Muss ich ein 'Gewerbe' auch anmelden beim AG oder

Hallo,

in meinem Vertrag steht, das ich eine Nebenbeschäftigung anzumelden habe, ist dies auch so, wenn ich diese „nebenbeschäftigung“ als Gewerbe anmelde ?! dieses dann also nicht auf Lohnsteuerkarte läuft?! Darf mir mein Arbeitgeber ein Gewerbe ( welches nicht im gleichen Bereich liegt) untersagen?!

Danke
Silke

Im Prinzip geht es nicht darum, ob du mit deinem Zeitjob angestellt bist oder eine eigene AG gründest.

Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber zum einem Anspruch auf eine ganze Arbeitskraft hast. Wenn du diese nun auf mehrere Jobs aufteilst, ist dies nicht OK. Deine Arbeitsleistung darf unter einem neuen Job also nicht leiden z.B. dadurch, dass du nachts in einer Kneipe bedienst und am nächsten Tag übermüdet zur Arbeit gehtst.

Weiter darfst du deinem AG mit deinem Nebenjob keine Konkurrenz machen. Ob mit einem eigenen Gewerbe oder indem du bei der Konkurrez direkt arbeitest!

Allerdings ist diese Einschränkung von Nebentätigkeiten auch nicht allzu streng zu sehen. Wenn du ab und zu eine Stunde lang am Wochenende auf eigene Rechnung (zu einem anderem Arbeitsgebiet als dein Job) machst, kann dein Chef normalerweise nichts dagegen sagen. Hier braucht dein Chef dann schon einen sehr guten Grund, dir diesen zu verweigern.

Gruß
Falke

Halo Silke,
wenn das so in Deinem Vertrag steht, würde ich mich auch daran halten. Sinn der Anmeldungspflicht ist schließlich, dass Dein Chef Kenntnis von der Tätigkeit haben will. Dabei ist es ihm vermutlich egal ob angestellt oder selbständig. Auf der sicheren Seite bist Du also mit einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Bei mir wurde das damals mit der Formulierung gelöst: „… übt eine Nebentätigkeit mit max. … Stunden/Woche aus und verpflichtet sich, dieser Tätigkeit nicht während der Arbeitszeit nachzukommen.“
Dein Chef muss Dir im Falle einer Ablehnung schon plausible Gründe nennen. Vielleicht kannst Du ihm das ganze sogar schmackhaft machen, indem Du Ihm einen Mehrnutzen für Ihn selbst „verkaufst“. Also z.B.: Durch deine selbst. Tätigkeit vermehrst Du Dein Wissen ein einem Bereich (evtl. Buchhaltung, MS-Office etc.) den Du auch im Job brauchst.
Gruß
Sera

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]