Hallo Forum,
ich hätte ein rechtliche Frage.
Folgender angenommener Fall liegt zu Grunde:
Eine Familie beabsichtigt ein Haus zu bauen.
Ein bekannter von dieser Familie baut regelmäßig Häuser und bietet
ihnen an, dieses Haus zu bauen.
Der Bekannte macht der Familie einen Kostenvoranschlag, was so ein
Haus in etwa kosten würde - lt. Aussage von dem Bekannen selbst kann
man mit dieser Summe, +/- 10 %, rechnen.
Die Finanzierung wird auf diese Summe hin geprüft und dann auch
abgeschlossen.
Dieser Bekannte ist Bauträger. Und so sieht diese Familie zusammen
dem Bekannten das Grundstück an, fährt mit diesen mehrmals zum
Architekten um das Haus zu planen, ist bei Besprechungen mit den
zukünftigen Nachbarn dabei, gibt ein paar Tipps und zeigt seine
Musterhäuser her.
Als es dann zu einer detailierten Angebotsabgabe kommt ist der
Bekannte dann viel teuerer als ursprünglich im Kostenvoranschag, und
auch als andere Anbieter und so entscheidet sich die Familie nach
vielen Verhandlungen mit dem Bekannten, ihr Haus von einer anderen
Firma bauen zu lassen, die ca. 20 % günstiger ist, als ihr Bekannter.
Der Architekt, der das Haus geplant und die Pläne gezeichnet hat,
hätte normalerweise über den Bekannten (Bauträger) abgerechnet, da
aber jetzt nicht mit diesem Bekannten gebaut wird, rechnet der
Architekt direkt mit der Familie ab. - Das ist auch o.k. so.
Aber auch der Bekannte stellt nun eine Rechnung in Höhe von 2000 Euro
(20 Stunden a’ 80 Euro, Fahrtenpauschalen usw. + MWSt) für
Beratungsleistung, Musterhausbesichtigung, Fahrt mit der Familie zu
Architekten usw.
Es wurde jedoch niemals abgemacht, dass diese Leistungen berechnet
werden (weder mündlich noch schriftlich).
Aus Sicht der Familie gehören solche Leistungen wie
Musterhausbesichtigungen (mit dem Bekannten) oder auch Gespräche, wie
man verschiedene planerische Probleme am besten löst usw. zum
normalen Umfang eines detailierten Angebots bzw. zur normalen
Tätigkeit, um einen späteren Auftrag zu erhalten.
Desweiteren wurde ganz am Anfang von diesem Bekannten die
Grundstückbesichtigung als „Freundschaftsdienst“ gemacht - lt.
Aussage von die Bekannten selbst.
Danach wurde nie über irgendwelche Preise bzw. Vereinbarungen
bezüglich Beratung, Besichtigung gesprochen, sodass die Familie in
der Annahme war, auch dieses wäre ein „Freundschaftdienst“.
Nun zu meiner Frage: Hat dieser Bekannte ein Recht auf Bezahlung
dieser Leistungen (20 Std. + Km Pauschale)??
Vielen Dank für Ihr Statement schon im Voraus.
Mfg
Buschkind
Mein Wissenstand: Ich habe keine Ahnung, wie es rechtlich in dieser
Frage aussieht
.