Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Herbst 2009 Erdarbeiten (Splitt bzw. Schotter auffüllen und verdichten lassen) im Garten für den Bau einer Holzterrasse ausführen lassen.
Die Arbeiten wurden von einer Firma aus mein Dorf ausgeführt. Der Geschäftsführer selber bot mir 2009 an, die Arbeiten ohne Rechnung machen zu wollen, damit es für mich günstiger wird. Dieses Angebot von ihm kam also noch bevor mit den Arbeiten begonnen wurde. Damals sprach er von ca. 50 Euro. 2009 (nach den erledigten Arbeiten) habe ich ihn mehrmals angesprochen, was er denn nun dafür bekommt. Er winkte eigentlich immer ab, nach dem Motto: vergiss es, ist schon ok.
Bis vor einer Woche waren wir gute Bekannte, weil wir denselben Sport im Heimatdorf betrieben. Nun habe ich den Verein gewechselt und just bekam ich eine Rechnung von Ihm in Höhe von ca. 250 Euro. Das Rechnungsdatum ist aber der 23.02.2010. Sein Verhalten finde ich nicht ganz fair. Muss ich diese Rechnung so akzeptieren? Wenn er mir damals gesagt hätte, dass die Erdarbeiten 250 Euro kosten, hätte ich mir keine Firma kommen lassen. Darf er mir eine Rechnung mit dem Datum von vor einer Woche geben, obwohl die Arbeiten fast ein halbes Jahr zurück liegen?
Wenn Sie noch mehr bzw. genauere Angaben benötigen, schreibe ich Ihnen natürlich schnellstens zurück.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
MfG, Ralf Köler
Sehr geehrter Herr Köer,
leider muss ich ihnen mitteilen, dass ich im momentan noch nicht kompetent genug
bin um Ihnen bei Ihrem Problem weiter zu helfen. Bitte Fragen Sie bei jemand
anderem nach.
Freundliche Grüße
Riegert
Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen,da ich leider keine ahnung habe. Aber mir kommt es schon
merkwürdig vor… Normalerweise dürfte es nicht sein. Aber wie gesagt ich weiß da auch nicht
weiter… Es tut mir leid,das ich Ihnen da nicht weiterhelfen kann…
MfG Jessica P.
Hallo Herr Köhler, da ihr ehemaliger Freund Geschäftsmann ist und sich sicher besser mit der Rechtslage auskennt, glaube ich, Sie müssen diese Rechnung bezahlen. Die Arbeiten wurden ausgeführt und er hat Recht darauf, sein Geld dafür zu verlangen. Dass die Rechnung erst jetzt gestellt wurde, ist, glaube ich, unerheblich. Ich weiß nun nicht genau, in welchem Zeitrahmen eine Rechnungsstellung erfolgen muss, vom Gefühl her würde ich sagen, dass diese Zeitspanne noch annehmbar ist. Mündliche Absprachen werden Sie nicht bewisen können. Es tut mir leid!! Alles Gute wünscht Ihnen Hedi
Hallo,
Leider ist es so, dass eine Rechnung 4 Jahre erhalten bleibt. Deshalb kann man Gesetzlich nicht vorgehen. Versuche doch noch einmal mit ihm zu reden?! MFG
Hallo Domi1401,
vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort.
Ich hab mich sicher etwas ungenau ausgedrückt. Ich werde die Rechnung auf alle Fälle begleichen. Mir geht es aber um das Rechnungsdatum, da ja zwischen Ausführen der Arbeiten und Schreiben der Rechnung knapp ein halbes Jahr liegen. Kann ich das Rechnungsdatum reklamieren oder genauer gesagt, kann ich eine neue Rechnung mit dem tatsächlichem Leistungsdatum verlangen bzw. drauf bestehen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG. Ralf Köler
Schönen guten Tag!
Ich bin zwar kein Jurist, aber fest steht das im Streitfall mündliche
Absprachen nicht zählen.
Wenn es ein Bekannter ist, haben Sie doch als erstes erstmal die Courage,
bei ihm anzurufen mit der Frage was denn nun die Rechnung soll, nachdem die
Absprache anders war.
Ich an Ihrer Stelle würde ich die Rechnung nicht bezahlen. Warscheinlich
braucht ihr Sportsfreund im Moment dringend Geld, und hat sich darauf
besonnen, Ihnen den Gefallen zu günstig erledigt zu haben. Sie haben ja
immer noch das Druckmittel rumzuerzählen was er für einer ist.
Also, regen Sie sich nicht so über die Rechnung auf. Am besten Sie sprechen
Ihren Bekannten mal drauf an…
MfG Ralf Clausing.
Hallo,
Sicher können sie eine neue Rechnung anfordern.
Also aus Erfahrungen, schließe ich es daraus.
Viel Glück MFG