Lieber Experte,
Wir hatten den Kauf eines Hauses telefonisch zugesagt. Außerdem vereinbarten wir mit der Frau des Verkäufers, die zufällig Maklerin ist, den ihr bekannten Notar zu beauftragen.
In der Zeit wurde uns durch ein Expertengespräch jedoch klar, dass der Kauf dieses Hauses
Ein Fehler wäre.
Wir sagten telefonisch wieder ab. Unterschrieben wurde nie etwas.
Zwei Tage später erhielten wir bereits den Entwurf eines Kaufvertrages von dem Notar.
Der Entwurf sei schon fertig gewesen, bevor sie von der Absage erfahren hätten.
Jetzt liegt die Rechnung für die Notarkosten „Entwurf“ vor.
Haben wir die Rechnung zu begleichen? Hat der Verkäufer keinen Beitrag zu leisten?
Kann ein Notar vor Abschluss eines Haus-Kaufvertrages Kosten für den Entwurf geltend machen?
Auch wenn sich später ein Käufer findet?
Hauskaufsumme: 160.000€ Entwurfkosten380€