Ich bin 63 Jahre alt und gehe ab 01.08.2012 vorzeitig in Rente (gesetzliche Rentenversicherung minus Abschlägen). Die Betriebsrente möchte ich aber erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen.
Nun meint meine Ex-Frau, dass ich die Betriebsrente auch vorzeitig in Anspruch nehmen muss, damit der Kindesunterhalt (unsere Tochter wird im September 18 Jahre alt) höher ausfällt.
Das kann man mir doch nicht vorschreiben, oder!?
Hallo,
eine sehr spezielle Frage, zu der es hoffentlich noch andere Antworten gibt.
Kann nur den Grundsatz des Unterhaltsrechts zitieren:
" der unterhaltspflichtige hat alles zu tun ( und zu lassen), damit der Unterrhaltsbetrag möglich hoch ausfällt.
Mit Gruß