Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Hallo, ich habe vor, online (via Internetseite, also über einen Shop) einige selbst produzierte Dinge von mir zu verkaufen.

Ich möchte dies „hauptberuflich“ machen (bin Hausfrau und z.Zt. arbeitslos, bekomme keine Gelder vom Amt, da mein Mann zuviel verdient) und erwarte einen Gewinn im Monat, der zwischen 300-500 Euro liegt. Das große Geld will ich damit nicht machen.

Meine Frage: muss ich einen Gewerbeschein organisieren? Was muss ich noch alles beachten? Muss ich Rechnungen schreiben? Muss ich Einkommenssteuer zahlen? Wie genau muss meine Buchführung sein? Wie kann ich mit diesem Verdienst in die Rentenkasse zahlen?

Wäre schön, wenn jemand hier für einen Anfänger ein paar wichtige Dinge zur Selbständigkeit gibt. Und nein, eBay ist kein Ersatz! :wink:

Hallo,

in deinem Fall musst du dich nicht als Firma anmelden, sondern nur als Kleinunternehmer beim Gewerbeamt. Das bringt viele Vorteile mit sich.

Mit deinem Mann kannst du dich krankenversichern lassen, wenn dein monatliches Einkommen (Ausgaben minus Einnahmen) ca. 380 Euro nicht überschreiten (umgerechnet auf’s Jahr).

Rentenversichern musst du dich allerdings freiwillig. Frage bitte beim Bund nach.

Du solltest Rechnungen schreiben und eine simple Buchführung vorweisen können.

Umsatzsteuer musst du nicht ausweisen, daher darf es auf deiner Rechnung auch keinen Punkt „Mehrwertsteuer“ geben.

Mehr über den Status Kleinunternehmer findest du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer

Viel Erfolg,

Kirsten

Hallo Tuttifrutti,
ja, ein Gewerbe muss angmeldet werden - selbst wenn erst mal ein Verlust aus dem Geschäft resultiert. Wichtig ist die Gewinnabsicht, nicht die Höhe des (voraussichtlichen) Gewinns.
Auch wenn es nur um ein klitzekleines Unternehmen geht, gelten die vollen Regeln des Unternehmerinnentums.
Insofern müssen die jeweiligen Vorschriften des Berufs- und Gewerberechtes beachtet werden. Wird Seife produziert, gilt die Kosmetikverorndung, wird selbstgemachte Marmelade verkauft, ist die Konfitürenverordnung zu beachten - also je nach dem, was verkauft wird, können unterschiedliche Regeln zur Geltung kommen.

Die Frage ob Einkommensteuer zu zahlen ist, verhält sich ähnlich wie bei der Anstellung: es kommt auf den Rest des Lebens an und was dort verdient wird…(zu komplex für hier, das zu vertiefen)
Wichtiger wäre als erstes die Frage zu klären, ob es Sinn gibt, mit Mehrwertstuer zu arbeiten oder ohne - dass muss die Unternehmerin ausrechnen. Wenn der voraussichtliche Umsatz unter 17.500 € im Jahr liegt, gibt es da eine kleine Entscheidungsfreiheit…

Die Buchführung muss genau sein - also jeder Cent zählt! Alles - vor allem die Ausgaben - müssen belegt werden. Rechnungen muss man nur schreiben, wenn die Kundschaft das möchte. Wenn die Rechnung jedoch geschrieben wird, gibt es dafür Formvorschriften.

In die Rentenkasse müssen die meisten Selbständigen nicht einzahlen, aber alle dürfen, sofern sie wünschen auch freiwillig (Pflicht-)beiträge zahlen. Ob das Sinn gibt, würde ich mir bei der Rentenberatung der Gesetzlichen Kasse ausrechnen lassen.

Ansonsten gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, z.B.

  • Für Geschäftsangaben auf der Homepage existieren Vorschriften darüber, was dort stehen muss.
  • Für das Versandgeschäft gibt es rechtliche Rahmenbedingungen des Verbraucherschutztes (Rückgaberecht…)
    Diese Informationen findes Du auf der Homepage der IHK unter „Recht und Fair Play“

Also: wenn Du auf einwandfreien Füssen stehen willst, dann reichen diese Informationen hier überhaupt nicht, sondern - und das wäre meine Empfehlung - ein kleines feines Existenzgründungsseminar bei der IHK oder der Wirtschaftsförderung könnten ganz hilfreich sein. Da kommen dann vielleicht Fragen auf, die Du hier noch gar nicht gestellt hast. Andere lesen Bücher zum Thema, das geht selbstverständlich auch…
Viel Glück Birgitt Torbrügge

hallo
mein tipp wäre, erst zum finnzamt und dann zum gewerbeamt zu gehen und die tätigkeit dort erläutern.
die helfen gerne und sagen, was zu tun ist.
wenn es sich um eigenhändig hergestellte kunstgegenstände handelt, musse es möglicherweise nicht als gewerbe, sondern nur als freiberufliche tätigkeit beim finanzamt angemeldet werden.
viel erfolg
f.georg

Wäre schön, wenn jemand hier für einen Anfänger ein paar
wichtige Dinge zur Selbständigkeit gibt. Und nein, eBay ist
kein Ersatz! :wink:

Hi - eine genaue Auskunft kann Dir das Ordnungsamt geben, einfach mal durchklingeln (bzw. bei der Stadt/Gemeinde anrufen wg. „Gewerbeanmeldung“). Dort kann man Dir sagen, ob Du einen Gewerbeschein brauchst oder ob Du auch als sog. „Freiberufler“ arbeiten kannst.

Was versteht man unter Kunstgegenständen? Bilder und Skulpturen? Ich wollte selbst genähnte Taschen und Strümpfe anbieten, auch witzige Ideen für die Taufe (Armkettchen) und solche Dinge, wie man sie z.B. bei dawanda findet. Da ich damit schon erfolg hatte, wollte ich sie eben auch über meine eigene Internetseite vertreiben. Darum geht es hauptsächlich.

Vielen Dank für die tolle Antwort. Sie sagen, ich muss alles genau aufschreiben, was ich ausgebe. Ich brauche zum Basteln zum Beispiel ein Laminiergerät, Nietenzange, Heißkleber und solche Dinge. Die muss ich aufzählen, welche ich für die Arbeit gekauft habe? Was ist mit Adressaufklebern oder Aufkleber für die Produkte mit meinem Logo - fallen die auch darunter? Darf ich überhaupt ein Logo haben? Viele Grüße!

das klingt schon eher nach anmeldungspflichtigem gewerbe. es sei denn es gilt als veräußerung von privatbesitz (flohmarkt/ebay).
am besten gleich beim gewerbeamt fragen.
es wäre nur als feiberuflich einzustufen, wenn Sie z.B. als diplomierte designerin schmuck etc. herstellen würden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tuttifrutti,
Logo dürfen Sie haben, darf nur nicht geklaut sein!
Betriebsausgaben sind alle die Kosten, die durch den (kleinen) Betrieb - wichtiger Unterschied ist hier die private Nutzung. Insofern scheint das, was aufgezählt wurde alles Betriebsausgabe zu sein. Nach Abschluss des Jahres alles zusammenzählen, Rechnungen aufbewahren (10 Jahre!)und bitte mindestens ein Buch darüber lesen oder ein Programm kaufen, das durch das Dickicht des Steuerrechtes führt!

Hallo,

Meine Frage: muss ich einen Gewerbeschein organisieren? Was
muss ich noch alles beachten? Muss ich Rechnungen schreiben?
Muss ich Einkommenssteuer zahlen? Wie genau muss meine
Buchführung sein? Wie kann ich mit diesem Verdienst in die
Rentenkasse zahlen?

Gewerbe und Rechnung: So wie du es beschrieben hast, klingt es nach einem
kleinen Gewerbe (regelmäßige Arbeit, mit Gewinnerzielungsabsicht, etc.), d.h. du
brauchst auch einen Gewerbeschein vom Gewerbeamt in deinem Ort. Wenn du
künstlerisch tätig bist mit deiner Arbeit kannst du evtl. sogar unter die
Freiberufler-Regelung fallen, was dir weniger Aufwand mit dem Finanzamt
bescheren würde. Das solltest du also prüfen. In jedem Fall musst du Rechnungen
schreiben.

Umsatzsteuer: Bei deinen angegeben Gewinnen dürftest du auch noch unter die
Kleinunternehmerregelung fallen, die ist besonders interessant wenn du an
Privatkunden verkaufst und keine großen Warenkosten hast. Denn hier kannst du
auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten und brauchst anfangs keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Buchführung: Deinen Gewinn kannst du bei den angegeben Gewinnen per
Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, das geht ganz einfach in Microsoft
Excel indem du alle deine Einnahmen und Ausgaben auflistet und am Ende des
Jahres die Gesamtausgaben von deinen Gesamteinnahmen abziehst. Die Ein- und
Ausgaben musst du dann auch bei der Steuererklärung mit angeben (Anlage G).

Rentenkasse: Hier bin ich mir nicht sicher, frag einfach bei deiner Rentenkasse
nach ob du freiwillig einzahlen kannst.

Sonstiges: Du solltest noch in Erfahrung bringen, was mit den anderen
Sozialversicherungen wie Krankenkasse, Pflegeversicherung etc. ist. Eventuell
musst du dort höhere Beiträge zahlen weil du ja mehr verdienst etc. Wenn dein
Gesamtgewinn im Jahr unter der 8.004 Euro liegt und du sonst keine Einnahmen
hast (bei Einzelveranlagung), brauchst du auch nichtmal Einkommenssteuer
zahlen.

Gruß,
Thomas

Hallo,
Gewerbe anmelden.
Dafuer gibt es etliche Hinweise im Internet.
Viel Glueck.

Hallo,

***hallo und guten tag,
danke für ihre anfrage!

ich habe vor, online (via Internetseite, also über

einen Shop) einige selbst produzierte Dinge von mir zu
verkaufen.
Ich möchte dies „hauptberuflich“ machen (bin Hausfrau und :z.Zt. arbeitslos, bekomme keine Gelder vom Amt, da mein Mann zuviel verdient) und erwarte einen Gewinn im Monat, der zwischen 300-500 Euro liegt. Das große Geld will ich damit nicht machen.

***ganz gleich wieviel sie einnehmen, -> sie müssen sich ein gewerbe anmelden! auch beim finanzamt und ganz wichtig mit dem arbeitsamt darüber sprechen!
sonst kommen sie in teufelsküche.
schön ist es , dass man bei wenigen einnahmen, auch nur wenig oder garnicht steuer zahlen muss, bzw. auch in der rechnung für kunden(die pflicht ist) keine mwst. ausweisen müssen.
wichtige dinge wie widerrufsbelehrung usw. müssen sie sehr genau nehmen und beachten. vielleicht gibt es ja in ihrer nähe einen volkshochschulkurs über selbstständigkeit,… oder vom finanzamt.
wenig selbstständigkeit gibt es nicht. entweder ist man es und machtet alle regeln oder mann lässt es sein! es gibt zuviele gerade im internet, die einem wirklich die butter auf dem brot nicht gönnen.

Meine Frage: muss ich einen Gewerbeschein organisieren?

***in der jeweiligen stadtverwaltung,… kostet ca. 20-40 euro.

Was muss ich noch alles beachten? Muss ich Rechnungen schreiben?
***wie gesagt,… das kann man so nicht alles in einer mail klären. am besten wirklich mal einen kurs belegen!

Muss ich Einkommenssteuer zahlen? Wie genau muss meine
Buchführung sein? Wie kann ich mit diesem Verdienst in die Rentenkasse zahlen?

Wäre schön, wenn jemand hier für einen Anfänger ein paar wichtige Dinge zur Selbständigkeit gibt. Und nein, eBay ist kein Ersatz! :wink:

***das mit ebay hab ich nicht verstanden,… ich kann ihnen aber für selbstgemachtes sehr www.dawanda.de empfehlen! da sind auch gleichgesinnte, die einem bestimmt gerne helfen.

viel glück, spass und gute nerven wünscht
shivarees

Guten Tag, vielen Dank für die Antwort, war sehr hilfreich für mich. Eins frage ich mich nun aber doch - was ist, wenn ich am Anfang nur wenige Produkte verkaufe und einen Umsatz von vielleicht 200 Euro mache (Gewinn ist dann ja noch weniger)… interessiert das das FA irgendwie? Ich meine, ich hätte mal was gelesen, dass die stutzig werden, wenn man über längere Zeit nur wenig verdient und legen das dann als Hobby aus? Die Wahrheit ist ja, es IST mein Hobby und ich will damit etwas Geld verdienen durch meine Homepage, dazu muss ich ja gezwungenermaßen ein gewerbe anmelden, aber es kann halt sein, dass ich einen Monat 100 Produkte, den anderen aber nur 10 anbieten kann/will…

Ja mußt Du aber es reicht ein Nebengewerbeschein.Außerdem musst Du klären wie es mit Finanzamt ,A-Amt usw aussieht.LG