Wir sind vor drei Monaten umgezogen. Bereits nach vier Wochen wollte die Hausverwaltung eine Wohnungsbesichtigung, weil man angeblich Ratten auf unserer Terrasse gesehen hat. Die Verwaltung und auch der Vermieter wollten sich davon überzeugen, dass in der Wohnung kein Müll gelagert wird, der die Ratten anzieht. Ich habe dem zugestimmt, weil ich nichts zu verbergen habe. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass hygienisch alles in Ordnung ist, nur ein ziemliches Chaos herrscht, weil noch jede Menge Kartons herumstanden und auch einige Möbel noch nicht aufgebaut waren. Der Vermieter will jetzt einen Kontrolltermin um zu sehen ob wir das alles aufgeräumt haben und Ordnung in der Wohnung ist.
Muss ich das zulassen? Hat der Vermieter das Recht meine Wohnung zu kontrollieren, wenn beim ersten Besuch von der Hygiene alles in Ordnung war?
Laut dieser Seite hier
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2913/
muss man eine Besichtigung durch den Vermieter nur in ganz engem Rahmen dulden.
- wenn die Immobilie verkauft oder die Wohnung bald anderweitig weitervermietet werden soll
Vorbereitende Besichtigung des Vermieters im Rahmen von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, z.B. Modernisierung. - Besichtigung zur Überprüfung der Mietsache auf vom Mieter angezeigte oder sonst bekannt gewordene Mängel,
- Fälle, in denen der begründete Verdacht besteht, der Mieter komme seinen Sorgfalts- und Obhutspflichten nicht nach,
- Bei dem begründeten Verdacht, die Wohnung werde in vertragswidriger Weise (also z.B. gewerblich statt privat) benutzt.
Eine unaufgeräumte Wohnung dürfte unter keinen dieser Punkte fallen und ist somit als Grund unzulässig.
Hallo pemol,
Dein Vermieter wird immer wieder Wege finden, in Deine Wohnung zu dürfen. Irgendwas muss immer repariert oder vermessen werden, was nur in der Wohnung geht.
Dir und Deinem Vermieter kann es aber egal sein, ob Du Deine Wohnung mit Kartons(*) vollstellst oder Möbel aufbaust oder nicht.
(*) natürlich lassen sich immer Konstellationen konstruieren, wo es ein Rolle spielt. Beispielsweise wenn die Kartons Helerware enthalten, vor sich hin kokeln oder Schimmeln oder ein Gesamtgewicht überschritten wird. Sollte aber hier nicht zutreffen.,
Hallo,
prinzipiell würde ich schon sagen, dass der Vermieter einen Besichtigungstermin vereinbaren kann. Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt Schädlingsbefall. Allerdings geht dies nur mit einer entsprechenden Vorlaufzeit und ohne Kommentare hinsichtlich Ordnung oder dgl. abzugeben - das geht ihn nämlich überhaupt nichts an, solange die Wohnung nicht, wie bereits beschrieben, zu anderen Zwecken als im Mietvertrag definiert, genutzt wird. Klare Worte in sachlichem Ton sollten hier helfen.
Gruß
Joachim
Hallo,
also generell muss der Vermieter einen Besuch mit einer gewissen Frist vorher ankündigen und ggf. einen Termin wählen, der dir gut passt. Generell hat er aber dann das Recht in deinem Beisein! in deine Wohnung zu gehen und dort etwas zu prüfen, was er dir vorher aber mitteilen muss.
Ob Kartons rumstehen oder nicht, hat er aber nicht zu beanstanden. Denn wie du dich einrichtest ist deine Entscheidung. Das würde ich ihm klipp und klar mitteilen, wenn er nach einem Besichtigungstermin anfragt. Wenn er was anderes angibt, dann musst du mit ihm einen Termin finden. Sollte er sich dann nochmal wegen den Kartons beschweren, würde ich mal den Mieterschutzbund kontaktieren!