ich bin jetzt im Erziehungsurlaub und auf Teilzeitbasis berufstätig. Im Jahr 2001 habe ich keine Lohnsteuer bezahlen müssen. Muß ich trotzdem eine Erklärung machen? Bzw. lohnt sich eine Erklärung? Ich habe Lohnsteuerklasse I, K.-Freibetrag 0,5 und bin so 56 Tage (a 46 km einfache Strecke) zur Arbeit unterwegs gewesen.
Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte. Das Program das ich bisher für die Erklärung benutzt habe streikt wenn ich meinen Verdienst eingebe … da haut anscheinend was nicht hin.
Müssen muß keiner, außer Ehegatten bei Ehegattensplitting oder wenn Du Dir besondere Freibeträge hast auf die Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen.
Aber bei ner normalen Lohnsteuerkarte eher nicht.
Wenn Du mehr werbungskosten und Belastungen hast als Einkommen, dann könnte es interessant werden wegen eines Verlustvortrags, aber da frage mal wen, der sich mit auskennt…
Warum
wollte dann das Finanzamt meine Lohnsteuerkarte haben.
Hallo Richard,
ich hatte einen ähnlichen Fall:
Arbeitsverhältnisse ohne Lohnsteuerzahlung, da hat sich das Finanzamt Oktober des Folgejahres gemeldet und nach der Lohnsteuerkarte gefragt.
Die Länder/ Kommunen erhalten einen Anteil am Steueraufkommen des Bundes. Dazu muss aber bekannt sein, wieviel sie selbst in den „Topf“ eingezahlt haben (z. B. Lohnsteuereinbehalt). Daher ist die Erfassung der einbehaltenen Lohnsteuer wichtig, selbst wenn für den einzelnen nichts rauskommt (ohne Steuererklärung, nur LSt-Karte abgeben).