieg anfängst, dann schneidest Du dich nur ins eigene Fleisch, denn gesetzlich kannst du wenig machen und sie wird dewegen auch nicht „leiser“ werden.
Ich wünsch Dir alles Gute und hoffentlich bald ruhige Nächte!
Stephan
Hallo,
nein, den Lärm muss man nicht ertragen. Es gelten folgende Regelungen:
Werden im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine andern Ruhezeiten angeben, so gelten die allgemeinen Ruhezeiten, die der BGH festgelegt hat:
Die Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr, sowie die Abendzeit zwischen 20 bis 7 Uhr gilt hierbei als Ruhezeit. Innerhalb dieser Ruhezeiten sollte die Lärmbelästigung auf die sogenannte Zimmerlautstärke reduzieren. Dies bedeutet, dass die entstehenden Geräusche nicht außerhalb der verschlossenen Wohnung wahrnehmbar sein dürfen.
Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens die Nachtruhe ein zuhalten. An den Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.
Das Umräumen von Möbeln und Ähnliches hat ganz sicher nicht in der Nacht zu erfolgen. Ist es nicht so, dass auch andere Mitmieter diesen Lärm hören? Wie auch immer - wesentlich ist für eine Ermahnung durch den Vermieter zunächst eine Protokollierung. Ich hatte ein ähnliches Problem: ein altes Alkoholikerpärchen ÜBER mir, nachts flogen die Möbelstücke durch die Bude.
Mein Vermieter war sehr gewillt, das Mietverhältnis zu beenden, da auch zunehmend Verwahrlosung im Anzug war. Ich fertigte ein Lärmprotokoll über mehrere Tage. Uhrzeit, Art der Geräusche und subjektive Einschätzung der Lautstärke bzw. des Störeffektes.
Wird der Vermieter jedoch nicht aktiv, kann nach (schriftlicher) Aufforderung und Nichthandlung des Vermieters die Miete gekürzt werden. Es sollte im Interesse jedes Vermieters sein, dass alle gedeihlich zusammen unter einem Dach wohnen.
Beste Lösung: Mieterschutzbund! Beste Erfahrung.
Grüße
Hallo Sanakara, ich hab hier glaube ich eine passende Hilfe. ließ es dir durch.
Nachtruhe
In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, bei einer Mehrheitsentscheidung kann die Nachtruhe schon ab 20:00 Uhr beginnen.
Ab Beginn der Nachtruhe muss der Geräuschpegel gedämpft werden ( leise Musik hören, keine lauten Gespräche auf dem Balkon), laute Aktivitäten sind allgemein zu unterlassen.
Bei Missachtung der Nachtruhe kann die Polizei eingeschaltet werden, das dann je nachdem, wie oft und stark zu widergehandelt, Folgen mit sich ziehen kann.
Das OLG Düsseldorf (Az:5 Ss (OWI) 149/95 und 5 Ss (OWI) 79/95 I) hat z.B. entschieden, dass bei erheblicher Lärmbelästigung in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Bußgeld verhängt werden kann.
Geräusche aus dem Badezimmer (Duschen, Baden, etc.) und Kinderlärm (Lachen, Weinen, Schreien) sind hinzunehmen, gerade bei Kinderlärm gelten auch während der Nachtruhe größere Toleranzgrenzen. Lautes Herumtoben muss in der Zeit jedoch nicht geduldet werden.
Möchte ein Betroffener gegen die Lärmbelästigung während der Nachtruhe angehen, so sollte er ein Lärmprotokoll anfertigen, das die Häufigkeit, Art, Dauer und Uhrzeit beinhaltet. Die Angaben sollten auch von Zeugen bestätigt werden können.
Hallo Sanakara
ich würde zuerst nochmals versuchen ins Gespräch mit Ihr zu kommen. Leider weiss ich nicht wie gut Ihr Euch kennt und ob Ihr Euch sietzt oder dutzt, aber so ungefär: Ich habe ein Problem, ich kann nicht schlafen, wenn Sie in der Nacht in der Wohnung arbeiten. Der gefliesste Boden überträgt den Schall und es daher sehr laut. Wären Sie bitte so freundlich Rücksicht zu nehmen.
Falls dies nichts nützt und Sie noch immer tut als wüsste Sie von nichts, würde ich mich zuerst an die Hausmeisterin wenden, falls Ihr eine habt, falls nicht oder falls diese nichts unternimmt würde ich mich an die Hausverwaltung wenden. Bitte in beiden Fällen immer in Ich-Botschaften kommunizieren, nicht die Nachbarin anklagen, sondern sachlich auf das Problem hinweisen, dann sollte es eigentlich klappen. Viel Glück.
Schuggy
Hallo Schuggy,
danke für Deine Antwort. Ich denke das ist ein guter Tip. Wenn die Nachbarin nächstes mal nachts wieder den Lärm macht spreche ich sie nochmal drauf an. Einen Hausmeister haben wir nicht aber ich kenne den Vermieter. Dann wende ich mich an ihn.
LG Sanakara
Muß ich diese Art der Lärmbelästigung ertragen?
Hallo, leider kenne ich mich damit nicht aus… Das sollte ein Anwalt klären können?!
Schichtarbeit
Hallo,
und welche Rechte haben Schichtarbeiter wenn sie von der Nachtschicht schlafen möchten und der Rasenmäher oder die Bohrmaschine geht an???Er dringend Schlaf braucht um die in der nächsten Nacht seinen Job wieder gut zu machen,vielleicht mal ohne Kopf-oder Magenschmerzen.
Würde mir wünschen das alle Schichtarbeiter mal ausfallen,dann wird vielleicht entlich mal bemerkt was von diesen Leuten geleistet wird.Keine Bahn,kein Bus,kein Sprit,keine Brötchen,kein Notdienst,keine ausreichende Ware in jeder Form und kein Notarzt,u.s.w.
Jeder von euch sollte das mal real erfahren,Sprit alle - keine Tanke,Unfall/plötzlich erkrankt-kein Notarzt.
Es gibt sehr viele notwendige Schichtarbeiter auf denen von den 'Normalbürgern’rumgetrampelt wird,ohne die sie aber nicht leben können.
Warum soll der Normalschichtler nachts schlafen dürfen,wenn es der Nachtschichtler am Tage nicht darf ???
Da liegt Vieles im Argen.
Es müssen für beide Seiten Kompromisse geschlossen werden
Grüße Anne
Guten Tag,