Muß ich eigentlich ein Testament machen?

Hallo! Ich habe mir vor kurzem im Laden Testamentsunterlagen gekauft und
die Beiblätter durchgelesen. Das klang doch recht kompliziert.
Es heißt doch immer, ein handschriftliches Testament auf einem normalen
Blatt reicht aus.
Aber mal ganz allgemein: Da stand was von gesetzlicher Erbfolge, die mir
auch ganz recht ist. Muß ich denn dann überhaupt noch ein Testament
aufsetzen?
Und wenn ich mit der gestzlichen Erbfolge einverstanden bin und möglicherweise
kein Testament aufsetze oder aufsetzen muß, kann ich trotzdem gesondert ein
paar Dinge zu meinem Nachlaß regeln?

hallo !

Niemand muss ein Testament machen. Egal ob handschriftlich selbst oder beim Notar.
Wenn die gesetzliche Erbfolge ( Ehepartner, Kinder…) auch deine gewünschte Nachfolge ist, dann läuft die Sache auch so.

In über 90 % der Fälle ist das auch der Fall.

Du kannst auf einen Zettel schreiben, wie einzelne Dinge verteilt oder geregelt werden sollen. Als Info/Auflage für die Erben.
Aber im Grunde ist das bereits ein Testament und verbindlich. Wenn es formal korrekt ist ganz bestimmt.

MfG
duck313

Das wäre ein Testament.

Das heißt, wenn ich beispielsweise nur auf einem Blatt gesondert notiere, daß die Fotos jemand bestimmtes
bekommt, wird die gesetzliche Erbfolge ungültig?

Dann schreibst du einfach (handschriftlich):

Mein Erbe soll nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden, jedoch soll vorab

  • Tante Erna die Fotos
  • Onkel Klaus die Briefmarkensammlung und
  • mein geliebter Neffe Hans meinen Rollator

erhalten.

Datum, Unterschrift und fertisch

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Nun denn, alles wohl nicht so schwierig Ein Aber will ich auch nicht
einfügen, nur diese Beiblätter zum Testament aus dem Handel sind sehr
umfangreich. Da soll oder kann man ankreuzen oder angeben, wo wichtige
Unterlagen zu finden sind oder wer die Wohnung auflösen soll.
Und so ein komisches Blatt zu einem Bevollmächtigten liegt bei und ich glaube
noch ein anderes. Sind die Überflüssig?

Hallo!

Na, wo wichtige Unterlagen sind wäre doch für die Erben oder Angehörigen sehr nützlich ! Versicherungen, Bankunterlagen, Sparbücher, Kredite usw.

Und ein Bevollmächtiger (ist da der Testamentsvollstrecker gemeint ?)

Oder ist damit eine Vorsorgevollmacht gemeint, ein Angehöriger bekommt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus Vollmachten z.B. über die Konten.
Dann können die Erben ans Konto, im Todesfall ist viel zu bezahlen rund um Bestattung und Wohnungsauflösung.
Wenn man da erst einen Erbschein bei Gericht bestellen muss, dauert es Wochen in denen man nicht ans Konto kommt !

Deshalb kann ein Testament(eigenes oder Notar), amtlich beim Gericht hinterlegt, sehr nützlich sein. Es kann den Erbschein gegenüber Banken und Versicherungen ersetzen. Beim Vererben eines Hauses braucht man ihn dann trotzdem.

Hallo!
Ich habe noch einmal nachgeschaut: Da steht auf einem Baltt oben „Vollmacht für
den Fall meines Todes“, und es können zwei Bevöllmächtigte eingetragen werden.
Auf dem anderen Blatt steht: Ergänzende Anweisungen für den Fall meines Todes.
Beispiele darauf: Grabinschrift, Bestattungsunternehmen, etc. . .
Aber hier schließt sich auch wieder eine Frage an: Habe ich kein Testament und ver
lasse mich auf die gestzliche Erbfolge: Wer kümmert sich um die Dinge in den
ergänzenden Anweisungen auf diesem Blatt? Da steht nämlich einiges an Fragen.

Nur das notarielle Testament , bzw. die nach Eröffnung, beglaubigte Abschrift, ersetzt den Erbschein!
Man kann auch ein egenhändiges Testament beim Nachlassgericht hinterlegen welches aber weder den Erbschein noch den Zugang zum Konto des Verstorbenen ersetzt und ermöglicht. Das geht in dem Fall nur mit dem Erbschein.
Und nicht nur der auch die notarielle Testamentseröffnung dauert Wochen! ramses90

Also, das finde ich gemein!

Du musst nur sterben :wink: Testament ist optional.

Du alte Erbschleicherin hast auch auf den Rolli spekuliert, ich ahnte es gleich!

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Aha, du hast mich also in deinem Testament bedacht! Das ist gut!
Aber was kriege ich denn, wenn ich nicht mal den Rollator kriege?
Folgendes möchte ich NICHT erben:
Papiermüll
Herrenunterwäsche
Videospiele für Playstation

Ja, stimmt.
hatte ich vergessen.

Aber mit einer Vollmacht der Bank „über den Tod hinaus“ (auf Bankformular) oder einer allgemeinen Vorsorgevollmacht kann man auch ohne Erbschein ans Konto ran.

Was so im Handel angeboten wird, ist oft von sehr zweifelhafter Qualität und vielfach auf „Masse“ getrimmt. Immer nach dem Motto: „Da gibt es was fürs Geld“ Insoweit wir da dann gerne munter quer Beet alles zusammengekehrt, was irgendwie zum Thema Vorsorge und Todesfall passen könnte, einmal gut durchgerührt und in einen möglichst wichtig und teuer aussehenden Ordner gepackt. Kein Wunder also, wenn solche Werke dann eher zur Verwirrung als zum Gefühl, sich anständig abgesichert zu haben, beitragen.

Das Geld wäre besser in eine kurze anwaltliche Beratung investiert worden. Dann hätte man jetzt - wenn man den Fachmann nicht auch mit der Erstellung der Dokumente beauftragen möchte (es ggf. keine Notwendigkeit für bestimmte Dokumente gibt) - zumindest ein Verständnis dafür, was wofür gut ist, und welche Form man jeweils für welche Inhalte einhalten muss.

Insoweit nur kurz: Ob man ein Testament braucht oder nicht, hängt einzig und alleine davon ab, ob man mit der gesetzlichen Erbfolge leben kann oder nicht/hierzu Ergänzungen braucht/haben will. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Erbeinsetzung (Erbe bekommt einen rechnerischen Bruchteil aller Vermögenspositionen, die dann auseinander gesetzt werden müssen, und muss dafür aber auch für alle Verbindlichkeiten zumindest nach außen hin mit gerade stehen), und der Zuordnung konkreter Einzelgegenstände unabhängig vom rechnerischen Anteil „am Ganzen“ im Sinne von Vermächtnissen. Dabei kann ein Testament sowohl ausschließlich Erbeinsetzungen als auch Vermächtnisse und ggf. Auflagen enthalten, und ansonsten auf die gesetzlichen Erbteile verweisen.

Und dann kann man - das ist dann aber kein Testament mehr im eigentlichen Sinne - selbstverständlich auch Wünsche zu Grabinschriften, Blumenschmuck, … niederschreiben.

Unabhängig vom Testament sollte man zudem auf jeden Fall an eine Vorsorgevollmacht denken, die primär dafür da ist, im Falle des Falles die Einsetzung eines beliebigen Betreuers zu verhindern, und bevollmächtigte Angehörige von den Beschränkungen und Belastungen einer alternativen Einsetzung als Betreuer zu befreien. Und so ganz nebenbei gehört hierzu dann auch die Regelung, dass man üblicherweise wünscht, dass eine solche Vollmacht nicht mit dem Tod des Bevollmächtigenden endet.

Zudem sollte man sich Gedanken über die Frage einer Patientenverfügung machen.

Moment, bevor ich mich verzettel, die Frage war noch, ob ich das Formular „Ergänzende Anweisungen für den Fall meines Todes“, was bei dem „Testament“ dabeilag, ohne weiteres so ausfüllen darf?
Und den Satz „vorab bekommt. . .“ kann ich in das eigentliche Testament aufnehmen, und soll ich auch, wenn ich da etwas besonderes wünsche?

Leg bitte diese ganzen Vorlagen etc. erst einmal weg und mach dir Gedanken,

a) welche Bestimmungen du für den Fall deiner geistigen Unzurechnungsfähigkeit während deines Lebens haben willst (wenn überhaupt welche, dann such mal nach Patientenverfügung, diverse Vollmachten (mir fällt der richtige Name gerade nicht ein und ich will nichts falsches schreiben))

b) ob du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen willst. Nur dann brauchst du ein Testament und du machst dich dann über Form und Unterbringung des Testaments schlau

c) wie du deinen Nachkommen die Nachlassregelung vereinfachen willst - dann machst du eine Liste von Wertsachen, Konten, Papieren mit ihren Aufenthaltsorten etc.

Und erst wenn du weißt, was du willst, liest du dir diese „Testamentsunterlagen“ durch - denn erst dann ergeben sie einen Sinn für dich.

Bombadil, der so etwas nie kaufen würde, sondern sich in Büchern und im Internet schlau machen würde - was im Regelfall auch reicht. Das Bundesjustizministerium hat bestimmt viele Broschüren, die man kostenfrei runterladen kann und die sicherlich besser recherchiert sind …