Guten Tag,
Ich bin laut Erbschaftsvertrag verpflichtet, ein Darlehen meines verstorbenen Mannes
zurückzuzahlen, welches durch eine Grundschuld auf dem Firmengrundstück meiner
Tochter abgesichert ist. Es wäre mir möglich, das Darlehen sofort in einem Betrag
zurückzuzahlen. Da jedoch die Bank hiermit nicht einverstanden ist, habe ich mich bereit
erklärt, die monatlichen Tilgungsraten zu leisten, und habe mir vorgestellt, daß man den
alten Darlehensvertrag einfach auf meinen Namen umschreibt. Das geht angeblich auch
nicht, sondern ich muß einen neuen Darlehensvertrag abschließen. Wer kennt sich
hiermit aus. Ist es sinnvoll, zum Rechtsanwalt zu gehen oder hat die Bank doch recht.
Danke für Ihre Antwort.
Hallo,
Sie sollen eine bestehende Forderung ausgleichen. Dafür braucht der alte Darlehensvertrag weder auf Ihren Namen umgeschrieben, noch ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden. Die Sache mit dem neuen Darlehensvertrag stinkt ja regelrecht danach, als wolle die Bank mit diesem neuen Darlehensvertrag ein weiteres Geschäft machen.
Das schlimmste, was die Bank tun könnte, ist den SChuldbetrag auf einmal haben zu wollen. Da dies aber in Ihrem Sinn liegt, haben Sie keinen Grund, ein neues Geschäft mit der Bank einzugehen.
gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
dazu kann ich leider keine eindeutige Antwort abgeben. Das Vorgehen der Bank klingt für mich jedoch äußerst suspekt. Ich würde vorschlagen einen Anwalt zu konsultieren.
MfG
Hallo,
Kontoinhaber für dieses Darlehen wird jetzt der/die Erben(-gemeinschaft).
Wenn Sie dort also einen Erbschein vorlegen können aus dem „Ihr“ Name als Alleinerbe hervorgeht, dann würde das Konto auf Ihren Namen umgeschrieben werden - sollten es mehrere Erben sein - dann auf die Erbengemeinschaft.
Einen neuen Darlehensvertrag abschließen ist Unsinn…der Vertrag läuft mit der bisherigen Konto-Nr. und den bisherigen Bedingungen weiter - nur der Kontoinhaber wird geändert.
Gruß#
JK
Antwort/en:
Hinsichtlich außerordentlicher Rückzahlung eines Darlehens gelten die Darlehensbestimmungen. Lesen Sie diese im Vertrag.
Ein variabel verzinsliches Darlehen dürfte sehr schnell zurückzuzahlen sein.
Ein Darlehen mit einem Festzins:
Die Bank hat sich bis zum Ende der Zinsfestschreibung refinanziert. Vorzeitige Rückzahlungen sind regelmäßig ausgeschlossen. Die Bank kann das Darlehen zurücknehmen, dann werden Sie vermutlich Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zahlen müssen.
Sprechen Sie die Bank an, dass die vorzeitig zurückzahlen wollen, ob VFE anfällt. Wenn die Bank sich weigert, fragen Sie danach, warum Sie das tut.
Lassen Sie sich nicht mit Floskeln abspeisen, bleiben Sie hart.
Schuldübernahme:
Natürlich ist eine Schuldübernahme (Änderung des Kreditnehmers, Gleichbleiben der Konditionen und der Sicherheit/en) möglich.
Fragen Sie die Bank, warum Sie einen neuen Vertrag unterschreiben sollen?
Verweisen Sie ggfs. auf (falls hier vorliegend) den günstigen Zinssatz des Darlehens. Die Bank habe sich ja refinanziert, sie hat keine zinsmäßigen Nachteile.
Hintergründe:
Möglicherweise ist die Gewinnmarge der Bank bei diesem Darlehen minimalst und sie will raus aus dem Vertrag und jetzt mehr Gewinnmarge draufpacken.
Am Kredit-Risiko kanns ja nicht liegen. Denn die Bank wäre ja bereit einen neuen Darlehensvertag einzugehen.
Fazit:
Gehen Sie mit einem Finanzkenner zur Bank und stellen sie o.g. Fragen. Wenn die Antwort/en der Bank unbefriedigend und die Begründungen noch unbefriedigender ausfallen, dann ist der Gang zum Anwalt anzuraten.
Grüsse