Muss ich diese Notarkosten bezahlen?

Lieber Experte,

Wir hatten den Kauf eines Hauses telefonisch zugesagt. Außerdem vereinbarten wir mit der Frau des Verkäufers, die zufällig Maklerin ist, den ihr bekannten Notar zu beauftragen.

In der Zeit wurde uns durch ein Expertengespräch jedoch klar, dass der Kauf dieses Hauses
Ein Fehler wäre.

Wir sagten telefonisch wieder ab. Unterschrieben wurde nie etwas.

Zwei Tage später erhielten wir bereits den Entwurf eines Kaufvertrages von dem Notar.
Der Entwurf sei schon fertig gewesen, bevor sie von der Absage erfahren hätten.

Jetzt liegt die Rechnung für die Notarkosten „Entwurf“ vor.

Haben wir die Rechnung zu begleichen? Hat der Verkäufer keinen Beitrag zu leisten?

Kann ein Notar vor Abschluss eines Haus-Kaufvertrages Kosten für den Entwurf geltend machen?

Auch wenn sich später ein Käufer findet?

Hauskaufsumme: 160.000€ Entwurfkosten380€

Wer den Notar beauftragt, muss als Auftraggeber -wie üblich- zahlen, auch wenn der Auftrag über eine „Mittelsperson“ erteilt wird. Der Entwurf ist selbstverständlich kostenpflichtig. Weshalb sollen andere Personen mitzahlen? Würden Sie es tun? Was mit dem Entwurf später geschieht, ist ohne Belang.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)

Sie haben gesagt, dass Sie die Immobilie kaufen wollen und deshalb wurde der Notarvertrag angefertig.
Aus diesem Grund werden Sie auch die Kosten hierfür tragen müssen.

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de