Muss ich eine Anzeige befürchten? Vater von Freundin will mich anzeigen oder hat schon

Hallo,
im vor raus will ich mich für eure Hilfe bedanken zur Zeit bin ich in einer kleinen Misere.
Ich bin 17 Jahre alt und hatte eine 15 Jahre alte Freundin wir waren insgesamt ca. 8 Monate lang zusammen, haben uns kennen gelernt als sie noch 14 war ich 16 und hatten auch schon damals Geschlechtsverkehr (einvernehmlich !!). So nun haben wir es die ganze zeit über vor ihren Vater verheimlicht nur vor 5 Tagen hat ihr Vater es heraus gefunden, er rief mich zuhause an (die Nummer hat er von ihr gehabt) und meinte er verbietet den Kontakt zu mir es ist aus und ich sollte mich nicht mehr melden. So nach diesen Gespräch habe ich mich abgefunden das wir nie wieder Kontakt haben werden (da ihr Vater sie ihr Handy weg genommen hat ihr verboten hat raus zu gehen zu telefonieren, ins Internet zu gehen und mit ihrer besten Freundin den Kontakt verboten hat weil sie nichts zu unserer Beziehung sagen wollte kurz gesagt er sperrt sie förmlich zuhause ein). am nächsten morgen ging ich bedrückt zur Arbeit und erfahre während der Arbeit das sie von zuhause abgehauen ist und niemand weiß wo sie ist (ich wusste es auch nicht) darauf hin rief mich wieder der Vater an das ich sie entführt haben soll und er mich anzeigt ect. darauf hin rief ich die Polizei an und schickte sie zu mir nachhause in der Hoffnung das sie vor meiner Haustüre stehen könnte was auch so war… sie ging mit ihn nach hause und eine neue Schweigerunde ging weiter… nun hatte ich die ganze zeit über noch mit ihren kleinen Bruder (10 oder 12 Jahre alt) Kontakt um mich über sie zu informieren nun hat dieser mich bei whats gesperrt (ich glaube weil ihr Vater dahinter gekommen ist) jetzt habe ich über eine gemeinsame Freundin die mit ihr in der Schule ist erfahren das ihr Vater mich angeblich angezeigt hat. Nun zu meiner Frage muss ich mir irgend welche Sorgen machen falls er mich angezeigt hat? Und wenn wegen was hätte er mich anzeigen können? Wir sind ja noch beide Minderjährig der Beischlaf war einvernehmlich, und entführt habe ich sie ja auch nicht (fragt mich nicht wie er da drauf kommt,). Und kann er eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwerben und wenn wer muss diese dann bezahlen? Falls ihr meint rede nochmal mit ihn usw. das könnte ihr vergessen das habe ich probiert dieser Mann denkt mehr an seine Ehre und seinen Stolz als an seine Tochter, daher wird er es niemals erlauben lieber würde er sie ins heim schicken (womit er ihr auch droht). Oder muss ich mir sorgen machen weil ich Kontakt mit ihren kleinen Bruder hatte? Danke schon mal für eure Antworten LG. ach so auf dumme Antworten kann ich verzichten!!!

Hallo,

rein rechtlich musst du dir da meines Erachtens keine Sorgen machen.
Ganz schön traurige Geschichte. Manche Eltern kapieren nicht, dass man Freundschaften nicht verbieten kann. Man kann nur zu einem sehr hohen Preis (das Vertrauen der eigenen Kindern) versuchen, den Kontakt zu verbieten.

LG

Hallo,

also meiner Meinung nach musst du dir keine Sorgen machen, wenn die Geschichte so abgelaufen ist, wie du es erzählt hast.

In § 182 StGB heißt es unter anderem:

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich
    vornehmen zu lassen,
    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe
    bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Der Versuch ist strafbar.
    (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die
    Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten
    von Amts wegen für geboten hält.
    (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei
    Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Daraus wird und aus dem Gesamtzusammenhang der Norm wird für mich deutlich, dass zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden wird.
Somit ist es meiner Ansicht nach strafbar, wenn man Kinder UNTER 14 Jahren „mißbraucht“ (siehe § 176 StGB), jedoch ist bei „Jugendlichen“ ab 14 Jahren die Strafbarkeit anders zu bewerten. Es müsste also meiner Ansicht nach ein erheblicher Altersunterschied hinzukommen, wie aus § 182 Abs. 3 StGB deutlich wird ( „über 21 Jahren … an Person unter 16 Jahren“).

Ein deinem geschilderten Fall sehe ich da überhaupt keine Strafbarkeitsmöglichkeit, zumal es einvernehmlich war, beide über 14 Jahre alt waren und kein erheblicher Altersunterschied zwischen beiden bestand.

Der „Kontakt“ mit dem kleinen Bruder (solange es nur telefonischer oder sonst verbaler und kein sexueller war) ist nicht strafbar.

Für eine Entführung (= Freiheitsberaubung § 239 StGB) muss das Opfer der Freiheit BERAUBT sein, also gegen seinen Willen irgendwo festgehalten oder irgendwo hin verbracht worden sein, was nach deinen Schilderungen auch nicht zutrifft.

Meiner Meinung nach hast du also nichts zu befürchten wenn deine Geschichte so stimmt und wenn du nicht der einzige bist der sie so erzählt, denn schließlich ist vor Gericht alles nur eine Beweisfrage.

Hallo
befürchten mußt Du Strafe für die Dinge, die nachgewiesenermaßen !!!strafrechtlich von Belang sind oder waren.
Wenn Dich jemand anzeigt, dann muß er dies beweisen. Bis dahin bist Du als unschuldig zu betrachten (sog. Unschuldsvermutung).
Verbalen Kontakt mit dem kleinen Bruder kann Dir doch eigendlich von niemand verboten werden…

Für alle ganz speziellen Fragen, möchte ich die normalerweise kostenfreie rechtliche Sprechstunde bei den Amtsgerichten ( 1 mal monatlich) verweisen.

Bis es überhaupt zu einer „Anzeige“ kommt, kannst Du eh nichts oder nicht viel machen, also abwarten und dann sollen se mal hieb- und stichfest Dir was beweisen - das ist gar nicht einfach.
ALso halt DIch selbst fern und verchlimmere von Dir aus nicht eine schwierige Situation, indem Du Öl ins Feuer giesst, es schlagen nur schlimme Flammen entgegen - und Leid wird grösser

Kurz um:
Eine rechtliche Beratung an dieser Stelle ist nicht erlaubt. Aber wenn du glaubst, wegen so etwas käme man ins Gefängnis, dann würde die halbe Weltbevölkerung hinter Gittern sitzen.

Hab Mitleid mit deiner „Freundin“, der Vater scheint etwas sonderbar zu sein. Aber mach dir keinen großen Kopf, meide weiteren Kontakt und suche dir eine andere…

Wirklich, das was der Vater da macht ist „kindisch“, aber so ist das in der Liebe, so läuft das selbst bei alten Ehepaaren…

Gruß
Whisky08

Das ist eine rechtliche Frage - lass es ruhig auf dich zukommen und gehe dann zu einem Anwalt, falls es so weit kommen sollte, was ich aber nicht glaube!

Guten Tag,

  1. Wenden Sie sich an Pro Familia
    in Duisburg:
    TEL: 0203-
    350700
    email: [email protected]

  2. Tel: der Sozailpädagogen

0203-370677
Dr. Rüttgens
oder Frau Lang Mielke dort verlangen
und den Fall schildern.
Die können Sie kostenlos beraten
was Sie machen können.
Wenn Sie sich jedoch an eine
andere pro Familia Einrichtung
wenden möchten, die Ihnen helfen
soll, und in Ihrer Nähe / Wohnort
ist, dann sollten Sie GOOGLEN !!
Ich denken die Leute können alle
Fragen und Nöte beantworten
bzw. Hilfe geben !
Viel Glück
für die Liebe
mfg
Heumond

Da Sie schon 14 Jahre alt war und es Einvernehmlich war ,mußt Du keine Bedenken haben.Und wenn der Vater Dich anzeigt ,ist er Beweispflichtig,das heißt er muß Dir die Entführung nachweisen können.
Eine einstweilige Verfügung daß Du ihr nicht mehr zu nahe kommst kann er machen weil Sie noch keine 18 ist. Diese kostet aber nichts.
MfG

Der Vater hat das Sorgerecht für seine Tochter und kann daher grundsätzlich bestimmen, mit wem sie sich trifft und wo sie sich aufhält. Bei einer Jugendlichen (ab 16 Jahre) sind diese Rechte natürlich nicht so weitgehend wie bei einem Kind zu handhaben.
Aber bis das Mädchen 18 ist, könnte nur das Jugendamt einschreiten, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Mädchens bestehen. Ich würde also zum Besuch einerJugendberatungsstelle raten. Gibt es in jeder größeren Stadt.
Den Kontakt zu dem Bruder würde ich vermeiden, da da der Vater dies jederzeit verbieten darf.

Was den Sex mit einer unter 14-jährigen angeht: Das ist auch einvernehmlich eine Straftat.

s. hierzu:

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Ab und über 14 Jahren gilt § 182 StGB. Da ist einvernehmlicher Sex straffrei, nur Sex unter Ausnutzung einer Zwangslage ist strafbar. Es hängt also sehr davonab, dass das Mädchen die Einvernehmlichkeit bestätigt.

Ich erkenne keinerlei strafbare Handlung!
Du hast aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Aber ein Tip : Geh`einfach mal zum Jugendamt. Dort wird dir (euch!!!) geholfen.
Alles Gute für eure Zukunft.

Erst mal will ich euch alle danken für eure Antworten die mir ein wenig die Angst geraubt haben und für die Möglichkeiten meiner Freundin zu helfen. Ich bin echt erstaunt wie viel Zeit sich hier die Personen nehmen und werde mich nun öfters hier in wer weiß was herumtreiben, danke schön :smile:

Da keine Straftat vorliegt, wird keine Polizeidienststelle eine Anzeige aufnehmen.
Mach dir erstmal echt keine Sorgen.

Hallo du, das hört sich zwar für dich jetzt nach einem Problem an mit der eventuellen Anzeige, aber mach dir darum mal keine Sorgen! Wegen was sollte er dich angezeigt haben? Wegen dieser „Entführung“? Würde eh eingestellt werden weil es keine Beweise dafür gibt und es einfach Schwachsinn wäre. Wegen dem, weil ihr miteinander geschlafen habt? - Niemals, das ist rein rechtlich alles erlaubt in eurem Alter. Du hast sie ja zu nichts gezwungen, also brauchst du hierfür dir auch keine Sorgen amchen, falls er das zur Anzeige bringen sollte. Dann wegen dem kontakt, den du zu seinem Sohn hattest? - Nein! Hast du auch absolut nichts zu befürchten. Du hast nichts Verbotenes gemacht. Im Ernst, du brauchst dir wirklich null Sorgen machen wegen irgendwas. Kannst wirklich aufatmen, du hast nichts zu befürchten. Wenn der vater dich wegen irgendetwas dämlichen von den aufgezählten Sachen hier anzeigen sollte, schneidet er sich doch ins eigene Fleisch! Da du ja auch befragt werden würdest und dann würdest du logischerweise das Verhalten des Vaters erzählen und dann sieht die Polizei das eher gleich mal so, dass der Vater viel zu heftig reagiert wie er mit seiner Tochter umgeht! Klar darf er irgendwo seiner Tochter den Kontakt zu dir nicht gutheißen, was ich persönlich für dumm halte. Du hast ja nichts Schlechtes seiner Tochter angetan. Aber er darf ihr nicht verbieten raus zu gehen…So viel ich weiß, dürfen eigentlich Eltern Hausarrest gar nicht verhängen, da das ja dann Freiheitsberaubung wäre…
Auf jeden Fall würde die Polizei dann mit dem Vater darüber reden, wie er mit seiner Tochter umgeht und dass das alles ziemlich überzogen ist…
Alles im allen - DU hast NICHTS zu befürchten!

Du, lieber junger Mann,

zuerst unterstütze ich Dich mit positiver Kraft! Angst lege lieber ab.

Du hast schon richtig gehandelt, dass Du die Polizei bei ihrem Verschwinden bestellt hast.
Mit der Entführung kommt er nicht durch, Du warst zur Arbeit.

Das ist auch ganz interessanter Punkt: Das Mädchen braucht große Unterstützung, Polizei soll sich darum kümmern, das ihr nicht passiert.

Sexsualität zwischen Minderjährigen ist doch heute zu Normalität geworden.
Sie lief von Ihrem Vater weg und kam zu Dir, sie mag Dich doch, sie suchte Schutz bei Dir.
Habe keine Angst huggoo!

Es gibt bestimmt auch in Deinem Ort oder in der Nähe eine Beratungstelle für Jugendliche, Du brauchst Unterstützung.

Du schaffst es, glaube und vertraue Dir selbst!!!

In große Liebe Licht 10

ich denke, du solltest mit deinen Problemen mal beim Jugendamt vorbei gehen, die können deine Fragen eher beantworten, aber bezahlen mußt du nichts und das Verhalten des Vaters deiner Freundin ist so auch nicht korrekt, aber da braucht ihr beide eine Person, die gut vermitteln kann, denn die Ängste des Vaters kann ich auch verstehen…kennt ihr nicht einen Erwachsenen zu dem ihr Vertrauen habt und auf den vielleicht auch der Vater deiner Freundin hören könnte?

Hallo,

Ich denke du kannst dich da gelassen zurücklehnen. Ich sehe nichts bei dem du dich nachweisbar strafbar gemacht hast.
Weder in der Beziehung mit ihr noch bei dem Kontakt mit ihrem Bruder.

Er kann als ihre Erziehungsberechtigte Person jedoch den Umgang verbieten,ob „zu Recht“ oder nicht sei mal dahin gestellt.
Das Einzige das es machen könnte wäre behaupten dass euer GV nicht einvernehmlich war und dich daraufhin anzeigen,oder dass er behauptet ihr fehlt(e) es an sexueller Selbstbestimmung (Stichwort Missbrauch) und im Zuge dessen eine Einstweilige Anordnung gegen dich zu erwirken (da diese Einstweilen ist würde ihr stattgegeben werden) was ja aber für dich kein Problem ist,da du wie du sagst eingesehen hast das ihr euch nicht mehr sehen werdet. Ihre Annäherung an dich hätte dabei für dich keine Folgen.
Das was zu bedenken wäre, wäre dass erst mal mit der Anzeige eine Ermittlung eingeleitet würde. Diese würde, wenn sie die Wahrheit sagt zwar eingestellt,aber natürlich ist der Ruf dann schon ein Stückweit hin,weil es ja seine Runde macht.
Kosten würde dich das ganze nur was,wenn du gegen die Anordnung vorgehen wolltest oder dir einen Rechtsbeistand suchst.

Ansonsten muss würde ich anraten mal dem Jugendamt einen heißen Tipp zu geben,denn der Vater hat nicht nur das Recht sein Kind zu erziehen,er hat auch die PFLICHT es zu einem eigenverantwortlichen Menschen zu erziehen,was er m.E. da nicht gerade betreibt.
Zumal es für sie vielleicht auch ganz gut wäre.

Ansonsten muss ich noch sagen,dass ich erst wenig Ambitionen hatte zu Antworten bei sowas wie"ach so auf dumme Antworten kann ich verzichten!!!"
Das ist einfach mal sehr unhöflich und zweckgebundenen Antworten eher abträglich.
Jeder hat eine Meinung die er sich aufgrund deiner Schilderung bildet (und ja bilden soll) und nur weil diese in deinem Empfinden vielleicht „dumm“ ist, erhebt das nicht den Anspruch daran objektiv „dumm“ zu sein.
Es ist eben eine Meinung und deswegen gibt es eben auch Gerichte,weil es auch in der Rechtsfindung unterschiedliche Meinungen gibt und um eine solche erst zu bitten und dann so ein Satz zum Schluss,ist wirklich sinnfrei.
Ansonsten sehe ich es auch nicht als deine Pflicht an mit dem Mann über irgendwas zu reden. Im Gegenteil, wäre ich deine Mutter würde ich dem guten Mann untersagen dich nochmal zu kontaktieren weil es scheinbar immer in Anschuldigungen endet deren Tragweite man unter Umständen nicht erfassen kann. Und das er den Kontakt nicht will okay - kann man zu stehen wie man will - aber das gibt ihm nicht das Recht dich zu belästigen.

Falls dir das Mädchen was bedeutet solltest du wirklich erstmal den Kontakt m.E. ruhen lassen und es dem Jugendamt sagen,damit sie vielleicht eine Chance hat das sich da was ändert. So eingesperrt sein ist ja auch kein Zustand.
Aber außer dem sehe ich wenig Möglichkeiten für dich weiter legal zu agieren in dem Fall.

Ich hoffe meine Antwort war nicht zu dumm.

LG